Betrug bei Auktion

Metalldetector schrieb:
Soll ich den z.B jetzt erst mal beauftragen einen Nachforschungsauftrag zu stellen und mir eine Kopie davon zu schicken? Wäre das ein erster Schritt?
Mein Vater hat gestern auf mein Anraten diesen Schritt schon ausgeführt!


Hallo,

ich habe das gleiche bei dem gleichen Händler. Auch nur Pappe drinnen, und zugeklebt mit grauen Paketstreifen. Habe schon mehrmals per E-Mail mit ihm gesprochen. Er hat natürlich gewissenhaft zu Zweit das Paket verpackt und nimmt sich nichts von meiner Sache an.
 
Zuletzt bearbeitet:
tisso schrieb:
Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass dieser Weg schneller zum Erfolg führt als ein Rechtsstreit, die Aussicht auf eine Steuerprüfung kann nämlich viel Spaß machen. :D

Na das kann aber auch schnell zu einer bösen Erfahrung für dich werden. Wenn der Verkäufer nämlich schön brav seine Steuern bezahlt (hat), einen Irrtum von seiner Seite oder war anderweitig verhindert auf deine Belange zu reagieren, könnte er dich wegen Erpressung anzeigen. KÖNNTE . . .

Was ich damit sagen wollte, man sollte mit so etwas vorsichtig sein. Nur wenn man wirklich weiss, der Verkäufer hat wirklich Dreck am Stecken.

Gruß Impaler
 
Zum Thema Händler/Scheinhändler:

als Händler müsste er doch eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und USt-Ident.-Nr. beilegen. Hat er das getan, bzw. war sie noch im Paket?
Die wäre ja auch notwendig, wenn´s um Ersatz durch die Post geht.
 
@Dieter:

wegen der krakeligen Unterschriften auf diesen elektronischen Dingern habe ich mir jetzt angewöhnt, immer einen Punkt hinter meine Unterschrift zu setzen (sowohl dort als auch auf Papier). Das ist ja normalerweise nicht üblich und jemand, der an meiner Stelle eine Sendung annehmen würde, tut das bestimmt nicht. So könnte ich sofort sehen, ob das Gekrakel von mir ist (falls ich mich mal nicht erinnern kann).
Sollte es wirklich mal zu einem Rechtsstreit kommen und ein Graphologe nichts erkennen können, könnte ich vor Gericht darauf hinweisen, dass ich niemals ohne Punkt unterschreibe und dies auch durch Unterschriften auf Papier belegen. Das erhöht zumindest die Chancen, dass der Richter mir glaubt, dass eine Unterschrift nicht von mir ist, wenn auf dem elektronischen Ding der Punkt fehlt.
 
alexander schrieb:
wegen der krakeligen Unterschriften auf diesen elektronischen Dingern habe ich mir jetzt angewöhnt, immer einen Punkt hinter meine Unterschrift zu setzen (sowohl dort als auch auf Papier).
Schlaue Idee. So ähnlich werde ich es ab jetzt auch machen.
 
Mittlerer Weile sind es 5 Geschädigte. Alle das gleiche Problem. Geöffnetes Paket. Son komisches graues Isolierband hielt es zu und in allen war nur Papier und Pappe und kein SM KMS.

Habe schon Adressen zwecks Anzeige.
 
Vielleicht habe ich es überlesen und ein anderes Forum-Mitglied hat es schon geschrieben:
die Post verklebt geöffnete (oder durch maschinelle Bearbeitung beschädigte) Sendungen NICHT mit grauem Isolierband oder sonstwas.

Beschädigte Sendungen werden in eine Plastikhülle mit Post-Aufdruck getütet und eingeschweißt, meist auch mit einem Entschuldigungs-Formblatt.
Oder, falls wirklich Klebeband reicht, ist es auch welches mit Post-Aufruck.
Das gilt für alle Arten von Briefsendungen bis zum großen, fülligen Maxibrief.
Wie es sich mit Päckchen und Paketen verhält, kann ich nicht genau sagen.
Die werden ja bei der Post auch ganz getrennt bearbeitet.

