Alte Bücher einscannen und als Pdf zum Download anbieten

Nun, eine Fliege macht nicht den Sommer schön!
 
Ich bin vor einer Weile mal bei Ebay über dieses Angebot gestolpert (das immer mal wieder eingestellt wird): 120 Bücher über Deutsche Münzen Preußen Bayern Sachsen bei eBay.de: Deutsche Mittelaltermünzen (endet 19.12.10 11:39:15 MEZ)

Das trifft - vll. abgesehen vom gewerblichen Hintergrund - doch in etwa das, was Raphael vorhat. Diese Bücher sind teilweise (wenn nicht gar vollständig) im Netz zu finden. Ich habe damals spontan nach zwei drei Büchern über google gesucht. Einige Werke sind z.B. hier zu finden, wenn man konkret weiß, wonach man sucht. Andere Bücher findet man teilweise über Medien-/Dokumenten-Archive von Bibliotheken. So etwa habe ich

Emil Bahrfeldt - Die Brandenburgischen Städtemünzen aus der Kipperzeit - 1621-1623

auf der Seite der Bibliothek der HU Berlin gefunden.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Will mich auch mal zu Wort melden zu diesen Thema.

Die Idee an sich klingt super, wegen den Rechten habe ich keine Ahnung.
Da ich mir jedoch sämtliche Literatur von Erfurter Numismatik digitalisiere, habe ich da was für diese Idee.
Johann J. Leitzman - Das Münzwesen und die Münzen Erfurts (Jahr 1862)
 
Ich habe mir zu Ostern dieses Jahr folgendes Buch digitalisieren lassen:

Baumgarten, Joseph Gotthard
Historisch-genealogisch-chronologisch-kritisches Verzeichniß aller bekannten ducaten-förmigen Goldmünzen der albertinischen Hauptlinie des uralten sächsischen Hauses
(1812/1816).

Für jeden Sachsensammler (Sachsen Goldmünzen bis 1816) ist der „BAUMGARTEN“ ein MUSS und als Zitierstandardwerk bekannt.

Wer also Interesse hat kann es kostenlos bei der SLUB Dresden als PDF Downloaden unter:

http://katalog.slub-dresden.de/prim...logisch-chronologisch-kritisches+Verzeichniss

VIEL SPASS, michael.
 
Urheberrecht...

Hallo!
.... ist 'ne ganz "heiße Kiste". Ich habe selbst ab und zu damit zu tun und kann evtl. etwas zum Thema beitragen.

Wie schon geschrieben wurde erlöschen die Rechte der Autoren an ihren Werken 70 Jahre nach ihrem Tod. Das gilt für alle Rechtsnachfolger.

Aber davon zu unterscheiden sind die Rechte der Verleger am erschienenen Druck / Druckbild. Das bedeutet, sofern der Verlag, der das Werk mal herausgebracht hat, noch existiert oder einen Rechtsnachfolger hat oder die Rechte an den Drucken auf einen Erwerber übergegangen sind, hat der weiter die Rechte am gedruckten Werk und kann eine Vervielfältigung "seines" Druckbildes verhindern.

Mal ein Beispiel: Der Musikverlag Breitkopf und Härtel wurde 1942 bei Kriegsentritt der USA wie alle deutschen Unternehmen in den USA komplett zwangsenteignet. Das betraf auch die dort verkauften Drucke / Druckbilder von Noten, u. a. alle Mozart-Quartette. Ein US-Verlag erwarb diese Rechte und brachte die Noten im B & H-Druckbild als seine Werke heraus. Das war dort legal, schließlich waren die ehrlich geklaut. Der Verkauf hier in D dieser Nachdrucke ist nicht legal. Der Verlag könnte also zumindest bei Profis, die die verwenden, ein Entgelt dafür einfordern. (Natürlich hat die jeder, und ob Breitkopf im Einzelfall Maßnahmen ergreift, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass B & H tätig wird, wenn die Beutenoten im Netz erscheinen).

Wenn man also numismatische Literatur aus der ehe- und einmaligen ins Netz stellen will, muss man also erst sicher sein, dass es keinen Autor oder dessen Erben mehr gibt, der entsprechende Rechte hat. Und auch eine Bearbeitung kann - unter bestimmten Bedingungen - ein urheberrechtlich geschütztes Werk erschaffen.

Dann muss man sicher sein, dass nicht die Verlagsrechte noch irgendwo liegen. Und da bei Übernahme der DDR alles irgendwie verscherbelt wurde, kann man sicher sein, dass irgendwer, und wenn man "Glück" hat, mehrere sich des Eigentums der Verlagsrechte berühmen werden.

