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Das öffentliche anprangern (Namensnennung) gehört auch nicht zum guten Ton
Letztendlich geht es um die Abwägung, welches Rechtsgut höher zu bewerten ist:
Der Schutz der Allgemeinheit (Forumsmitglieder) vor einem möglicherweise nicht reellen Tauschpartner oder das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Anonymität.
Wobei er seine Anonymität streng genommen ja nicht verliert - lediglich sein Nick wird in Zusammenhang mit dem geschilderten Tauschgeschäft genannt. Insoweit werte ich persönlich die Allgemeinheit höher als den Einzelnen. Vielleicht könnten ja dann andere Forumsmitglieder über reibungslos verlaufene Tauschgeschäfte berichten, wer weiß?
Wenn es stimmt, dass es sich um ein mehrjähriges Forumsmitglied handelt, welches ausschließlich in Zusammenhang mit Tauschgeschäften in Erscheinung getreten ist, dann liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen "Nassauer" handeln könnte, der wenig bis nichts zur Gemeinschaft beiträgt und nur den eigenen Vorteil sucht. Auf solche Leute könnte das Forum meiner Meinung nach ohnehin verzichten.