Bekanntes Foto aus eBay !!!

Ich sehe zumindest zwei Fotos, die garantiert von zwei versch. Münzen stammen. Ist ja schon ne große Rarität, so´n 1949 G BDL:rolleyes:
 
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grins....

Moin,
man, seid Ihr pingelich. Ob nun 49G BDL oder 50G BDL... Das eine Jahr macht doch keinen Unterschied. Außerdem dürfte es keine zweite Mz im Umlauf geben, die auf der einen Seite stgl und auf der anderen s ist :p
 
Mathematik der Gebührenabwälzung

@Markus: Ich kann nichts besonders dreistes an der 50-DM-Pauschale finden. 17 DM kostet der Versand (11 DM Paket + 6 DM Höherversicherung bis 5000 DM), bleiben 33 DM für die Gebühren. Zur Zeit steht das Höchstgebot auf über 3000 DM, also werden Gebühren in der Größenordnung 90-100 DM fällig. Ein Drittel davon auf den Käufer abzuwälzen ist doch noch halbwegs moderat. Jedenfalls sind die vielen, vielen Verkäufer, die die Gebühren gänzlich auf den Käufer abwälzen im Vergleich hierzu dreister.

Noch ein paar Gedanken zum Thema "Gebührenabwälzung". Ich finde diese Praxis zwar auch nicht begrüßenswert, nehme aber eine gemäßigte Haltung ein, d.h. ich lasse mich deswegen nicht vom Bieten abhalten. Als Verkäufer sollte man jedoch die psychologisch abschreckende Wirkung auf Kaufinteressierte nicht unterschätzen, zudem es ja auch Fakt ist, dass viele Sammler aus Prinzip auf diese Auktionen nicht bieten. Somit glaube ich, dass sich Verkäufer ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie die Gebühren abwälzen.

Lässt man die psychologische Komponente jedoch beseite und betrachtet das Ganze mathematisch logisch, so profitieren sowohl Käufer als auch Verkäufer von der Gebührenabwälzung. Ein Beispiel:

Variante I: Verkäufer trägt Gebühren. Startpreis = Endpreis = 415 €. Anfallende Gebühren: 2,40 € (Einstellgebühr) + 12,95 € (Provision) = 15,35 €. Ergebnis: Käufer zahlt 415 € + Versand. Verkäufer erhält abzgl. der Spesen 399,65 €.

Variante II: Käufer trägt Gebühren. Startpreis = Endpreis = 400 €. Anfallende Gebühren: 2,40 € (Einstellgebühr) + 12,50 € (Provision) = 14,90 €. Ergebnis: Käufer zahlt 414,90 € + Versand. Verkäufer erhält 400 € (keine Spesen).

Der Vergleich zeigt, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von der Abwälzung profitieren. Der "Verlierer" ist ebay, da 0,45 € weniger Gebühren anfallen.

Aber zugegebenermaßen sind das Pfennig- <I>'tschuldigung</I> Centbeträge in der Differenz.

Viele Grüße

Dirk W.
 
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