Anspruchschreiben an gegn. Versicherung

Registriert
25.02.2009
Beiträge
179
Punkte Reaktionen
30
Guten Abend Forum,

ich bin derzeit zum ersten Mal in der Situation, nach einem Unfallschaden ein
Anspruchsschreiben für (gegen?) die gegn. KFZ-Versicherung (des Verursachers)
schreiben zu müssen.

Leider hat sich für mich bis dato nicht schlüssig ergeben, was dort alles rein gehört.
Hat das zufällig schon jemand von euch durch und kann mir da etwas weiterhelfen?

Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt liegt vor und Fotos von Schaden habe ich
auch, nur was sollte ich da noch alles in dem Schreiben verfassen?

Vielleicht weiß ja einer von euch weiter.

Danke schon mal.
Gruß
raetsler
 
Ich hatte diesen Fall zwar schon, aber ein Schreiben musste ich keines Verfassen. Der Unfallverursacher hatte den Unfall seiner Versicherung gemeldet und ich bekam von dieser dann ein Schadensmeldungsformular zum Ausfüllen zugeschickt. In diesem Formular musste ich unter anderem auch den Unfallhergang in eigenen Worten schildern.

Wenn Dir bekannt ist, welche die gegnerische Versicherung ist, dann schau doch am besten mal auf deren Website nach, ob sie ein solches Formular zum Download anbietet. Ansonsten kannst Du auch googlen: Mit Suchbegriffen wie "schadensmeldung" "formular" "kfz" und "pdf" wirst Du sicher fündig.

Zum Beispiel dieses hier: http://www.schadenanzeige.info/Schadenmeldung.php
 
Du kannst Deine Forderungen auch in einem formlosen Schreiben an die Versicherung des Unfallverursachsers geltend machen. Ein solches Schreiben sollte beinhalten:
- Name, Wohnort und Geburtdaten (wenn bekannt) des Unfallverursachers
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Unfallort und -zeit
- Unfallhergang
- Schadennummer der gegnerischen Versicherung (wenn bekannt)
- Aktenzeichen der Polizeidienststelle, wenn der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde
- Höhe Deiner Forderungen
Neben den Reparaturkosten kannst Du auch Deine sonstigen Auslagen (Porto, Telefon, Fahrtkosten etc.) geltend machen. 50,--€ als Pauschale werden von den Versicherungen häufig akzeptiert. Weiterhin steht Dir für die Dauer der Reparatur ein Nutzungsausfall für Deinen Pkw zu (anstelle eines Leihwagens). Die Höhe richtet sich nach der "Klasse" des verunfallten Fahrzeugs. Dafür gibt es Tabellen im Internet, z.B.
Auto-Unfall-Hilfe - Ihr Experte in Unfallfragen
 
Hallo Ihr beiden,

ich danke euch für eure Antworten.

@Lolo,
gegoogle't hatte ich schon, bin dabei nur leider nicht auf das richtige gestoßen.
Die meisten Vordrucke gehen von einem aktiven Unfall (eventuell mit Personenschaden) aus. Auch ist da immer von Unfallhergang die Rede.
Nur kann ich da lediglich schreiben, ich komm aus der Wohnung, da hat der andere schon unser Auto "gerammt" gehabt. :motz:

Jedenfalls habe ich ja schon mal einen Ansatzpunkt, vielen Dank euch beiden.

Gruß
raetsler
 
Der Unfallhergang könnte sich aus Deiner Sicht also in etwa wie folgt darstellen:
Am ..........., um ........Uhr verließ ich meine Wohnung und begab mich zu meinem Pkw (Typ und amtliches Kennzeichen), den ich in der .......str. zum Parken abgestellt hatte. Dort angekommen, bemerkte ich, das Ihr Versicherungsnehmer, Herr ......., diesen zwischenzeitlich mit seinem Pkw,(Typ, amtliches Kennzeichen) hinten rechts, vorn links oder wo auch immer beschädigt hatte. Mein Pkw wies folgende Beschädigungen auf:
(Beschreibung der Schäden, ggf. mit Hinweis auf den beigefügten Kostenvoranschlag und die Fotos).
Nach Schilderung des Herrn ....... hat sich der Unfall wie folgt abgespielt: ............ (Hier schreibst Du nun auf, was Dir der Unfallgegner zum Hergang erzählt hat.)

Da die Rechtslage eindeutig scheint, da ein ordnungsgemäß geparkter Pkw kaum ursächlich für den Unfall gewesen sein kann, dürftest Du wohl keine Schwierigkeiten bekommen.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet