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@ tabne, dir auch einen schönen Sonntag.
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Sollte der Verkäufer nicht mit dem Angebot einverstanden sein, kann er vor Gebotsabgabe versuchen mit dem Verkäufer zu verhandeln oder das Bieten unterlassen.
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-Kaufe/ ersteigere Montagmorgen 1 Artikel und bezahle mit Paypal
-kaufe/ ersteigere Montagmittag noch einen Artikel und bezahle mit Paypal-
-kaufe/ ersteigere Montagabend noch einen Artikel und bezahle mit Paypal
- kaufe / ersteigere dann Dienstag noch einen Artikel, bezahle mit Paypal beschwere mich dann entsetzt, weil jedesmal 6,50 verlangt wurden und fordere nun, dass 3 x 6,50 Euro per Paypal erstattet werden..
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Läßt man die normalen Paypalgebühren und Grundgebühren für jede einzelne Bezahlung mal außer Acht, die dem Verkäufer durch diesen Unsinn entstehen, kostet jede Paypalstorniereng, bzw das Erstatten des zuviel bezahlten Versandkostenbetrages an den Käufer den Verkäufer seit einigen Monaten schon mindestens 39 Cent! ( mit Grundgebühren = mindestens 78 Cent pro Zahlung)
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Ich sehe es genau so, wie Rollentöter es schreibt.
Es lohnt sich meiner Meinung nach also wirklich nicht, sich über diese Versandkostenangelegenheit aufzuregen .
Also, ich sehe noch kein stichhaltiges Argument, warum ein Verkäufer höhere Versandkosten fordern darf, als er gehabt hat !
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Was daran Geiz sein soll, wenn ich nicht mehr bezahlen will als der Verkäufer gezahlt hat - keine Ahnung !...
Diese Mentalität des Käufer, mehr zu verlangen als ihm zusteht, das nenne ich die "Geiz ist geil"-Mentalität. Und zu dieser Mentalität kann ich nur sagen:
(So jetzt könnt ihr weiter auf mich einschlagen. )
Willst Du dem armen Händler nun auch noch verbieten im Verkauf mehr zu verlangen als im Einkauf? Du hast recht, das ist kein Geiz, das ist absoluter Blödfug (=Blädsinn x Unfug).
Und zwar halte ich die Versandkosten nicht als Bestandteil des Kaufpreises.
Der Kaufpreis ist allein das abgegebene Gebot. Die Versandkosten kommen dann dazu um die Ware zum Käufer zu bringen. Bei Abholung entfallen sie..
Also ich sehe die Versandkosten als Teil des Kaufpreises:
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