Wenn nicht dortsteht dass das Stück falsch ist, würde ich unabhängig von der Bewertung eine Anzeige wegen Betrug in Betracht ziehen.
Aber Achtung: Viele "Experten" die genau wissen was sie für Fälschungen verkaufen, schreiben dann hin "Keine Ahnung" oder "Dachbodenfund" was dann von Kuschelrichtern gerne als Freibrief zum Betrug interpretiert wird.
Wenn du die Auktion verlinkst, kann man sehen, ob evtl. noch weitere Verstöße des Verkäufers (Privat oder Gewrblich?) vorliegen. Sollte der Verkäufer gewerblich sein (aber sich als Privatmann verstellen, was ich mal vermute, da es die meisten Fakeverkäufer so halten) hätte er nämlich Rücknahmepflicht ohne Angabe von Gründen...