Selbst mit der Suchfunktion konnte ich nicht die Infos finden, die ich über die genaue Besteuerung von Goldmünzen suchte. Aus diesem Grund habe ich hier einige Informationen zusammengetragen, die ich den Mitgliedern somit zur Verfügung stellen möchte.
Die Besteuerung von Goldmünzen in Deutschland ist kompliziert. Zu beachten sind Vorschriften des UStG sowie EWG- bzw. EG-Richtlinien samt deren Anlagen.
Goldmünzen können mit 7 oder 16 % MWSt besteuert werden oder gar von der MWSt befreit sein.
1. ermäßigter Steuersatz - 7 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes übersteigt. Der Metallwert für Gold wurde für das Jahr 2003 bei 10.319 €/kg festgelegt. (1 g = 10,319 € / 1 uz (31,1035 g) = 320,96 €)
2. normaler Steuersatz - 16 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes nicht übersteigt.
3. steuerfrei - 0 %
Goldmünzen i.S. § 4 Nr. 8 k UStG - 6. Richtlinie (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Art. 26b - Sonderregelung für Anlagegold
Begriffsbestimmung ... Goldmünzen i.S. der Richtlinie sind solche, die
- einen Feingehalt von mind. 900/1000 aufweisen
- nach dem Jahr 1800 geprägt wurden
- in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
- üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Jährlich veröffentlicht das BFM eine Liste mit den Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen und somit i.S. der Richtlinie für das kommende Jahr von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die aktuelle Liste für 2003 ist im Internet abrufbar. Münzen, die hier nicht aufgeführt sind, unterliegen nach o.a. Kriterien grundsätzlich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu 7 bzw. 16 %.
Von den bekannten Euro-Goldmünzen sind lediglich die österreichischen in der Liste aufgeführt. Dies kann zwei Ursachen haben:
1. Die Goldmünzen erfüllen nicht die o.a. Kriterien
2. Das jeweilige Land hat bis zum Stichtag der Europäischen Kommission die entsprechenden Goldmünzen noch nicht gemeldet.
Sollten Goldmünzen, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, dennoch die Kriterien erfüllen kann somit dennoch eine Steuerbefreiung in Frage kommen.
Sollte mir zu dieser Thematik trotz umfangreicher Recherche ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich um Nachricht.
Die Besteuerung von Goldmünzen in Deutschland ist kompliziert. Zu beachten sind Vorschriften des UStG sowie EWG- bzw. EG-Richtlinien samt deren Anlagen.
Goldmünzen können mit 7 oder 16 % MWSt besteuert werden oder gar von der MWSt befreit sein.
1. ermäßigter Steuersatz - 7 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes übersteigt. Der Metallwert für Gold wurde für das Jahr 2003 bei 10.319 €/kg festgelegt. (1 g = 10,319 € / 1 uz (31,1035 g) = 320,96 €)
2. normaler Steuersatz - 16 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes nicht übersteigt.
3. steuerfrei - 0 %
Goldmünzen i.S. § 4 Nr. 8 k UStG - 6. Richtlinie (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Art. 26b - Sonderregelung für Anlagegold
Begriffsbestimmung ... Goldmünzen i.S. der Richtlinie sind solche, die
- einen Feingehalt von mind. 900/1000 aufweisen
- nach dem Jahr 1800 geprägt wurden
- in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
- üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Jährlich veröffentlicht das BFM eine Liste mit den Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen und somit i.S. der Richtlinie für das kommende Jahr von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die aktuelle Liste für 2003 ist im Internet abrufbar. Münzen, die hier nicht aufgeführt sind, unterliegen nach o.a. Kriterien grundsätzlich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu 7 bzw. 16 %.
Von den bekannten Euro-Goldmünzen sind lediglich die österreichischen in der Liste aufgeführt. Dies kann zwei Ursachen haben:
1. Die Goldmünzen erfüllen nicht die o.a. Kriterien
2. Das jeweilige Land hat bis zum Stichtag der Europäischen Kommission die entsprechenden Goldmünzen noch nicht gemeldet.
Sollten Goldmünzen, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, dennoch die Kriterien erfüllen kann somit dennoch eine Steuerbefreiung in Frage kommen.
Sollte mir zu dieser Thematik trotz umfangreicher Recherche ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich um Nachricht.
Zuletzt bearbeitet: