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Einfach die Seite des Zolls weiter bis zum Ende lesen, es folgt auf die von dir zitierte Passage später dieser große Kasten:Verzollung ohne Portokosten - steht so auch auf der Seite des Zolls. Habe mal das ganze herauskopiert. Ausser die Versandkosten sind nicht ersichtlich dann werden sie mitgerechnet. Ist ja aber weder beim Vatikan noch bei San Marino der Fall.
Maßgeblich für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 eingehalten wurde, ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, die nicht erkennbar bzw. extra ausgewiesen worden sind, verbleiben sie im Sachwert. Gleiches gilt für Steuern und Abgaben (z.B. in der Union geschuldete Mehrwertsteuer oder drittländische Mehrwertsteuer), wenn diese in den einschlägigen Dokumenten (z.B. Rechnung) aufgeführt sind.
Internetbestellungen
www.zoll.de
Der "Sachwert" hat nichts mit dem "Zollwert" zu tun, anhand dessen (und evtl. weiterer Beträge) sich die EUSt. berechnet. Es bleibt dabei: Versandkosten werden bei der Berechnung des EUSt. (leider) miteinbezogen.
P. S.: Vielleicht kann ein Moderator die Beiträge zu Zoll/EUSt. von diesem 2021-Ausgaben-Thread entkoppeln und in einen passenden, allgemeinen Thread zu Zoll/EUSt. verschieben?