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Ich sehe jetzt nach intensiver Recherche klarer:
"Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut"
Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:
e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel
Demnach sind Münzen Kulturgut, sofern sie mehr als 100 Jahre alt sind. 2009 trat das Kulturgut- Abkommen der Unesco für Deutschland in Kraft.
In einem Artikel der Frankfurter Allgemeine fand ich den Hinweis, dass Kulturgüter von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen sind, wenn der Einzelwert 1000 Euro unterschreitet.
Kulturgüterübereinkommen: Von nun an wird alles aufgezeichnet - Kunstmarkt - FAZ
Viele Grüße
Hermann
"Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut"
Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:
e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel
Demnach sind Münzen Kulturgut, sofern sie mehr als 100 Jahre alt sind. 2009 trat das Kulturgut- Abkommen der Unesco für Deutschland in Kraft.
In einem Artikel der Frankfurter Allgemeine fand ich den Hinweis, dass Kulturgüter von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen sind, wenn der Einzelwert 1000 Euro unterschreitet.
Kulturgüterübereinkommen: Von nun an wird alles aufgezeichnet - Kunstmarkt - FAZ
Viele Grüße
Hermann