Ausgabeprogramm Vatikan 2017

kann man diese dann ggf vorbestellen oder erst ab 2. März kaufen? Geht dies dann über die Webseite von der Münzstelle und gibt es auch Spiegelglanz vom Satz? Bin noch neu hier...
 
kann man diese dann ggf vorbestellen oder erst ab 2. März kaufen? Geht dies dann über die Webseite von der Münzstelle und gibt es auch Spiegelglanz vom Satz? Bin noch neu hier...
Es werden Bestellscheine an registrierte Kunden verschickt, wo die Menge und was man bestellen kann, vorgegeben ist.
Einfach so bestellen geht nicht, es sei denn ältere Sätze, die überzählig sind. Die stehen aber auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet und sind auch dann parallel in Rom direkt in der Verkaufsstelle links auf dem Petersplatz zu erwerben. Die Seite ist nicht ganz aktuell und es gilt halt bis zum Ausverkauf.
hier: Prodotti disponibili
unter: VENDITA DIRETTA - PUNTO VENDITA PRESSO IL BRACCIO DI CARLOMAGNO IN PIAZZA SAN PIETRO
 
Eh man sich die ganze Zitterpartie mit Direktbestellung antut, ersteigert man sich den KMS am besten während des Sommerlochs bei Ebay, die Kosten nehmen sich mittlerweile nicht mehr viel mit den Preisen ab "Werk". Evtl. kann man sich sogar über eine Ersteigerung unter Ausgabepreis freuen.
 
Mich wundert nach wie vor, dass diese Änderung mit EU-Recht vereinbar sein soll. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden doch nicht zuletzt wegen der früheren vatikanischen Extrawurst - Stichwort Sedisvakanz-Satz 2005 - genauer formuliert (EU-Verordnung 729/2014, Art. 7). Und Franziskus darf sich über geltendes Recht hinweg setzen?

Tschüs,
Christian

Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES vom 24. Juni 2014
"Die Ausgabemitgliedstaaten aktualisieren ihre nationalen Seiten der regulären Münzen bis 20. Juni 2062, damit sie vollständig mit dieser Verordnung im Einklang stehen."

Ob die überraschende Motivänderung damit begründet ist?
 
Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES vom 24. Juni 2014
"Die Ausgabemitgliedstaaten aktualisieren ihre nationalen Seiten der regulären Münzen bis 20. Juni 2062, damit sie vollständig mit dieser Verordnung im Einklang stehen."

Ob die überraschende Motivänderung damit begründet ist?
Naht 2062? :D
 
Ja, alle 24h um einen Tag:p

Trotzdem, diese Motivänderung ist ein Rätsel.
Keine bis jetzt bekannte Verordnung zu dem Thema Eurobargeld erlaubt diese Änderung.
Lt. Artikel 8 wäre es aber vorschriftsmäßig , da bis 2062 die Münzen aktualisiert werden müssen. Zwar ist es ziemlich früh dieses Jahr es zu tun, aber zumindest konform der Rechtsprechung.

Entweder hat der Vatikan noch ein Hintertürchen gefunden, oder die Bürokraten der EU wissen nicht was sie tun.

PS: oder man konnte einen hochrangigen geistlichen einen persönlichen Wunsch nicht verwehren.
 
Lt. Artikel 8 wäre es aber vorschriftsmäßig , da bis 2062 die Münzen aktualisiert werden müssen. Zwar ist es ziemlich früh dieses Jahr es zu tun, aber zumindest konform der Rechtsprechung.

Die Regelung, dass bis 2062 die Münzen aktualisiert werden müssen, bezieht sich darauf, dass nicht vorschriftsmäßige Motive geändert werden müssen. Welche das noch sind, habe ich in meiner Übersicht im Link mit aufgenommen. Aber gern auch hier noch einmal:

Nach aktuellem Stand müssen die Motive der Euro-Umlaufmünzen folgende 4 Kriterien erfüllen:
- keine Wiederholung der Stückelung der Münze, weder ganz noch teilweise
- keine Wiederholung des Namens der Währung oder ihrer Untereinheit, außer bei Verwendung eines anderen Alphabets
- Angabe des vollen oder abgekürzten Namens des Ausgabestaates auf allen Münzen
- vollständige Umrandung des Motivs, der Jahreszahl und des Namens/Kürzels des Ausgabestaates von den 12 Sternen, welche wie auf der Europaflagge angeordnet sein müssen

Diese Kriterien werden momentan von folgenden Ländern erfüllt:
Belgien, Estland, Finnland, Irland, Lettland, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, Slowakei, Spanien, Vatikan, Zypern

Folgende Länder müssen ihre Münzen noch angleichen:

Deutschland - keine Angabe des Ausgabestaates
Frankreich - Jahreszahl und andere Merkmale liegen im Sternenkreis
Griechenland - Wiederholung der Stückelung der Münze - keine Angabe des Ausgabestaates - Jahreszahl und andere Merkmale liegen im Sternenkreis
Italien - Sterne der 2-Cent-Münze sind nicht wie auf der Europaflagge angeordnet
Luxemburg - Sterne der 1- bis 50-Cent-Münzen sind nicht wie auf der Europaflagge angeordnet
Österreich - Wiederholung der Stückelung der Münze - Wiederholung des Namens der Währung und ihrer Untereinheit - keine Angabe des Ausgabestaates
San Marino - Kürzel des Graveurs liegt im Sternenkreis
Slowenien - Jahreszahl und Ländername liegen im Sternenkreis - Sterne der 10-Cent-Münze sind nicht wie auf der Europaflagge angeordnet

Somit war beim Vatikan bereits alles regelkonform und keine Änderung erforderlich, weder dieses Jahr, noch bis 2062.
 
Hhmm, für mich hat Niels in #58 alles erklärt, man sollte auch noch den Link lesen.
Insofern bin ich über eure Diskussion etwas erstaunt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon klar. :) Mein Erstaunen bezieht sich aber weniger auf die Diskussion hier, sondern in erster Linie darauf, wie der Vatikan es schafft, solche offenkundig nicht gesetzeskonformen Ausgaben "durchzudrücken". Nach dem Sedisvakanz-Satz 2005 (der das damals geltende Recht nicht verletzte, sondern nur sehr elastisch interpretierte) wurde eine entsprechende Klärung ausdrücklich in die Bestimmungen aufgenommen. Was wäre denn diesmal zu tun? Soll das Gesetz vielleicht um den Hinweis ergänzt werden "Ja, liebe Vatikanstädter, wegen der bestehenden Währungsvereinbarung gilt dieses Recht auch für Euch"?

Tschüs,
Christian
 
Hhmm, für mich hat Niels in #58 alles erklärt, man sollte auch noch den Link lesen.
Insofern bin ich über eure Diskussion etwas erstaunt.

Ganz ehrlich? An diese "Zufälle" kann ich nicht so recht glauben. Der eine weiß nicht, dass er eigentlich das Motiv noch gar nicht ändern darf. Und der andere weiß nicht, dass der eine schon 3 x seine Motive geändert hat. Na klar... ;)

Ich persönlich denke - wie ich es schon weiter hinten irgendwo geschrieben habe - dass man Papst Franziskus einfach nicht "zwingen" wollte, weiterhin auf den Münzen abgebildet zu sein. Er wollte dies generell nicht mehr, weder auf den Gedenk- noch auf den Kursmünzen. Und warum sollte man ihm diesen Wunsch verwehren? Für diesen Fall gibt es eben in den EU-Richtlinien keine Regelung.
 
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