- Registriert
- 05.04.2008
- Beiträge
- 2.612
- Punkte Reaktionen
- 1.848
Alle Privatverkäufer-Accounts bekommen nach und nach bis 2022 eine Frist zur Registrierung für die neue Zahlungsabwicklung gesetzt, ohne können sie dann nichts mehr verkaufen.
Interessant bei der Registrierung: Für Einzelpersonen umfassen die erforderlichen Angaben insbesondere Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankkonto-Angaben und einen amtlich ausgestellten Ausweis (z.B. Ihren Personalausweis oder Führerschein).
Es liegt der Verdacht nahe, dass das Finanzamt in Zukunft automatisch jährlich von Ebay mit Umsatzzahlen versorgt wird.
Das liest sich aber so, als würde das ALLE betreffen, die verkaufen möchten.
Hatte ich nicht mehr im Hinterkopf und mir den Beitrag jetzt deshalb noch einmal durchgelesen.
Wie gesagt, für meine Umstellung waren weder die Steuer-ID, noch ein Ausweisdokument erforderlich. Durchaus möglich, dass dies bei gewerblichen Verkäufern anders ist.
Ich hatte mich da auch auf die Aussage von Karsten bezogen.
Vielleicht weiß @DDresdner ja etwas genauer, ob es da Unterschiede bei der Angabe der SteuerID privat/ gewerblich gibt?