Angebot in der bucht beendet, wegen Hinweis auf Fälschung

Wenn keine der Ausnamen aus den Ebay Bedingungen oder andere gewichtige Umstände vorliegen, die einem der gesetzlichen Gründe zur Anfechtung oder zum Rücktritt entsprechen, dann nimmst Du mit dem Abbruch der Auktion dass Angebot des bis dahin Höchstbietenden an. Er hat dann Anspruch auf Lieferung des Artikels (BGH-Urt.v. 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14 und v. 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14). Da die Lieferung einer Fälschung regelmäßig einen Grund zur Anfechtung oder zum Rücktritt darstellt, dürftest Du zum Abbruch der Auktion berechtigt gewesen sein. Die Benachrichtigung, mit der Du auf die mögliche Fälschung aufmerksam gemacht wurdest, würde ich mir allerdings gut aufheben.
 
Ne, passt jetzt schon. Frag mich nur was der User bezwecken wollte. Münze ist nach erneuter Prüfung echt und ich kann jetzt wieder alle einstellen. Vielleicht war meine panische Reaktion auch etwas vorschnell aber sicher ist sicher
 
Ich denke, für einen Kaufvertrag braucht es zusätzlich zum Gebot noch einen Zuschlag. Und der ist ja nicht erfolgt.

Da liegst Du falsch. Ebay ist keine Verkaufsplattform, sondern eine Auktionsplattform. [...]

@rufuszufall
Richtig, auf ebay gibt es keine Zuschläge (die gibt es auf WAGO etc.). Dann muss die Bezeichnung aber genau anders herum lauten: ebay ist eine Verkaufsplattform (ein Marktplatz für Kaufverträge, die durch Angebot und Annahme zustande kommen) und keine Auktionsplattform (mit Zuschlägen).
 
@rufuszufall
Richtig, auf ebay gibt es keine Zuschläge (die gibt es auf WAGO etc.). Dann muss die Bezeichnung aber genau anders herum lauten: ebay ist eine Verkaufsplattform (ein Marktplatz für Kaufverträge, die durch Angebot und Annahme zustande kommen) und keine Auktionsplattform (mit Zuschlägen).
Bei Ebay kommt keine Auktion, sondern ein Kaufvertrag zustande. Es ist ein Verkauf für das höchste Gebot bei Ende des Angebotes. Ein Zuschlag, wie bei einer Auktion findet nicht statt.
 
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