Ausgabeprogramm Vatikan 2017

Ein päpstliches Dekret sollte reichen, schließlich hat er auf Erden niemanden über sich :D
 
P.S. Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Änderung der Kursmünzen, obwohl der amtierende Papst noch nicht 15 Jahre im Amt ist ?
Es geht hier wohl um das Recht am eigenen Bild. Das sollte als Rechtsgrundlage zur Änderung des Motivs reichen.
 
Dann hat der arme Franziskus aber in den vatikanischen AGBs überlesen, dass mit der Annahme der Wahl zum Papst das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild verwirkt ist... ;)
 
Es geht hier wohl um das Recht am eigenen Bild. Das sollte als Rechtsgrundlage zur Änderung des Motivs reichen.
Kann ich mir nicht so recht vorstellen. Die Änderung der Vorderseite zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Verstoß gegen unmittelbar geltendes Recht, an das laut Währungsvereinbarung auch der Vatikan gebunden ist. Die Verordnung 566/2012 (mit der die Verordnung 975/98 geändert wurde) ist da, wie ich finde, recht eindeutig.

Artikel 1f
(1) Unbeschadet etwaiger Änderungen, die erforderlich sind, um Münzfälschungen zu verhindern, dürfen die auf den nationalen Seiten der regulären Münzen verwendeten Gestaltungen nur alle 15 Jahre geändert werden.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 dürfen Änderungen der für die nationalen Seiten der regulären Münzen verwendeten Gestaltungen bei einem Wechsel des auf der Münze abgebildeten oder genannten Staatsoberhaupts vorgenommen werden. Ist die Position des Staatsoberhauptes jedoch vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt, begründet dies kein zusätzliches Recht zu einer solchen Änderung.


Aber bekanntlich sind Gesetze nicht nur auf europäischer Ebene dazu da, flexibel gehandhabt zu werden ;) , und vielleicht kommt der Vatikan mit diesen Plänen ja durch. Andererseits ist der o.a. Absatz 2 im Grunde eine "Lex Vatikan" ...

Tschüs,
Christian
 
Und im gleichen Text steht am Anfang unter (7) sollten anstelle von dürfen (siehe weiter oben) ;)
Und woher wisst ihr eigentlich dass die EU die Änderung nicht genehmigt hat?
 
Und im gleichen Text steht am Anfang unter (7) sollten anstelle von dürfen
Schau Dir den Text mal ganz genau an; die Verordnung von 2012 ändert die Verordnung von 1998. Sie beginnt mit den Worten "Der Rat der Europäischen Union". Dann folgt eine Art überlange Parenthese, in der sich u.a. dieser Punkt 7 (im Abschnitt "in Erwägung nachstehender Gründe") findet.

Nach Ziffer 11 dieser Gründe aber geht der Satz so weiter: "hat folgende Verordnung erlassen". An dieser Stelle beginnt also der Wortlaut des neuen Gesetzes - und was dort (in Art. 1f) steht, habe ich oben kursiv hervorgehoben.

(Das beantwortet natürlich nicht Deine Frage, ob nicht doch irgend eine Sonderregelung ausgekungelt wurde oder wird. ;) )

Tschüs,
Christian
 
Hab' noch mal nachgesehen. An die Stelle der (mehrfach geänderten) Verordnung 975/98 ist 2014 die Verordnung 729/2014 getreten; der Wortlaut ist hier zu finden. Der für diese Diskussion relevante Abschnitt ist jetzt Art. 7 Abs. 1 und 2. :)

Tschüs,
Christian
 
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