Bieter bewirbt Artikel des Verkäufers!

Grammatik und Inhalt

Grammatikalich kann ich das nicht beurtailen... da habe ich in der Schule immer schon eine fünph gehabt.... aber unter denen, die dort eine secks hatten, fühle ich mir eigentlich ganß wohl....

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Inhaltlich ist dies jedoch richtig. Dazu gibt es auch keine anders lautende rechtliche Würdigung. Dazu existieren bereits Gerichtsurteile, sowohl für Online- als auch für Real-Auktionen. In jeder mir bekannten EBAY-Rechtsliteratur, auch der, die von EBAY selber herausgegeben oder empfohlen wird, ist dies so aufgeführt.

Wer es für moralisch richtig oder straffrei ansieht, möge es doch weiter betreiben.
 
Insider schrieb:
Inhaltlich ist dies jedoch richtig. Dazu gibt es auch keine anders lautende rechtliche Würdigung. Dazu existieren bereits Gerichtsurteile, sowohl für Online- als auch für Real-Auktionen. In jeder mir bekannten EBAY-Rechtsliteratur, auch der, die von EBAY selber herausgegeben oder empfohlen wird, ist dies so aufgeführt.

Dann tu ma Aktenzeichen und Gericht.
 
Hier eine Info, die ich gefunden habe:

http://www.ra-kotz.de/Kanzlei-Info022004.PDF (siehe Punkt 5)

Hochbieten verstößt gegen die AGB von ebay.
Es liegen noch keine rechtskräftigen Urteile vor, ob man dann den Kaufvertrag anfechten / von ihm zurücktreten oder sogar Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
 
112233 schrieb:
Hier eine Info, die ich gefunden habe:

http://www.ra-kotz.de/Kanzlei-Info022004.PDF (siehe Punkt 5)

Hochbieten verstößt gegen die AGB von ebay.
Es liegen noch keine rechtskräftigen Urteile vor, ob man dann den Kaufvertrag anfechten / von ihm zurücktreten oder sogar Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Dass man nicht auf eigene Auktionen bieten darf, steht ja in den Ebay-AGB ausdrücklich drin. Aber es geht ja hier nicht um die zivilrechtliche Seite, sondern um die Behauptung, dass das Hochbieten eigener Auktionen den Straftatbestand des Betrugs erfüllt.
 
Wenn es ein Straftatbestand in Deutschland wäre, sind die oben aufgeführten zivilrechtlichen Fragen hinfällig. Der Kaufvertrag wäre nichtig. Also ist es nach obiger Quelle keine Straftat.
 
Insider schrieb:
Dazu existieren bereits Gerichtsurteile, sowohl für Online- als auch für Real-Auktionen. In jeder mir bekannten EBAY-Rechtsliteratur, auch der, die von EBAY selber herausgegeben oder empfohlen wird, ist dies so aufgeführt.

Wer es für moralisch richtig oder straffrei ansieht, möge es doch weiter betreiben.

Bei richtigen Auktionen (konform mit § 156 BGB und § 34b GewO) ist das Bieten auf Artikel, die man zur Auktion eingeliefert hat, rechtlich völlig legal. Wer nicht mitbieten darf, ist der Veranstalter der Auktion (der Auktionator oder Beschäftigte des Auktionshauses) selbst. Dies ist ihm und seinen Verwandten etc. nach § 34b (6) GewO untersagt.
Bei Online-Auktionen (die rechtlich keine Auktionen sind, sondern Verkäufe zum Höchstgebot) ist das Bieten auf eigene Angebote in den AGBs ausgeschlossen. Strafrechtlich ist ein Verstoß gegen die AGBs von eBay aber nicht relevant.
 
KMS-Sammler schrieb:
Stimmt! Ich habe vor ein paar Tagen irgendwo eine Reportage gesehen, wo Artikel versteigert wurden, aus Insolvenzen usw... Da meinte der Veranstalter, das ab und zu auch die Leute mitbieten, dem die Sachen gehörten...Er meinte das wäre so in ordnung, also erlaubt!

Die Leute sind aber in dem Moment nicht mehr Eigentümer der Sachen. Und sie sind auch nicht der Auktionator. Sie verdienen also nicht unmittelbar daran, wenn sie den Preis hochtreiben.
 
112233 schrieb:
Wenn es ein Straftatbestand in Deutschland wäre, sind die oben aufgeführten zivilrechtlichen Fragen hinfällig. Der Kaufvertrag wäre nichtig. Also ist es nach obiger Quelle keine Straftat.

Das kann man so allgemein nicht sagen. Der Straftatbestand müsste ja auch erfüllt sein.

Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Straftat handelt, sind immer die Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Für den Fall, dass das Hochbieten einer eigenen Auktion im Einzelfall nicht als Straftat bewertet wird, oder für den Fall, dass mangels Anzeige überhaupt nicht geprüft wird, ob es sich um eine Straftat gehandelt hat, ist die zivilrechtliche Frage immer noch interessant, auch wenn es sich bei dem Hochbieten grundsätzlich um eine Straftat handeln könnte.
 
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