Ausmünzung von Gold auf Privatauftrag

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Im Thread " Von diesen ebay - Angeboten die Finger weg " ist eine interessante Diskussion über die Frage der Privatausmünzen von Gold im Kaiserreich entstanden. Hier die Texthinweise , die meiner Meinung den Schluss zulassen, dass vom Recht, sich Gold ausmünzen zu lassen im Wesentlichen nur von der Reichsbank Gebrauch gemacht wurde:

1. Max Barduleck :" Nachdem die Münzausprägung 1876 ihren Höhepunkt erreicht hatte, begann der Betrieb nach und nach abzuflauen, und schon 1878 war die Arbeit so gering geworden, dass viele Arbeiter entlassen werden mussten. Von 1879 schlief der Betrieb ganz ein, und in den Jahren 1882 und 1884 wurde überhaupt nicht gearbeitet " ( Max Barduleck " Die letzten Jahre der Münze in Dresden,transpress,1981 )


2." Prof. Karl Helfferich schrieb später in der Jubiläumsschrift zum 25jährigen Bestehen der grössten Bank Deutschlands : " ... die Reichsbank ist der einzige Private, welcher von seinem freien Prägerecht Gebrauch macht" ( Hans Schwenke : deutsche Geldzeichen 1871 - 1914, VEB deutscher Verlag der Wissenschaften, 1980 )

3. Jaeger; Die einzige Hinweise auf Privatprägungen finden sich im Katalogteil : J 276, 277,279, sowie im einleitenden Kapitel zu den Goldmünzen, wo ebenfalls die Reichsbank als Hauptauftraggeber von Privatprägungen genannt wird.

Mein Schluss : Die Tatsache, dass Dresden ( und andere Prägeanstalten auch ) in einzelnen Jahren völlig brach lagen, ansonsten nur sporadisch Gold ausprägten und keinerlei abweichende Jahreszahlen in Primäquellen, Katalogen und Zeitschriften erwähnt werden, lässt den Schluss zu, dass Privataufträge so gut wie nur in Berlin ( = Reichsbank ) ausgeführt wurden. Die paar tausend Sachsen Meininger kann man hier sicher vernachlässigen.

Die ominösen Hamburger Privatprägungen, die bei Weege und auf ebay erwähnt werden kann man folgerichtig als Fälschung einstufen, zumal auch stets nur der Typ " Wappen " aus der Zeit des Prägeprivilegs auftaucht, was ja ohnehin nicht geht.
 
Mit "Ausmünzung im Privatauftrag" ist doch sicher nur gemeint, daß Leute ihr Gold abgegeben haben um sich damit eine gewisse Anzahl von Goldmünzen prägen zu lassen. In einem Jahr, in welchem eine Prägestätte kein entsprechendes Nominal geprägt hat, hat man evtl. den Stempel aus einem der vorherigen Prägejahre verwendet (man hätte sicher nicht wegen ein paar Münzen einen neuen Stempel angefertigt). (???)

Was gibt es denn für bekannte Beispiele für "Privatprägungen" ?
 
Auch wenn man Stempel eines anderen Prägejahres verwendet hätte, hätte man eigens das Personal einsetzen müssen, das zur Herstellung vonnöten war. Ob so ein Aufwand veranstaltet wurde ?
In den Originalquellen ( Hammerich, Rudolph, Kummer ), sowie im Jaeger gibt es keinen Hinweis auf so eine Praxis, weder bei Gold, noch bei anderen Nominalen.

Die einzigen Privataufträge, die Jaeger hervorhebt ,sind die von mir genannten Zwanzigmarkstücke aus Sachsen - Meiningen ", sowie die Prägeaufträge der Reichsbank.
 
Ich stell mir das private ausmünzen von Gold auf alle Fälle so nicht vor:
Es kommt jemand mit sagen wir 2 Pfund Gold zur Präge. Hallo macht mir doch mal 139,5 20 Mark Stücken davon. Dann wird das Gold legiert, die Ronden hergestellt und ein Stempel, wie die Privatperson Ihn auch haben möchte (Jahreszahl, Bildnis...) hergestellt. Danach wird geprägt und die Privatperson sagt danke und bezahlt mit einigen der geprägten Stücke.

