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Ein päpstliches Dekret sollte reichen, schließlich hat er auf Erden niemanden über sich
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Ein päpstliches Dekret sollte reichen, schließlich hat er auf Erden niemanden über sich
Es geht hier wohl um das Recht am eigenen Bild. Das sollte als Rechtsgrundlage zur Änderung des Motivs reichen.P.S. Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Änderung der Kursmünzen, obwohl der amtierende Papst noch nicht 15 Jahre im Amt ist ?
Kann ich mir nicht so recht vorstellen. Die Änderung der Vorderseite zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Verstoß gegen unmittelbar geltendes Recht, an das laut Währungsvereinbarung auch der Vatikan gebunden ist. Die Verordnung 566/2012 (mit der die Verordnung 975/98 geändert wurde) ist da, wie ich finde, recht eindeutig.Es geht hier wohl um das Recht am eigenen Bild. Das sollte als Rechtsgrundlage zur Änderung des Motivs reichen.
Und im gleichen Text steht am Anfang unter (7) sollten anstelle von dürfen (siehe weiter oben)
Schau Dir den Text mal ganz genau an; die Verordnung von 2012 ändert die Verordnung von 1998. Sie beginnt mit den Worten "Der Rat der Europäischen Union". Dann folgt eine Art überlange Parenthese, in der sich u.a. dieser Punkt 7 (im Abschnitt "in Erwägung nachstehender Gründe") findet.Und im gleichen Text steht am Anfang unter (7) sollten anstelle von dürfen
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