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Allgemeine Rechtslage bei Münzenfund

Rechtslage hin oder her, ich würde mich freuen, den Kindern das Taschengeld erhöhen und die Münzen in meine Sammlung einsortieren. Wenn Du wissen willst, wieviel die Münzen in etwa wert sind mach ein Photo oder leg die auf einen Scanner und stell sie hier rein. Du bekommst bestimmt ausreichend Infos.

Gruß Bofried
 
Hier mein Senf dazu:

1. Der oben gepostete Link zum Schatzregal ist doch auf den ersten Blick schon als wenig objektiv gehalten zu entlarven - ob das die Grundlage meines Handelns wäre, lasse ich mal dahin gestellt.

2. Bei der Frage, ob es sich hier um einen "bedeutsamen" Fund handelt, stimme ich Kay uneingeschränkt zu. Und wenn jemand wegen 8 Reichsgoldmünzen den Denkmalschutz anruft, wird wohl am anderen Ende bestenfalls müdes lächeln zu ernten sein.

3. Das deutsche Fundrecht sollte hier ein guter Ratgeber sein, falls man auf Nummer sicher gehen möchte.

4. Selber behalten und verwerten wird auch niemand merken und es wird niemand nachfragen, woher man plötzlich in den Besitz von 8 Reichsgoldmünzen gelangt ist - so besonders ist das nun auch nicht.
 
2. Bei der Frage, ob es sich hier um einen "bedeutsamen" Fund handelt, stimme ich Kay uneingeschränkt zu. Und wenn jemand wegen 8 Reichsgoldmünzen den Denkmalschutz anruft, wird wohl am anderen Ende bestenfalls müdes lächeln zu ernten sein.

3. Das deutsche Fundrecht sollte hier ein guter Ratgeber sein, falls man auf Nummer sicher gehen möchte.

Der Hinweis auf das Fundrecht ist ein kleiner Schnitt in den eigenen Finger bezüglich Punkt 2).

BGB § 965:

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Also, Eigentümer unbekannt und die gefundene Sache mehr als 10 Euro wert, dann besteht sogar Anzeigepflicht bei den Behörden.

Hier im Saarland existiert ein Schatzregal. Was verborgen lag und der Eigentümer nicht ermittelbar, gehört dem Saarland.

Wer verborgenes ans Tageslicht befördert und nicht abgibt, wird wohl Raubgräber genannt werden und dann holla, dann kotzt die Waldfee, so übel ergehts dem dann.

In unserem Garten befindet sich schon eh und je ein breiter flacher Fluss ( ca 12m breit - 30 cm tief )und unsere Kinder fischen seid Jahren immer mal wieder alte und auch neue Münzen aus dem Wasser . Hierbei hat sich einiges angesammelt

Ein Pedant könnte dies bereits als Raubgräberei im Wiederholungsfall ansehen. Vielleicht sollte unser Gast nicht nur seine häuslichen, sondern insgesamt seine Angelegenheiten in Ordnung bringen, sol lange er dies noch ohne Handschellen kann.

Viele Grüße
Hermann
 
Der Hinweis auf das Fundrecht ist ein kleiner Schnitt in den eigenen Finger bezüglich Punkt 2).

BGB § 965:

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Also, Eigentümer unbekannt und die gefundene Sache mehr als 10 Euro wert, dann besteht sogar Anzeigepflicht bei den Behörden.

......

Sorry aber auf meinem Grund und Boden den ich rechtmäßig erworben habe mit allem drum und dran, gehört alles mir!
Fliest dort ein Fluss und dieser gehört zum Grundstück dann auch der Teil des Flusses, führt da ein Weg durch oder eine Straße auch diese.

Sollte ich hier eine Fliegerbombe (Wert sicher über 10€) finden, so hab ich auch die A Karte und muss mich um die Entsorgung kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal so laut gedacht:
Hätte ich das so gefunden, vergraben auf meinem Grundstück,
würde ich erstmal NIX erzählen, niemandem. Erbstück von Oma.
Und dann in die Sammlung integrieren (oder vertickern, wenn ich nicht sammeln würde).
Wer es meldet macht zwar alles richtig, muss es aber abgeben, darf sich dann lange streiten, bekomt wenig, und wenn man Pech hat, kommt noch irgendso ein Archäologenteam und verwüstet den Garten, wegen noch mehr "Kulturhistorischen" Funden.
Eine Himmelsscheibe wäre was anderes. Aber bei so ein Paar Münzen...
 
Sorry aber auf meinem Grund und Boden den ich rechtmäßig erworben habe mit allem drum und dran, gehört alles mir!
Fliest dort ein Fluss und dieser gehört zum Grundstück dann auch der Teil des Flusses, führt da ein Weg durch oder eine Straße auch diese.

Da muss ich dir widersprechen. Du hast zwar ein Grundstück rechtmäßig erworben und besitzt somit alles, was sich darin befindet. Aber hier geht es um eine Sache, die durch das fließende Wasser offensichtlich von außen auf dein Grundstück getragen wurde. Somit hast du dies nicht käuflich erworben. Egal was von außen auf dein Grundstück kommt, es gehört deshalb noch lange nicht dir.
 
Da muss ich dir widersprechen. Du hast zwar ein Grundstück rechtmäßig erworben und besitzt somit alles, was sich darin befindet. Aber hier geht es um eine Sache, die durch das fließende Wasser offensichtlich von außen auf dein Grundstück getragen wurde. Somit hast du dies nicht käuflich erworben. Egal was von außen auf dein Grundstück kommt, es gehört deshalb noch lange nicht dir.

mitnichten, wenn Morgen früh Müll auf Deinem Grundstück liegt gehört der Dir und Du musst für die Entsorgung aufkommen.
Findest Du sonst was ist es auch erstmal in Deinem Besitz und Du müsstest es nur an einen rechtmäßigen Eigentümer wieder herausgeben. Dieser müsste jedoch das Eigentum nachweisen, was er oft, und insbesondere bei nicht registrierten Gegenständen, nur schwer beweisen kann. Somit wirst Du auch Eigentümer.
Bei Oberflächenwasser gibt es noch spezielles Recht, da schreib ich mal besser nix zu.

Im NNB war vor einiger Zeit mal ein interessanter Artikel über die Rechtslage bei Münzenfunden, hab ich mir allerdings nicht alles gemerkt. Aber es greift auf jeden Fall Landesrecht, also ist mit entscheidend in welchem Bundesland der Fund gemacht wurde.
 
Findest Du sonst was ist es auch erstmal in Deinem Besitz und Du müsstest es nur an einen rechtmäßigen Eigentümer wieder herausgeben.

Genau darum geht es mir doch. Um den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Wenn etwas von außen auf mein Grundstück kommt, geht es zwar in meinen Gewahrsam über und ich bin somit im Besitz der Sache, aber mein Eigentum ist es deshalb noch lange nicht.

So kam es aber eben bei jannys33 rüber. Alles, was auf seinem rechtmäßig erworbenen Grundstück ist, gehört ihm und niemand anderem, denn er hat es ja käuflich erworben.
 
So kam es aber eben bei jannys33 rüber. Alles, was auf seinem rechtmäßig erworbenen Grundstück ist, gehört ihm und niemand anderem, denn er hat es ja käuflich erworben.
zum Zeitpunkt des Kaufes durchaus zutreffend. Wenn was auf meinem Boden liegt behalte ich es, an wen soll ich es denn bitte raus geben? Wenn ich jeden Dreck zum Fundbüro schaffen könnte würde ich das liebend gerne machen.
 
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