Ausgabeprogramm Vatikan 2021

Für die "Jungspunde" unter uns - es gab auch ganz andere Zeiten. Zeiten, in denen sich der Vatikan vor Kunden nicht retten konnte.
Von März 2002 bis 2005 war ich zu fast jedem Direktverkauf in Rom. Den größten Anteil in der Schlange machten Albaner, Handtaschenfälschungsverkaufsbeschäftigte und schulschwänzende Jugendliche aus, die danach in Horden hinter der Direktverkaufsstelle mit teils dreisten Preisvorstellungen auf Ankäufer warteten. Als das Treiben dann mit kolabierten Frauen und Alten irgendwann zu bunt wurde, hat man den Verkaufsort in die Tiefgarage einer katholischen Einrichtung eines runtergekommenen Stadtteils verlegt und ist später dazu übergegangen, nur noch gegen Vorlage eines Original-Bestellscheins an registrierte Sammler abzugeben.
 
Glaube ich eher nicht. Entscheidend ist der reine Sachwert (18,-), wenn das Porto (bzw. der Sachwert) extra ausgewiesen ist. So war es zumindest bei meiner Sendung aus dem Vatikan. Hier hat man nur den falschen Steuersatz bei mir verwendet (19% von 18,00€ = 3,42€).
Auf der Homepage des Zolls ist es so erklärt wie oben von mir geschrieben (ich selbst habe noch keinen Steuerbescheid bekommen, in welchem die - vom Vatikan in der Rechnung immer separat ausgewiesenen - Versandkosten nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage waren). Woher nimmst du deine gegenteilige Auffassung?

 
Von März 2002 bis 2005 war ich zu fast jedem Direktverkauf in Rom. Den größten Anteil in der Schlange machten Albaner, Handtaschenfälschungsverkaufsbeschäftigte und schulschwänzende Jugendliche aus, die danach in Horden hinter der Direktverkaufsstelle mit teils dreisten Preisvorstellungen auf Ankäufer warteten. Als das Treiben dann mit kolabierten Frauen und Alten irgendwann zu bunt wurde, hat man den Verkaufsort in die Tiefgarage einer katholischen Einrichtung eines runtergekommenen Stadtteils verlegt und ist später dazu übergegangen, nur noch gegen Vorlage eines Original-Bestellscheins an registrierte Sammler abzugeben.
Respekt, solche Erlebnisse vergisst man nicht.

Zwar habe ich hier und woanders noch weitere Erfahrungsberichte zu Vatikan-Direktverkäufen aus der Euro-Anfangszeit gefunden, aber keine Bilder (mehr). Schade.
 
Respekt, solche Erlebnisse vergisst man nicht.

Zwar habe ich hier und woanders noch weitere Erfahrungsberichte zu Vatikan-Direktverkäufen aus der Euro-Anfangszeit gefunden, aber keine Bilder (mehr). Schade.
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2002…
 
Auf der Homepage des Zolls ist es so erklärt wie oben von mir geschrieben
Nicht nur dort, sondern auch auf der Website des niederländischen Zolls wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Versandkosten ebenfalls in die Berechnung der Mehrwertsteuer einbezogen werden. Ich glaube, das sind EU-Vorschriften.
 
Woher nimmst du deine gegenteilige Auffassung?
Wie ich schon geschrieben habe, beziehe ich mich lediglich auf real erhaltene Abgabenbescheide für Münzsendungen aus dem Vatikan in den letzten Wochen. Da wurde für die Berechnung der EUSt. lediglich der Warenwert der Münze(n) ohne Versandkosten zu Grunde gelegt (das der angewandte Steuersatz von 19% falsch ist, sei mal dahingestellt).
Es ist natürlich ohne Zweifel möglich, das hinsichtlich der Berechnungsgrundlage auch ein Fehler vorliegt.
 
Da wurde für die Berechnung der EUSt. lediglich der Warenwert der Münze(n) ohne Versandkosten zu Grunde gelegt.
Dies geschieht wahrscheinlich, weil CFN auf dem CN22-Formular keine Versandkosten angibt und der Postbeamte sich nicht die Mühe machen will, das Paket zu öffnen, um zu sehen, wie hoch die Versandkosten sind, oder davon ausgeht, dass der Betrag auf dem CN22-Formular die Versandkosten enthält.
Weiß jemand, ob dies auf dem Formular gesondert angegeben werden muss?
Chinesische Webshops geben die Versandkosten manchmal separat auf dem CN22-Formular an.
 
Verzollung ohne Portokosten - steht so auch auf der Seite des Zolls. Habe mal das ganze herauskopiert. Ausser die Versandkosten sind nicht ersichtlich dann werden sie mitgerechnet. Ist ja aber weder beim Vatikan noch bei San Marino der Fall.

Maßgeblich für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 eingehalten wurde, ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, die nicht erkennbar bzw. extra ausgewiesen worden sind, verbleiben sie im Sachwert. Gleiches gilt für Steuern und Abgaben (z.B. in der Union geschuldete Mehrwertsteuer oder drittländische Mehrwertsteuer), wenn diese in den einschlägigen Dokumenten (z.B. Rechnung) aufgeführt sind.

 
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