Ich denke viel mehr, dass wenn privat ausgeprägt wurde, nur das entsprechende Gold abgegeben werden musste. Dann hat man die Prägezahl zusätzlich zu den Königlich/Fürstlich/Reichsbank in Auftrg gegebenen Stückzahlen erhöht.
Alles andere macht erst einmal vom Aufwand keinen Sinn.
Und die Reichsbank konnte so zusätzlich die Papiergeldmenge erhöhen.
Grüße Matthias
 
Ich denke viel mehr, dass wenn privat ausgeprägt wurde, nur das entsprechende Gold abgegeben werden musste. Dann hat man die Prägezahl zusätzlich zu den Königlich/Fürstlich/Reichsbank in Auftrg gegebenen Stückzahlen erhöht.
Alles andere macht erst einmal vom Aufwand keinen Sinn.
Und die Reichsbank konnte so zusätzlich die Papiergeldmenge erhöhen.
Grüße Matthias

Glaube ich auch und in Berlin war das sicher auch unkompliziert, da jedes Jahr geprägt wurde. Und wer z. B. in Bayern wohnte wurde möglicherweise an Berlin verwiesen, denn bestimmt wollte niemand warten, bis München mal wieder prägte.

Die Frage ist , wie gross der Umfang der Privataufträge neben denen der Reichsbank wirklich war. Ich vermute mal, eher bescheiden.

Ich stell mir das private ausmünzen von Gold auf alle Fälle so nicht vor:
Es kommt jemand mit sagen wir 2 Pfund Gold zur Präge. Hallo macht mir doch mal 139,5 20 Mark Stücken davon. Dann wird das Gold legiert, die Ronden hergestellt und ein Stempel, wie die Privatperson Ihn auch haben möchte (Jahreszahl, Bildnis...) hergestellt. Danach wird geprägt und die Privatperson sagt danke und bezahlt mit einigen der geprägten Stücke.

Das glaube ich nicht, wer in Berlin 1909 Gold zum Prägen gab, erhielt Doppelkronen oder Kronen mit Willi Zwo und der Jahreszahl 1909.
 
Ich vermute es war so:

Das Ausmünzen von Kleinmengen ist unwirtschaftlich. Sowohl für den Einlieferer der zur Münzstätte anreisen müßte als auch für die Münzstätte selbst.(inbesondere falls noch extra ein Stempel hergestellt werden müßte)

Wahrscheinlich hat der Einlieferer das Gold bei einer Bank oder Reichsbankfiliale abgegeben und ist dort mit Goldmünzen aus dem Kassenbestand bedient worden. Das Gold wird dann zur Reichsbankzentrale nach Berlin geliefert. Dort wird es gesammelt und der Berliner Münze zur Münzprägung übergeben.

Das würde bedeuten, die Reichsbankaufträge wären gebündelte Einlieferungen diverser Privatleute.
 
Ich vermute es war so:

Das Ausmünzen von Kleinmengen ist unwirtschaftlich. Sowohl für den Einlieferer der zur Münzstätte anreisen müßte als auch für die Münzstätte selbst.(inbesondere falls noch extra ein Stempel hergestellt werden müßte)

Wahrscheinlich hat der Einlieferer das Gold bei einer Bank oder Reichsbankfiliale abgegeben und ist dort mit Goldmünzen aus dem Kassenbestand bedient worden. Das Gold wird dann zur Reichsbankzentrale nach Berlin geliefert. Dort wird es gesammelt und der Berliner Münze zur Münzprägung übergeben.

Das würde bedeuten, die Reichsbankaufträge wären gebündelte Einlieferungen diverser Privatleute.

Ja, das klingt logisch, so wurde es auch in England gehandhabt.
 
Ich vermute es war so:

Wahrscheinlich hat der Einlieferer das Gold bei einer Bank oder Reichsbankfiliale abgegeben und ist dort mit Goldmünzen aus dem Kassenbestand bedient worden. Das Gold wird dann zur Reichsbankzentrale nach Berlin geliefert. Dort wird es gesammelt und der Berliner Münze zur Münzprägung übergeben.

Das würde bedeuten, die Reichsbankaufträge wären gebündelte Einlieferungen diverser Privatleute.

Das klingt sehr plausibel. Damit wären aber auch alle ominösen Prägungen
sehr wahrscheinlich falsch!

