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Händler und Sammler also, danke für die ehrliche Antwort!
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Händler und Sammler also, danke für die ehrliche Antwort!
FEHLPRÄGUNG: GHANA 2017, 100 Cedis "Leopard" 1 Unze Silber BU Kapsel ERROR RAR!! | eBayZitat:
ÜBER MICH:
Ich bin seit Anfang 2003 als Verkaufsagent bei ebay tätig und habe mich auf den An- und Verkauf von Münzen, Briefmarken, DVD´s, Schmuck u.ä. spezialisiert.
Gerne übernehme ich auch für Sie den Verkauf oder die Suche nach Waren und Artikeln aller Art.
Bitte sehen Sie sich auch meine "mich-Seite" an.
Wie ist dieser Anbieter einzuschätzen?
Verkaufs-Agent als Privataccount ? (Und noch Bilder von mir kopiert (in einer anderen Auktion!))
FEHLPRÄGUNG: GHANA 2017, 100 Cedis "Leopard" 1 Unze Silber BU Kapsel ERROR RAR!! | eBay
Genau so habe ich mir das gedacht. Also eindeutig Handelstätigkeit unter dem Deckmantel des Privatverkaufes.Ich habe dazu Folgendes gefunden:
"Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Kaufs. Es zeichnet sich dadurch aus, dass ein Rechtssubjekt trotz eigenen Interesses am Abschluss eines Vertrags im Hintergrund bleibt. Daher beauftragt es ein anderes Rechtssubjekt, das Rechtsgeschäft in eigenem Namen für sich durchzuführen. Die Identität des Hintermanns wird dabei nicht offengelegt. Damit stellt dieses Geschäft eine mittelbare Stellvertretung dar. Die Person, die im Hintergrund bleibt, wird als Kommittent und die Person, die in ihrem Auftrag das Geschäft durchführt, als Kommissionär bezeichnet. Das Kommissionsgeschäft ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 383–406 HGB geregelt."
und hierzu dann
Text: HGB-Handelsgesetzbuch §§ 383 - 406
"Verkaufsagent" ist daher für mich nur eine verschwurbelte Version von gewerbsmäßigem Verkäufer auf Kommission. Vor allem bei der Menge immer der gleichen Artikel.
u.A. steht dort auch:
"Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen.
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Kommissionärs nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert und die Firma des Unternehmens nicht nach §2 in das Handelsregister eingetragen ist."
Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!
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