Ab wann ist man Händler bei ebay?

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Hallo,

habe heute beim durchsehen von Münzauktionen auf ebay in der Rubrik Japan einen privaten Verkäufer gesichtet der Kleinmünzen anbietet (1-10Yen). Der Hammer ist, als ich seine weiteren Auktionen aufrief bekam ich über 1700 eingestellte Auktionen (größtenteils Münzen) gelistet.
Da der Name des Verkäufers auf eine vietnamesische Abstammung schließen lässt rate ich jetzt mal:
auf deutsch: "privat" -
Übersetzung ins vietnamesische: "Großhändler" ? ? ?

Mein vietnamesisch ist leider nicht gut, daher die Frage:
Kann diese Übersetzung jemand bestätigen?

Übrigens hat der Verkäufer im letzten Jahr über 2000 Bewertungspunkte gesammelt....
Ein Schelm der denkt "hier werden Steuern eigespart..."
oder gar "es wird gehandelt"....

Grüße
pingu01
 
.................
Ein Schelm der denkt "hier werden Steuern eigespart..."
oder gar "es wird gehandelt"....

Grüße
pingu01

Wenn dann spart er sich das Widerrufsrecht (Wettbewerbsrecht) und all den meiner Meinung nach Unsinn der da dran hängt, das er Steuern hinterzieht ist reine Spekulation.

Aber das Thema wurde auch schon x mal durchgekaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
@pingu01 mit solchen Äußerungen sollte man ganz vorsichtig sein. Damit kann man ganz schnell auf die Nase fliegen.

Da du in keinsterweise weißt, wieviele Münze er besitzt, für wieviel er sie einkauft und später verkauft.

Er kann auch Liebhaber sein.
 
Da du in keinsterweise weißt, wieviele Münze er besitzt, für wieviel er sie einkauft und später verkauft.

Er kann auch Liebhaber sein.

Es ist egal wieviele Münzen er hat und viel er für den Einkauf gezaht hat ... wenn er Waren einkauft um sie zu verkaufen ... handelt er , egal ob Liebhaber oder nicht ! ... Und bei der Menge ... handelt er viel !

Grüße
Marcus
 
Es ist egal wieviele Münzen er hat und viel er für den Einkauf gezaht hat ... wenn er Waren einkauft um sie zu verkaufen ... handelt er , egal ob Liebhaber oder nicht ! ... Und bei der Menge ... handelt er viel !

Grüße
Marcus


Hallo Marcus,
falls es ein reiner Verkaufsaccount sein sollte kann es sich aber auch um eine größere Sammlungsauflösung handeln:)
Überleg mal wieviel Auktionen Du zusammenbekommen würdest bei einem Einzelverkauf.
Gruß
Holger
PS: Danke fürs Bezahlen:D
 
Obs eine Sammlungsauflösung ist oder nicht ... interessiert das Finanzamt mal überhaupt nicht .... er verkauft Gewerbsmäßig .... und damit müsste er ... ein Gewerbe anmelden ... Das Thema ... wieviel darf ich verkaufen, das meine handel als Liebelei anerkannt wird und nicht als Gewerbe, ist ein heiss diskutiertes Thema im Netz .... auch weil es dazu unterschiedliche Urteile gibt. Da wurden schon alte Omas die ihre 30 Schalger-Schallplatten verhöckern wollten vor Gericht gezerrt. ... Bei 1700 Artikeln ... musst du schon gut argumentieren können daß du das mal eben machst weil du Platz in der Wohnung brauchst ... in diesem Fall hätte es nähmlich genügt eine Auktion über 1700 Münzen einzustellen ...

Ich kann es halt auch nicht ändern ... und das sollte auch keine Grundsatzdiskussion werden ... unsere Gesetze sind halt nun mal so geschrieben, das sie fast jeden an den Geldbeutel können der irgendwas verkauft !

So mehr sag ich nett dazu ... gibt sonst nur ewig lange Disskussionen die uns nicht weiterhelfen.

Grüße
Marcus
 
Um mal die Eingangsfrage zu beantworten:

"Ab wann ist mann Händler bei ebay?"

Wenn man seinen Account auf Gewerblich umstellt.;)

Alles andere hat nix mit ebay zu tun.
 
Hallo

und vielen Dank für die eindeutige Beantwortung meiner Frage.
Also gehe ich mal davon aus das hier eine sehr breite "Grauzone" besteht...;)

Grüße
pingu01
 
@Anubix02

Gewerbsmäßiger Verkauf ist es nur, wenn es auch steuerrechtlich interessant ist.

d.h heißt wenn er nachweisen kann, dass er mehr ausgibt als er einnimmt und das Belegen kann, passiert den auch nichts von Seiten des Finanzamt.

Wenn er also steuerrechtlich uninteressant ist, betreibt er nur einen Handel und der ist nicht gewerbsmäßig. Da kann ein Abmahnanwalt auf und nieder springen................
 
@Anubix02

Gewerbsmäßiger Verkauf ist es nur, wenn es auch steuerrechtlich interessant ist.

d.h heißt wenn er nachweisen kann, dass er mehr ausgibt als er einnimmt und das Belegen kann, passiert den auch nichts von Seiten des Finanzamt.

Wenn er also steuerrechtlich uninteressant ist, betreibt er nur einen Handel und der ist nicht gewerbsmäßig. Da kann ein Abmahnanwalt auf und nieder springen................

Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Dem Finanzamt interessiert nur der Steueraspekt.

Dem Abmahnanwalt das Gewerberecht;)
 
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