Ganz genau. Einerseits können die Euro-Länder die Motive ihrer Umlaufmünzen jederzeit im Falle des Wechsels des auf den Münzen gezeigten Staatsoberhauptes oder zur Anpassung der Motive an die aktuellen Rahmenbedingungen, aber auch nach mindestens 15 Jahren ohne triftigen Grund wechseln.
Darüber hinaus können Münzen wie zum Beispiel die 1 und 2 Cent-Stücke in einzelnen Ländern nach Einführung einer nationalen Rundungspraxis obsolet werden und daher nicht mehr für den Umlauf geprägt werden.
Dennoch behalten alle auf Euro und Cent lautenden Kursmünzen (aber nicht unbedingt die Sammlermünzen) dauerhaft ihren Wert und ihre Funktion als legales Zahlungsmittel in der gesamten Eurozone. Es sei denn, EU und EZB sollten beschießen, einzelne Nominale eines Tages außer Kurs zu setzen und später für ungültig erklären.
Münzen einzelner Motive für ungültig zu erklären, außer Kurs zu setzen oder gezielt dem Umlauf zu entziehen ist sowohl rechtlich als auch praktisch eine undurchführbare und auch sinnlose sowie teure Angelegenheit.
So hatte man während der Eurokrise ja auch klargestellt, dass im Falle des Austritts oder Ausschlusses Griechenlands aus der Währungsunion die griechischen Euromünzen und Eurobanknoten (mit Kennbuchstaben Y) auf unbegrenzte Zeit im Umlauf belassen werden sollten.
Dass es, dem gesunden Menschenverstand folgend, für einen Staat nicht logisch ist, unbeschädigte Münzen dem Umlauf zu entziehen, zu verschrotten, und Münzen mit einem neuen Motiv in den Umlauf zu bringen, ist ja richtig. Trotzdem sehe ich nicht, dass der zitierte Satz dieses verbietet.