Ab wann zähle ich als gewerblicher Verkäufer?

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Also ist der Gewinn oder nicht Gewinn das ausschlaggebende Kriterium?
 
....
Das Finanzamt kennt deinen ebay-Account nicht. ...

...was bei der Einstufung / Besteuerung der Erlöse / Gewinne aber keine Rolle spielt - rechtlich mußt Du auch Gewinne aus eBay-Auktionen versteuern ...

Also ist der Gewinn oder nicht Gewinn das ausschlaggebende Kriterium?

Soweit ich weiß, ist es so:

Der Gewinn als solcher unerheblich. Würde mich auch wundern, wenn dem nicht so wäre. Wenn ein gewerblicher Händler über längere Zeit Verluste und im schlimmsten Fall pleite macht, bleibt seine Tätigkeit trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit.

Entscheidend ist nicht nur Gewinnerzielungsabsicht, sondern auch "Nachhaltigkeit" der Tätigkeit.

Hier gibt es verschiedene Urteile, ab wann Du bei eBay als gewerblicher oder als privater Händler tätig bist. Diese Urteile (soweit ich sie kenne) stellen alle auf die Anzahl der Auktionen als solche ab. Dabei sind die Zahlen auch sehr unterschiedlich. In manchen Urteilen wird ab ca. 100 Auktionen pro Monat eine gewerbliche Tätigkeit angenommen, andere Urteile sehen diese Grenze auch schon bei 30-50 Auktionen. Dabei ist es im übrigen auch egal was Du verkaufst. Wenn von Deinen 50 Auktionen 15 Auktionen Münzen, 5 Auktionen Bücher und 30 Auktionen DVD´s betreffen, kann das genauso gewerblich sein, als wenn Du nur Münzen oder nur Bücher oder nur DVDs verkaufst.

Ankaufen, um wieder zu verkaufen ist grundsätzlich immer gewerblich, wobei ich nicht weiß, ob das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt, wenn Du sowas nur ein- oder zweimal im Jahr machst.

Außerdem:
Wenn Du z.B. "im Auftrag eines Freundes" (also für Dritte) verkaufst, bist Du (fasst) immer im gewerblichen Bereich, weil Du dann auf eigene Rechnung handelst.


Aber Vorsicht:
ich bin kein Jurist; ich lasse mich gern korrigieren, wenn das so nicht stimmt. Vielleicht kann sich einer der Juristen unter uns hier dazu äußern; wäre erstens fundierter und zweitens sicher für eine ganze Reihe der hier aktiven Leute interessant sein.
 
Was wohl noch ein Faktor ist:
wenn zwischen An-und Verkauf mehr als 12 Monate liegen ist es wohl unbedenklich.
wieso weiß ich allerdings nicht...
 
Ups, dann sollte ich mal die Finger still halten. Denn am Schluss wird keinen meine persönliche Situation interessieren, wenngleich ich mich gefühlt wirklich nicht als gewerbtreibend fühle und einstufe...
 
lorry hat das meiste ja schon gut beschrieben.

Kleine Ergänzung hierzu:
Wenn ein gewerblicher Händler über längere Zeit Verluste und im schlimmsten Fall pleite macht, bleibt seine Tätigkeit trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit.

Jein - nach einigen Jahren Verlusten wird auch das Finanzamt einem Nahe legen, ggf. auch zwingen, das Gewerbe abzumelden.

In deinem konkreten Fall würde ich mir keine großen Sorgen machen. Du kannst alles plausibel erklären.
Du wolltest privat sammeln, hast es dir halt nach ein paar Jahren anders überlegt und verkaufst auch noch mit Verlust.

Ganz ehrlich, welcher Hahn soll danach krähen?
 
Die einzige Klarheit ist hier wohl die Unklarheit.
Noch geb ich ja das Sammeln nicht auf.
Es besteht noch Hoffnung ;)
Hab schon eine ziemliche Freude daran wobei dieses forum einen teil dazu beiträgt ;)
 
Ups, dann hast du dich halt von einem Sammelgebiet getrennt. Kommt auf's Gleiche raus ;)
 
lorry hat das meiste ja schon gut beschrieben.

Kleine Ergänzung hierzu:


Jein - nach einigen Jahren Verlusten wird auch das Finanzamt einem Nahe legen, ggf. auch zwingen, das Gewerbe abzumelden.

In deinem konkreten Fall würde ich mir keine großen Sorgen machen. Du kannst alles plausibel erklären.
Du wolltest privat sammeln, hast es dir halt nach ein paar Jahren anders überlegt und verkaufst auch noch mit Verlust.

Ganz ehrlich, welcher Hahn soll danach krähen?
Ich frage mich immer wieder, wo das Problem liegt, als privater Verkäufer bei erheblichem Verkaufsumfang (auch einer privaten Sammlung) ein Impressum und Widerrufsrecht anzugeben, das hat alles mit dem Finanzamt nichts zu tun, wohl aber mit dem Wettbewerbsrecht und gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz.
 
Zuletzt bearbeitet:
wo das Problem liegt, als privater Verkäufer bei erheblichem Verkaufsumfang (auch einer privaten Sammlung) ein Impressum
In Sachsen aller zwei Stunden ein Einbruch, da muss man bestimmte Leute doch nicht mit der Nase draufstoßen wo es sich lohnen könnte.
 
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