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Es werden Bestellscheine an registrierte Kunden verschickt, wo die Menge und was man bestellen kann, vorgegeben ist.kann man diese dann ggf vorbestellen oder erst ab 2. März kaufen? Geht dies dann über die Webseite von der Münzstelle und gibt es auch Spiegelglanz vom Satz? Bin noch neu hier...
Mich wundert nach wie vor, dass diese Änderung mit EU-Recht vereinbar sein soll. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden doch nicht zuletzt wegen der früheren vatikanischen Extrawurst - Stichwort Sedisvakanz-Satz 2005 - genauer formuliert (EU-Verordnung 729/2014, Art. 7). Und Franziskus darf sich über geltendes Recht hinweg setzen?
Tschüs,
Christian
Naht 2062?Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES vom 24. Juni 2014
"Die Ausgabemitgliedstaaten aktualisieren ihre nationalen Seiten der regulären Münzen bis 20. Juni 2062, damit sie vollständig mit dieser Verordnung im Einklang stehen."
Ob die überraschende Motivänderung damit begründet ist?
Ja, alle 24h um einen TagNaht 2062?
Lt. Artikel 8 wäre es aber vorschriftsmäßig , da bis 2062 die Münzen aktualisiert werden müssen. Zwar ist es ziemlich früh dieses Jahr es zu tun, aber zumindest konform der Rechtsprechung.
Hhmm, für mich hat Niels in #58 alles erklärt, man sollte auch noch den Link lesen.
Insofern bin ich über eure Diskussion etwas erstaunt.
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