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Das Finanzamt kennt deinen ebay-Account nicht. ...
Also ist der Gewinn oder nicht Gewinn das ausschlaggebende Kriterium?
Wenn ein gewerblicher Händler über längere Zeit Verluste und im schlimmsten Fall pleite macht, bleibt seine Tätigkeit trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit.
Ich frage mich immer wieder, wo das Problem liegt, als privater Verkäufer bei erheblichem Verkaufsumfang (auch einer privaten Sammlung) ein Impressum und Widerrufsrecht anzugeben, das hat alles mit dem Finanzamt nichts zu tun, wohl aber mit dem Wettbewerbsrecht und gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz.lorry hat das meiste ja schon gut beschrieben.
Kleine Ergänzung hierzu:
Jein - nach einigen Jahren Verlusten wird auch das Finanzamt einem Nahe legen, ggf. auch zwingen, das Gewerbe abzumelden.
In deinem konkreten Fall würde ich mir keine großen Sorgen machen. Du kannst alles plausibel erklären.
Du wolltest privat sammeln, hast es dir halt nach ein paar Jahren anders überlegt und verkaufst auch noch mit Verlust.
Ganz ehrlich, welcher Hahn soll danach krähen?
In Sachsen aller zwei Stunden ein Einbruch, da muss man bestimmte Leute doch nicht mit der Nase draufstoßen wo es sich lohnen könnte.wo das Problem liegt, als privater Verkäufer bei erheblichem Verkaufsumfang (auch einer privaten Sammlung) ein Impressum
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