Besteuerung von Goldmünzen

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Selbst mit der Suchfunktion konnte ich nicht die Infos finden, die ich über die genaue Besteuerung von Goldmünzen suchte. Aus diesem Grund habe ich hier einige Informationen zusammengetragen, die ich den Mitgliedern somit zur Verfügung stellen möchte.

Die Besteuerung von Goldmünzen in Deutschland ist kompliziert. Zu beachten sind Vorschriften des UStG sowie EWG- bzw. EG-Richtlinien samt deren Anlagen.

Goldmünzen können mit 7 oder 16 % MWSt besteuert werden oder gar von der MWSt befreit sein.

1. ermäßigter Steuersatz - 7 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes übersteigt. Der Metallwert für Gold wurde für das Jahr 2003 bei 10.319 €/kg festgelegt. (1 g = 10,319 € / 1 uz (31,1035 g) = 320,96 €)

2. normaler Steuersatz - 16 %
Goldmünzen, wenn der Verkaufswert ohne Mehrwertsteuer 250 % des Metallwertes nicht übersteigt.

3. steuerfrei - 0 %
Goldmünzen i.S. § 4 Nr. 8 k UStG - 6. Richtlinie (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Art. 26b - Sonderregelung für Anlagegold
Begriffsbestimmung ... Goldmünzen i.S. der Richtlinie sind solche, die
- einen Feingehalt von mind. 900/1000 aufweisen
- nach dem Jahr 1800 geprägt wurden
- in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
- üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt.

Jährlich veröffentlicht das BFM eine Liste mit den Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen und somit i.S. der Richtlinie für das kommende Jahr von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die aktuelle Liste für 2003 ist im Internet abrufbar. Münzen, die hier nicht aufgeführt sind, unterliegen nach o.a. Kriterien grundsätzlich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu 7 bzw. 16 %.

Von den bekannten Euro-Goldmünzen sind lediglich die österreichischen in der Liste aufgeführt. Dies kann zwei Ursachen haben:
1. Die Goldmünzen erfüllen nicht die o.a. Kriterien
2. Das jeweilige Land hat bis zum Stichtag der Europäischen Kommission die entsprechenden Goldmünzen noch nicht gemeldet.

Sollten Goldmünzen, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, dennoch die Kriterien erfüllen kann somit dennoch eine Steuerbefreiung in Frage kommen.

Sollte mir zu dieser Thematik trotz umfangreicher Recherche ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich um Nachricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr hilfreich ist die Liste.
Darauf steht z.B. das 20 Fr. Stück der Schweiz.

Meine beiden von 1873 (je ca. 2000€) sind damit
steuerfrei durch den Zoll gegangen :D
(obwohl die Rechnung beilag)

Es lebe das Beamtentum (jemand der denken kann,
hätte diese Liste so nicht angewendet)

Gruss
Daniel
 
Ist Gold eigentlich nur in gemünzter Form steuerfrei ? Ich meine mich zu erinnern, daß hier irgendwo stand, die Steuerbefreiung gälte - manchmal oder immer - auch für Barrengold. Ich finde aber die Stelle nicht mehr.
 
jeggy schrieb:
Ja, die Mehrwertsteuerbefreiung bezieht sich ja nicht primär auf Münzen,
sondern auf bestimmte Edelmetalle resp. Anlagegold.

Hier ist einiges nachzulesen:
http://www.proaurum.de/formulare/edelmetalle_a_z.pdf
Interessant und verständlich. Diesmal habe mir die Datei gespeichert.

Es ist natürlich enttäuschend, daß auch proletische Goldbarren und sogar Goldoptionen und "Gold-Sachdarlehen" steuerfrei sind. Ich hätte mir die Goldmünzen privilegiert gewünscht.

Allerdings war es schon mal schlimmer. Wie ich lese, war von 1980-1992 die Mehrwertsteuerbefreiung von Gold - auch der Handelsgoldmünzen - aufgehoben. Erst die böse EU (Beamte!) hat erzwungen, daß diese deutsche Sondervorschrift wieder verschwand.

Damit ist auch die Frage beantwortet, die sich mancher hier schon gestellt haben mag: Ob der Eichel Hans nicht doch bald eine Steuer auf Goldkäufe einführen wird ? Wird er nicht, wie es aussieht.
 
Dieter Taube schrieb:
Allerdings war es schon mal schlimmer. Wie ich lese, war von 1980-1992 die Mehrwertsteuerbefreiung von Gold - auch der Handelsgoldmünzen - aufgehoben. Erst die böse EU (Beamte!) hat erzwungen, daß diese deutsche Sondervorschrift wieder verschwand.

Es war sogar schonmal NOCH schlimmer!!! :D
Es gab eine Zeit, (ist noch nicht mal allzulange her) - da war der private Goldbesitz überhaupt verboten (ob mit Steuer oder ohne).
Da mache ich mir wenig Sorgen, ob wieder eine Besteuerung eingeführt wird oder nicht, vielmehr, ob nicht wieder das Verbot kommt.
Immerhin steuern wir ja geradezu in den nächsten Crash!
 
B1260

Warum hätte jemand der denken kann die Liste nicht so angewendet? Alle 10 Mark Reichsgoldstücke sind mwst frei. Egal ob sie 10000 Euro oder 50 Euro kosten.
 
Alle 10 Mark Reichsgoldstücke sind mwst frei. Egal ob sie 10000 Euro oder 50 Euro kosten

Das ist falsch !
Die Bedingungen wurden berteits gepostet:
Goldmünzen i.S. der Richtlinie sind solche, die
- einen Feingehalt von mind. 900/1000 aufweisen
- nach dem Jahr 1800 geprägt wurden
- in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
- üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt

Letzteres trifft nicht zu, deshalb wäre Steuer fällig.
Die Listen dienen nur zur Vereinfachung der Anwendung
dieser Vorschrift - oftmals fehlinterpretiert (erfreulicherweise).

Gruss
Daniel
 
Ich war mir zu 100% sicher.

Trotzdem habe ich gerade nochmal mit drei der größten Münzhandelshäuser für Reichsgold telefoniert.

Du hast Unrecht, bzw. deine Aussage ist sachlich falsch.
Alle in der Liste aufgeführten Münzen sind MWST frei. Für die nicht in der Liste aufgeführten Münzen gelten o.g. genannten Regeln.

Für Reichsgoldmünzen ergibt sich dafür folgende Regelung:

5 Goldmark:
alle werden mit 7% versteuert da sie nicht in der Liste stehen aber alle erheblich über Goldwert gehandelt werden.

10 Goldmark:
alle MWST frei

20 Goldmark:
bis 137 Euro sind die Münzen MWST frei
zwischen 138 Euro und 191 Euro sind die Münzen mit 16% versteuert
ab 192 werden sie mit 7% versteuert
 
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