Siehe dazu auch das Amtsblatt der EU vom 14.01.2009, L 9/53:
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 19. Dezember 2008
zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf
bestimmten Euro-Münzen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8625)
(11) Die Beschränkung der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auf eine Münze je Ausgabestaat und Jahr hat sich als sinnvoll erwiesen und sollte ebenso beibehalten werden wie die Möglichkeit, zusätzlich eine von allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeinsam ausgewählte Gedenkmünze in Umlauf zu geben.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten eine Gedenkmünze für den Fall in Umlauf geben, dass die Funktion des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
5. Änderungen der nationalen Seiten von Euro-Umlaufmünzen
Unbeschadet Punkt 6 sollten die Motive für die nationalen Seiten der Euro-Umlaufmünzen gleich welcher Stückelung nicht verändert werden, es sei denn, die auf der Münze befindliche Bezugnahme auf das Staatsoberhaupt wurde geändert. Den Ausgabestaaten sollte jedoch gestattet werden, Münzmotive, die das Staatsoberhaupt darstellen, alle fünfzehn Jahre zu aktualisieren, um Änderungen im Erscheinungsbild des Staatsoberhaupts Rechnung zu tragen. Die Ausgabestaaten sollten darüber hinaus die Möglichkeit haben, ihre nationalen Seiten der Euro-Münzen zu aktualisieren, um dieser Empfehlung nachzukommen.
Ist die Funktion des Staatsoberhauptes vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt, begründet dies nicht das Recht, die nationale Seite einer Euro-Umlaufmünze zu verändern.
sowie aktueller:
VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2012 DES RATES
vom 18. Juni 2012
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen
... im Anhang: