Einfuhrumsatzsteuer/Zoll KMS-PP San Marino
Hallo
zwischenzeitlich habe ich einen geänderten Bescheid des Zoll erhalten.
Die Umsatzsteuer wurde nunmehr auf 7% festgesetzt. In der Begründung heißt es:
Mit der gegenständlichen Einfuhrsendung wurden kursgültige Münzen, welche wegen ihres Sammlerwertes erworben wurden, eingeführt. Bei der steuerpflichtigen Einfuhr von kursgültigen Münzen aus unedlen Metallen, die wegen ihres Sammlerwertes umgesetzt werden, kann aus Vereinfachungsgründen der ermäßigte Steuersatz von 7 % in Anspruch genommen werden(vgl. Z.8101, Anlage 1a) Abs. 4 Satz 3). Die aus San Marino eingeführten KMS sind als Münzen aus unedlen Metallen, gesetzliche Zahlungsmittel, die wegen ihres Sammlerwertes umgesetzt werden, somit in die Codenummer 7118 9000 004 des Europäischen Zolltarifs inzureihen. Es kommt der emäßigte Steuersatz von 7% zur Anwendung.
Zuviel gezahlte Steuer wird erstattet, Dem Einspruch in vollem Umfang abgeholfen.
Gruß
Roman