Ausgabeprogramm Vatikan 2008

Ich hab meinen schon vor 2-3 Wochen erhalten.
 
Hat der Vatikan eigentlich schon mit der Auslieferung der Numisbriefe begonnen? Bei mir wurde vor geraumer Zeit abgebucht; ich habe bislang aber noch nichts erhalten. :confused:

Hallo,
Ja der Vatikan hat bereits mit der Auslieferung begonnen.
Ich habe am 03.04. vom Zollpostamt in Wien einen Brief gekommen, dass diese einen Brief aus dem Vatikan hätten, und dazu meine Zustimmung zur Öffnung des Briefes bräuchten.
Damit habe ich wiedereinmal Zollgebühren zu zahlen.....
Vermutlich werde ich noch diese Woche den Numisbrief zugestellt bekommen, mit SPESEN:wut::wut::wut:
Lg
Gotthard
 
Wie läuft das in Dtschld. ab? Habe zum 1. Mal laut Bestellschein (noch nie dort bestellt,nur über Versandhaus),beide Sätze in Stg. u. pp bestellt. Muß ich damit auch zum Dtsch.-Zoll?
MFG OMAPY

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immer fix ,sonst kriegste nix
 
Wie läuft das in Dtschld. ab? Habe zum 1. Mal laut Bestellschein (noch nie dort bestellt,nur über Versandhaus),beide Sätze in Stg. u. pp bestellt. Muß ich damit auch zum Dtsch.-Zoll?
MFG OMAPY

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immer fix ,sonst kriegste nix

Nein, die Einfuhrumsatzsteuer kassiert der Postbote bei Lieferungen, die den PP-Satz enthalten (wenn es nicht vergessen wird, was manchmal zur Freude des Sammlers auch schon einmal passiert).
 
Vielen Dank für die Information. Aber auf welchem Artikel der Währungsvereinbarung zwischen Italien (namens der EG) und dem Hl. Stuhl (vertritt den Staat Vatikanstadt) fußen diese "bilateralen Abmachungen"?
Steht so in Artikel 12 der Währungsvereinbarung vom Dezember 2000 (siehe unten). Der EU-Ratsbeschluss vom Oktober 2003 dagegen war keine einfache Anpassung an den Preisindex, sondern eine "echte" Erhöhung des Kontingents - hier war also die Zustimmung des Rates erforderlich.

"Die zuständigen Finanzgremien der Italienischen Republik und des Staats Vatikanstadt passen die in den Artikeln 3 und 7 genannten Beträge alle zwei Jahre im Verwaltungsverfahren einvernehmlich auf der Grundlage des ISTAT-Index für die Verbraucherpreisschwankungen während der zwei vorangegangenen Jahre an. Die erste Anpassung findet zum 1. Januar 2004 statt." http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2001:299:0001:0004:DE:PDF

Tschüs,
Christian
 
Steht so in Artikel 12 der Währungsvereinbarung vom Dezember 2000 (siehe unten). Der EU-Ratsbeschluss vom Oktober 2003 dagegen war keine einfache Anpassung an den Preisindex, sondern eine "echte" Erhöhung des Kontingents - hier war also die Zustimmung des Rates erforderlich.

"Die zuständigen Finanzgremien der Italienischen Republik und des Staats Vatikanstadt passen die in den Artikeln 3 und 7 genannten Beträge alle zwei Jahre im Verwaltungsverfahren einvernehmlich auf der Grundlage des ISTAT-Index für die Verbraucherpreisschwankungen während der zwei vorangegangenen Jahre an. Die erste Anpassung findet zum 1. Januar 2004 statt." http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2001:299:0001:0004:DE:PDF

Tschüs,
Christian

Danke für die Erklärung. Jetzt habe ich endlich den vollen "Durchblick".

Gruß,
Leitwolf
 
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