Allgemeine Rechtslage bei Münzenfund

Ich sehe jetzt nach intensiver Recherche klarer:

"Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut"

Artikel 1

Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:

e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel


Demnach sind Münzen Kulturgut, sofern sie mehr als 100 Jahre alt sind. 2009 trat das Kulturgut- Abkommen der Unesco für Deutschland in Kraft.

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeine fand ich den Hinweis, dass Kulturgüter von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen sind, wenn der Einzelwert 1000 Euro unterschreitet.

Kulturgüterübereinkommen: Von nun an wird alles aufgezeichnet - Kunstmarkt - FAZ

Viele Grüße
Hermann
 
Entscheidend ist, dass Kulturgüter von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen sind, deren Einzelwert tausend Euro unterschreiten. Mit dieser so genannten Bagatellgrenze soll ein bürokratischer Aufwand bei nur geringwertigen Gegenständen, wie Münzen, die in hoher Auflage existieren, vermieden werden.

Quelle FAZ

Dies dürfte für uns Sammler wie ein "Freibrief" sein, oder?
 
Prueschen, D von:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen des Erwerbs von Eigentum an Sachen
Numismatisches Nachrichtenblatt (NNB), 6/11, 2011, 226-228.

Wenn der Artikel gefällt, bemühe ich mich um eine offizielle Genehmigung.

bereits die Wiedergabe hier =Veröffentlichung bedarf einer Genehmigung. Zu deutsch: Dein PDF verstößt bereits gegen das Urheberrecht.
Die Seiten zu scannen hätte ich auch gekonnt.
 
Scannen und hier einstellen hätte auch gegen das Urheberrecht verstossen.
Der entsprechende Beitrag von Ruhejofes wurde zwischenzeitlich gelöscht, dort war der Beitrag als pdf drin.

Wer daran Interesse hat, dem sende ich per E-Mail den Artikel:
Prueschen, D von:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen des Erwerbs von Eigentum an Sachen
Numismatisches Nachrichtenblatt (NNB), 6/11, 2011, 226-228.

auch dieses Angebot dürfte hinsichtlich des Urheberrechts zweifelhaft sein, weil dort die Grenze von Privatkopie hin zum öffentlichen Angebot bereits überschritten sein kann.
 
Ein Pedant könnte dies bereits als Raubgräberei im Wiederholungsfall ansehen. Vielleicht sollte unser Gast nicht nur seine häuslichen, sondern insgesamt seine Angelegenheiten in Ordnung bringen, sol lange er dies noch ohne Handschellen kann.

Viele Grüße
Hermann

Hermann, Du gehst etwas hart mit dem Fragesteller ins Gericht.

Gönnen wir ihm doch seinen Fund.

Natürlich hätte er die Münzen auch wieder in den Fluss werfen oder vergraben können ...
 
Hermann, Du gehst etwas hart mit dem Fragesteller ins Gericht.

Gönnen wir ihm doch seinen Fund.

Natürlich hätte er die Münzen auch wieder in den Fluss werfen oder vergraben können ...

Ich gönne ihm ja seinen Schatz.

Mir wurde beigebracht, ruhig auch einmal den "Worst Case", den schlimmstmöglichen Fall zu durchdenken.

Sollte ich hier eine Fliegerbombe (Wert sicher über 10€) finden, so hab ich auch die A Karte und muss mich um die Entsorgung kümmern.

"Wem gehört der Blindgänger" wird hier etwas humorvoll angegangen:

politplatschquatsch: Gruppenarbeit: Wem gehört ein Blindgänger?

Viele Grüße
Hermann
 
Ich gönne ihm ja seinen Schatz.

Mir wurde beigebracht, ruhig auch einmal den "Worst Case", den schlimmstmöglichen Fall zu durchdenken.



"Wem gehört der Blindgänger" wird hier etwas humorvoll angegangen:

politplatschquatsch: Gruppenarbeit: Wem gehört ein Blindgänger?

Viele Grüße
Hermann


So eine Bombe ist doch ein interessantes Sammelobjekt. Ich würde sie auf jeden Fall selbst behalten !

Am besten in den Keller damit und eine Wolldecke drüber ...

(da gibt es doch einen Sketch von dem schweizer Komiker Emil).
 
Einen Blindgänger sollte man nicht behalten, der gehört in die Politik. Da sind noch mehr davon vorhanden.
 
Einen Blindgänger sollte man nicht behalten, der gehört in die Politik. Da sind noch mehr davon vorhanden.

Die gibt es nicht nur dort. Den völlig unfähigen Militärs ist das Buch:

"Militärische Blindgänger und ihre größten Schlachten" gewidmet.

Eine Leseprobe zum "Unternehmen Adlerklaue" ist im Link zu finden. Von jeglichem sonstigem Inhalt dieser Seite distanziere ich mich. Der Inhalt fällt wohl unter das, was mancher im Goldthreat unter "Insiderwissen" versteht.

Unternehmen Adlerklaue

Viele Grüße
Hermann
 
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