*Lilienthal-Fan*
Luftfahrtmedaillensammler
Der Fluss gehört sicher nicht dir. Somit gehört alles, was darin ist, dem rechtmäßigen Besitzer (Stadt, Kreis, Bundesland....)?
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2. Bei der Frage, ob es sich hier um einen "bedeutsamen" Fund handelt, stimme ich Kay uneingeschränkt zu. Und wenn jemand wegen 8 Reichsgoldmünzen den Denkmalschutz anruft, wird wohl am anderen Ende bestenfalls müdes lächeln zu ernten sein.
3. Das deutsche Fundrecht sollte hier ein guter Ratgeber sein, falls man auf Nummer sicher gehen möchte.
In unserem Garten befindet sich schon eh und je ein breiter flacher Fluss ( ca 12m breit - 30 cm tief )und unsere Kinder fischen seid Jahren immer mal wieder alte und auch neue Münzen aus dem Wasser . Hierbei hat sich einiges angesammelt
Der Hinweis auf das Fundrecht ist ein kleiner Schnitt in den eigenen Finger bezüglich Punkt 2).
BGB § 965:
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Also, Eigentümer unbekannt und die gefundene Sache mehr als 10 Euro wert, dann besteht sogar Anzeigepflicht bei den Behörden.
......
Sorry aber auf meinem Grund und Boden den ich rechtmäßig erworben habe mit allem drum und dran, gehört alles mir!
Fliest dort ein Fluss und dieser gehört zum Grundstück dann auch der Teil des Flusses, führt da ein Weg durch oder eine Straße auch diese.
Da muss ich dir widersprechen. Du hast zwar ein Grundstück rechtmäßig erworben und besitzt somit alles, was sich darin befindet. Aber hier geht es um eine Sache, die durch das fließende Wasser offensichtlich von außen auf dein Grundstück getragen wurde. Somit hast du dies nicht käuflich erworben. Egal was von außen auf dein Grundstück kommt, es gehört deshalb noch lange nicht dir.
Findest Du sonst was ist es auch erstmal in Deinem Besitz und Du müsstest es nur an einen rechtmäßigen Eigentümer wieder herausgeben.
zum Zeitpunkt des Kaufes durchaus zutreffend. Wenn was auf meinem Boden liegt behalte ich es, an wen soll ich es denn bitte raus geben? Wenn ich jeden Dreck zum Fundbüro schaffen könnte würde ich das liebend gerne machen.So kam es aber eben bei jannys33 rüber. Alles, was auf seinem rechtmäßig erworbenen Grundstück ist, gehört ihm und niemand anderem, denn er hat es ja käuflich erworben.
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