Grüße Matthias
 
Ich vermute es war so:

Wahrscheinlich hat der Einlieferer das Gold bei einer Bank oder Reichsbankfiliale abgegeben und ist dort mit Goldmünzen aus dem Kassenbestand bedient worden. Das Gold wird dann zur Reichsbankzentrale nach Berlin geliefert. Dort wird es gesammelt und der Berliner Münze zur Münzprägung übergeben.

Das würde bedeuten, die Reichsbankaufträge wären gebündelte Einlieferungen diverser Privatleute.

Genau so wars. Diese Quelle habe ich heute beim Stöbern im Netz gefunden :

Goldankäufe der Reichsbank.

Nach § 14 des Bankgesetzes ist die Reichsbank verpflichtet, Barrengold
zum festen Satze von 1.392 M für das Pfund fein gegen ihre Noten um-
zutauschen. Diese Bestimmung ist eine Ergänzung zu Art. 12 des Münz-
gesetzes vom 9. Juli 1873, durch den Privatpersonen das Recht verliehen
wird, auf denjenigen Münzstätten, die sich zur Ausprägung auf Reichs-
rechnung bereit erklärt haben, Zwanzigmarkstücke für ihre Rechnung aus-
prägen zu lassen, soweit diese Münzstätten nicht für das Reich beschäftigt
sind. Aus einem Pfund fein Gold werden Goldmünzen im Betrage von
1395 M geprägt; die Prägegebühren betragen 3 M; der Einlieferer erhält
also 1392 M, d. h. den gleichen Betrag wie bei der Reichsbank. Da aber
die. Reichsbank den Gegenwert sofort nach erfolgter Prüfung zahlt, auf
das auf dem Transport befindliche Gold sogar zinsfreie Vorschüsse ge-
währt, die Aushändigung der neugeprägten Münzen seitens der Münze
hingegen meist erst nach Monaten erfolgt, so wandert alles Gold zur
Reichsbank, die, als der einzige Private, die Prägungen bei den Münz-
anstalten nach Bedarf vornehmen läßt.

Die Reichsbank kauft Gold in Berlin sowie bei denjenigen Reichsbank-
hauptstellen, an deren Sitz sich eine Münzstätte oder eine staatliche
Probieranstalt befindet; femer bei den Reichsbankhauptstellen in Bremen,
Köln und Straßburg i. E. und bei den Reichsbankstellen in Metz und
Mülhausen i. E., und zwar zu folgenden Bedingungen:

1. Die Barren müssen mindestens 5 Pfund Rauhgewicht und einen
Feingehalt von 0,900 haben. Werden mehrere Barren gleichzeitig ein-
gereicht, so genügt es, wenn ihr durchschnittlicher Feingehalt sich
auf 0,900 stellt.

2. Der Ankaufspreis von 2784 M für das Kilogramm fein wird sofort
ausbezahlt, wenn der Feingehalt durch den Probierschein über eine
Doppelprobe einer deutschen Münzstätte nachgewiesen wird. Eine ein-
fache Probe, wofür die JNIünze 1,50 M berechnet, betrachtet die Bank
nicht als ausreichend. Das Feingewicht wird bis auf vier Dezimalstellen
berechnet.

3. Barren mit fremden Probierscheinen werden sofort einer deutschen
Münze zur Probe und Ausprägung zugesandt.

4. Der Verkäufer erhält, bis der Feingehalt festgestellt worden ist,
des durch die Probierscheine fremder Münzämter oder bekannter Affi-
neure nachgewiesenen Barrenwertes als Vorschuß sofort ausgezahlt.

5. Der Verkäufer muß sich schriftlich verpflichten, diejenigen Barren,
die bei der späteren Einschmelzung als spröde und irridiumhaltig erkannt
werden, innerhalb von drei Monaten gegen Erstattung des Kaufgeldes
zurückzunehmen.

Quelle : Obst, Georg, " Banken und Bankpolitik ", Leipzig,1909
 
5. Der Verkäufer muß sich schriftlich verpflichten, diejenigen Barren,
die bei der späteren Einschmelzung als spröde und irridiumhaltig erkannt
werden, innerhalb von drei Monaten gegen Erstattung des Kaufgeldes
zurückzunehmen.
Wenn die 900er Barren mit 10% Iridium "verunreinigt" wären, würde ich mich als Müllentsorger zur Verfügung stellen...:cool:
 
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