Allgemeine Rechtslage bei Münzenfund

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Guest
halli hallo, vorab erstmal : Ein sehr Wissenswertes Forum ! Danke dafür

Nun zu meiner Frage :
In unserem Garten befindet sich schon eh und je ein breiter flacher Fluss ( ca 12m breit - 30 cm tief )und unsere Kinder fischen seid Jahren immer mal wieder alte und auch neue Münzen aus dem Wasser . Hierbei hat sich einiges angesammelt und bis jetzt habe ich dies immer etwas belustigend gesehen ,da man ja nicht wirklich mit etwas wertvollem rechnete . ABER : letzten Woche hat mein Sohn eine kleine Kartusche ( metal ) und darinliegend 8 Reichsmünzen ( nach eigener schätzung Gold ) gefunden . Die sehr wohl was wert sein werden ( wenn auch nur der reine Goldwert)

Was sagt hier nun die Rechtslage ? auch wegen des Wertes .
Sicherlich könnten wir diese einfach bei ebay verticken ,aber irgendwie habe ich auch das Bedürfniss diese vieleicht gegen Gebühr auslegen zu lassen ,damit auch andere wavon haben .
Angst habe ich eigentlich davor , das man sie aufgrund von § einzieht und wir nicht mal ein Danke dafür bekommen .
Danke im Vorraus
 
Anhang

muss noch dazu sagen das die Kartusche ( habe grade mal geschaut ) kein Metal ist ,sondern aus Aluminium oder so etwas
 
Deine gefundene Reichsmünzen sind denke ich kein bedeutender Fund.

Ich würde wenn ich etwas auf meinem Grund und Boden finden würde, es einfach niemanden erzählen und mich freuen.
 
nun ja

Fund hin oder her , fackt ist ja einfach das es einen Wert darstellt .
was ich so gelesen habe , können die ruihg kommen und überprüfen was sie wollen .

,,bedeutsammer Fund ? währen es 200 der Dinger ,,,,:))) wäre die ganze Sache schon interesannter
 
Der Begriff "kulturhistorisch" ist nicht leicht zu greifen.

Laut Waffengesetz ist eine Waffensammlung "kulturhistorisch bedeutsam", wenn sie "einen nicht ganz unerheblichen Beitrag zu der Dokumentation menschlichen Schaffens in einer historischen Dimension zu leisten vermag."

In Frankfurt/Sossenheim betrachtet man das viel einfacher:

"Am Wiesenfeldweg im Süden zwischen der Wohnbebauung und den Kleingärten steht die 18 Meter hohe Friedenseiche. Sie wurde zum Friedensschluss des deutsch-französischen Krieges 1871 gepflanzt und ist daher kulturhistorisch bedeutsam."

Über den Begriff "kulturhistorisch" kann man wohl tagelang trefflich streiten.

Hätte unser Gast die Kartusche in ihrer unversehrten Umgebung belassen und sofort den Denkmalschutz gerufen, was hätte man da nicht alles herauslesen können. Aber so ist der kulturhistorische Kontext des Fundes für immer verlorengegangen, schade.

Viele Grüße
Hermann
 
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