ab wann ist man ein gewerblicher Verkäufer

Wie ist dieser Anbieter einzuschätzen?

Verkaufs-Agent als Privataccount ? (Und noch Bilder von mir kopiert (in einer anderen Auktion!))
Zitat:
ÜBER MICH:


Ich bin seit Anfang 2003 als Verkaufsagent bei ebay tätig und habe mich auf den An- und Verkauf von Münzen, Briefmarken, DVD´s, Schmuck u.ä. spezialisiert.
Gerne übernehme ich auch für Sie den Verkauf oder die Suche nach Waren und Artikeln aller Art.

Bitte sehen Sie sich auch meine "mich-Seite" an.
FEHLPRÄGUNG: GHANA 2017, 100 Cedis "Leopard" 1 Unze Silber BU Kapsel ERROR RAR!! | eBay
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
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Schwierig und ich kann leider nicht viel dazu sagen.
Aber vielleicht ist es ähnlich zu sehen wie im Kfz Handel. Da ist es leider oft der Fall, dass „Im Auftrag“ verkauft wird. Die Masche ist klar aber rechtlich erlaubt. Es kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Kann man jetzt natürlich nicht 1:1 übertragen.

Aber alleine das benutzen fremder Bilder ......
 
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Ich habe dazu Folgendes gefunden:

"Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Kaufs. Es zeichnet sich dadurch aus, dass ein Rechtssubjekt trotz eigenen Interesses am Abschluss eines Vertrags im Hintergrund bleibt. Daher beauftragt es ein anderes Rechtssubjekt, das Rechtsgeschäft in eigenem Namen für sich durchzuführen. Die Identität des Hintermanns wird dabei nicht offengelegt. Damit stellt dieses Geschäft eine mittelbare Stellvertretung dar. Die Person, die im Hintergrund bleibt, wird als Kommittent und die Person, die in ihrem Auftrag das Geschäft durchführt, als Kommissionär bezeichnet. Das Kommissionsgeschäft ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 383–406 HGB geregelt."

und hierzu dann

Text: HGB-Handelsgesetzbuch §§ 383 - 406

"Verkaufsagent" ist daher für mich nur eine verschwurbelte Version von gewerbsmäßigem Verkäufer auf Kommission. Vor allem bei der Menge immer der gleichen Artikel.

u.A. steht dort auch:

"Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen.

Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Kommissionärs nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert und die Firma des Unternehmens nicht nach §2 in das Handelsregister eingetragen ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dazu Folgendes gefunden:

"Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Kaufs. Es zeichnet sich dadurch aus, dass ein Rechtssubjekt trotz eigenen Interesses am Abschluss eines Vertrags im Hintergrund bleibt. Daher beauftragt es ein anderes Rechtssubjekt, das Rechtsgeschäft in eigenem Namen für sich durchzuführen. Die Identität des Hintermanns wird dabei nicht offengelegt. Damit stellt dieses Geschäft eine mittelbare Stellvertretung dar. Die Person, die im Hintergrund bleibt, wird als Kommittent und die Person, die in ihrem Auftrag das Geschäft durchführt, als Kommissionär bezeichnet. Das Kommissionsgeschäft ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 383–406 HGB geregelt."

und hierzu dann

Text: HGB-Handelsgesetzbuch §§ 383 - 406

"Verkaufsagent" ist daher für mich nur eine verschwurbelte Version von gewerbsmäßigem Verkäufer auf Kommission. Vor allem bei der Menge immer der gleichen Artikel.

u.A. steht dort auch:

"Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen.

Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Kommissionärs nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert und die Firma des Unternehmens nicht nach §2 in das Handelsregister eingetragen ist."
Genau so habe ich mir das gedacht. Also eindeutig Handelstätigkeit unter dem Deckmantel des Privatverkaufes.
"...habe mich auf den An- und Verkauf von Münzen, Briefmarken, DVD´s, Schmuck u.ä. spezialisiert"
auch dieser Satz ist eindeutig : gewerblicher Handel.
 
Kommissionär, Makler, (Verkaufs- und/oder Ankaufs-)Vermittler, die das regelmäßig (also nicht nur ausnahmsweise unentgeltlich für Opa/Oma, einen Freund oder so) tun sind immer Gewerbetreibende! Sagt auch jeder Kommertar des HGB.
 
Ich meine, wer sich schon damit brüstet An-und Verkauf zu machen und noch damit wirbt Verkaufsagent zu sein, kann eigentlich gleich schreiben "bitte abmahnen"
 
Moin
Habe mir das hier angeschaut und habe jetzt mal eine Frage:
Angenommen ich bin Privatperson, habe eine kleine Münzsammlung, in erster Linie Kleinmünzen bis zum Wert von vielleicht 20Euro das Stück enthalten.
Wenn ich die jetzt ab und an bei ebay anbieten würde, werden die mich dann als gewerblich einstufen, auch wenn die Verkäufe pro Monat 100 Euro nicht übersteigen würden!?
Nur eine rein theoretische Frage.
Hat da jemand Erfahrung?

Karsten
 
Karsten, so etwas ist immer ein fließender übergang. Wenn den Namensvetter aus DD antwortet, dann hast du noch gar kein Angebot eingestellt und bist gewerblich. Andere verticken tausende Stück und niemand schert sich drum. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Pauschal kann man da nicht beraten. Wenn du pro Manat regelmäßig 3..4 Münzen verkaufst, die du vorher wonders gekauft hast kann das schon gut und gern gewerblich sein. Wenn du eine private Sammlung auflöst und z.B. 50 Stücke über Ebay verkaufst im Monat muss das keineswegs gewerblich sein.
 
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