chrisild
Sammler :)
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Stimmt auch nicht so ganz. Wenn Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben wird, muss auf der Rechnung der zum Zeitpunkt der "Leistungserbringung" gültige Steuersatz stehen. Ob der Endpreis angepasst wird bzw. wurde, steht natürlich auf einem anderen Blatt ...Die MWSt muss nicht zwingend weiter gegeben werden.
Zitat:
Die Händler und Dienstleister sollen die niedrigere Mehrwertsteuer grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, so dass Waren und Dienstleistungen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch regelmäßig nicht verpflichtet.29.06.2020