Ganz kompliziert wird es, wenn in der DDR selbst Nachdrucke herausgebracht wurden. Wenn es keine Faksimile-Drucke sind, muss man davon ausgehen, dass dafür auch Satzarbeiten, evtl. auch noch Arbeiten für Anmerkungen, Korrekturen angefallen sind. Und das würde wieder Eigentumsansprüche der Rechteinhaber, und zwar sowohl Urheber- als auch Verlagsrechte erzeugen. Dazu würde ich auch keine Beurteilung abgeben, da müsste man sehen, ob es dazu schon Gerichtsurteile gibt.

Vllt. konnte ich damit zur Klärung der rechtlichen Seite beitragen. Falls jemand Ergänzungen / Anmerkungen / Berichtigungen liefern kann, würde mich das freuen. Interssiert mich auch privat sehr.

Grüße
collettore
 
Auch wenn der Urheber schon seit über 70 Jahren tot ist und auch kein Verlag oder sonst wer Rechte beanspruchen kann, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass man Werke nicht zu bestimmten Zwecken verwenden darf. Spontan fällt mir da die alte russische Volksweise "Korobeiniki" ein. Vielen von uns sollte diese Melodie noch im Gedächtnis sein: Die Firma Nintendo hat sie in den 90ern für ihre Tetris-Spielautomaten als Hintergrundmusik verwendet. Und Nintendo hat sich auch gleich die Rechte daran gesichert, begrenzt auf Videospiele natürlich. Will ich also ein Spiel herausbringen, dann darf ich "Korobeiniki" nicht verwenden, obwohl der Komponist schon seit 1878 tot ist.

Ist schon eine verzwickte Sache mit den Urheber- und den Nutzungsrechten.
 
In der Tat eine heiße Kiste. Seit zwei Jahren beschäftigt mich dieses Thema, da ich auf meiner eigenen Website eingescannte alte Dokumente zum Download kostenlos zur Verfügung stelle.

Collettore, kannst Du zum Thema "Rechte am Druckbild" Quellen nenne? Was mich nämlich irritiert: Eine Druckgrafik ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei, das Druckbild eines Textes, dessen Gestalter seit über 70 Jahren tot ist, aber nicht zwingend?

Es gibt den Begriff der "Schöpfungshöhe". Wenn ein Produkt Schöpfungshöhe erreicht ist, liegt ein "Werk" vor, das Schutzrechte genießt. Anderenfalls gilt das Produkt als "gemeinfrei", sofern nicht andere Schutzrechte, wie z. B. Geschmacksmusterschutz oder Markenrechte wirksam sind. Meines laienhaften Erachtens liegt bei einem normalen Druckbild gar keine Schöpfungshöhe vor, sofern kein besonderes Layout und keine geschützten Schriften verwendet werden. Bei Musiknoten (Beispiel von Collettore) mag das anders sein.
Info bei Wikipedia: Schöpfungshöhe (Das Thema "Druckbild" wird nicht erwähnt, trotzdem lesenswert.)

Bei Wikipedia wird meines Wissens das Druckbild eines Textes wie eine normale Grafik behandelt, dessen Schutzrechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen (sofern sie aufgrund erreichter Schöpfungshöhe überhaupt jemals bestanden haben). Mit Urheber ist hier natürlich nicht der Autor des Textes, sondern der Gestalter der gedruckten Seite gemeint. Das Verkaufen, Verschenken oder Vererben der Rechte verlängert die Schutzdauer übrigens nicht. Es gilt stets das Todesdatum des Urhebers. Ob es für Verlage davon abweichende gesetzliche Regeln gibt, weiß ich nicht, aber ich habe bisher noch nicht davon gehört. Bei Wikipedia wird das Thema aus eigenem Interesse ausführlich diskutiert. Das Stichwort "Rechte am Druckbild" ist mir dort aber noch nicht begegnet.

Das Portal Wikisource, ebenfalls ein Projekt der Wikimedia Foundation, wäre gar nicht realisierbar, wenn auf Rechte am Druckbild Rücksicht genommen werden müsste. Bei Wikisource werden gemeinfreie Texte aller Art gesammelt. Dabei werden sowohl die abgetippten Texte, als auch die eingescannten Seiten inventarisiert und für jeden zur Verfügung gestellt.
Link: Wikisource

Für weitere Meinungen und Informationen wäre ich dankbar.

Gruß
Christian
 
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