Grüße aus Hamburg,
mjolnirhh
 
Schon klar wie die Post vorgeht. Aber ich gehe jetzt mal von unserer Post aus, da kann ich so ein Paket nicht abgeben. Die würden es nicht annehmen und mir sagen, dass es nicht aussreichend verschlossen sei.

Von den mittlerer WEile 6 Geschädigten (und eine E-Mail wird noch mit Spannung erwartet) ist es einem so ergangen, dass er das bekommen hat Eingeschweisst direkt mit Schadensmeldung etc.............da war es die Post, die den Verlust des eventuell vohandenen Inhalts gemerkt hat, weil das Päkchen meeggaa aufgerissen war.

Naja, mal sehen, was passiert
 
Also was den Verlust von Sendung angeht kann ich die Post nur verteidigen. Vor einiger Zeit habe ich bei eine eine Reichsmark 1939 j in Vz. versteigert, für knapp 80 Euro. Dann habe ich sie per Express-Brief verschick, sie ging aber Verloren. Also habe ich der Post eine Kopie aus dem Katalog geschickt, dort war de Münze mit 120 Euro in Vorzüglich verzeichnet. 3 Wochen später wurde auf meinem Konto eine Überweisung von 130 Euro (120 Münze + 10 Porto und Verpackung) verzeichnet. Herzlichen Glückwunsch an die Post!
 
Na das kann aber auch schnell zu einer bösen Erfahrung für dich werden. Wenn der Verkäufer nämlich schön brav seine Steuern bezahlt (hat), einen Irrtum von seiner Seite oder war anderweitig verhindert auf deine Belange zu reagieren, könnte er dich wegen Erpressung anzeigen. KÖNNTE . .

Nein, das halte ich für ausgeschlossen, dass dies negative rechtliche Konsequenzen hätte. Einem Betrüger rechtliche Schritte anzudrohen sind keine "Nötigung" im Rechtssinne; dies hier sind zwar keine "Androhung rechtlicher Schritte", eher eine Art Selbsthilfe - aber keine verbotene. Einem Finanzamt mitzuteilen, dass hier jemand behumst, und dazu noch das FA hintergeht, halte ich für keinerlei verbotene Tat - im Gegenteil.


ACHTUNG
an alle Geschädigten:

1) Ihr habt meiner Ansicht nach sehr gute Karten, euer Geld zurückzubekommen. Es haben sich hier jetzt bereits Fünf Personen mit der gleichen Story zu Wort gemeldet. Vor Gericht zählt, wenn es an Beweisen mangelt, die Glaubwürdigkeit des Klägers/Beklagten. Es ist zwar schwer, nachzuweisen, dass ein Paket leer ankam. Allerdings, wenn es Aussage gegen Aussage geht, schaut sich der Richter eben mangels Beweisen eben die PERSONEN einmal etwas genauer an. Wenn ihr bisher noch niemanden hintergangen habt, könnt ihr das auch nachweisen, denn dann euch auch bisher keiner verklagt. Und genau DAS sieht bei Herrn X anders aus: gleich fünf Leute, die die selbe Geschichte erzählen, und ihn damit schwer belasten. Das ist die berühmte GLAUBWÜRDIGKEIT des Zeugen bzw. Klägers/Beklagten, und die sieht für Euch ziemlich gut aus. Und sehr schlecht für den "Verkäufer".


2) Habt ihr überhaupt Ebay diesen Vorfall schon gemeldet ? Ich weiss zwar, dass der Verein relativ träge im Beantworten von Mails ist, aber so ein Vorfall wäre mir auch schon mal 2 Euro für ein gutes altes Stück Papier wert! (Einschreiben). Wichtige Sachen schreibe ich NIE per mail,sondern immer noch auf die gute alte Art ("Snail-Mail"). Ebay hat einen Käuferschutz für bis zu 200 Euro, man hat darauf keinen Rechtssanspruch, es ist als Kulanz zu sehen. Aber ich würde Ebay überhaupt erst mal darüber unterrichten! Habt ihr das denn schon getan?

3) Anzeige erstatten. Kostet nichts. (ich zeige ständig irgendwelche Leute an. Gut, nicht "ständig", aber zimperlich bin ich da nicht.)

4) Wichtigster Schritt: Tut euch erstmal zusammen! Ihr seid fünf Leute!
 
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