Bilderklau kostete 3000 Euro

Ob er seine Bilder später kommerziell verwerten wollte? Keine Ahnung. Wie soll ich das als Bilderdieb denn wissen können? Ich muss jedenfalls immer davon ausgehen, dass er sie kommerziell verwerten will. Stehle ich die Bilder einfach ungefragt und verwende sie für meine Verkäufe, dann nehme ich dem Urheber doch dieses Recht der kommerziellen Verwertung, zumindest was meinen eigenen Verkauf angeht, von dem der Urheber ja gar nichts hat. Wie gesagt: wenn Dir und corrado26 das egal ist, weil Ihr Eure Bilder sowieso nicht kommerziell verwerten wollt, dann ist das okay. Aber als Bilderdieb kann ich das ja nicht wissen, weshalb ich mich auch nicht einfach so bedienen darf.
Du hast mir leider nicht konkret sondern wieder nur mit Allgemeinplätzen geantwortet - dass andere die Bilder kommerziell verwerten hätten können wollen (wieviel % der Ebay-Privatverkäufer sind das denn :confused: ).

Worin besteht nun der entstande Schaden (ohne hätti-wari) im Falle von corrado26 welchen Du in Deinem vorletzen Post erwähnt hast ?

Das ist keine rhetorische Frage; vielleicht kannst Du mir ja eine interessante, lehrreiche Antwort darauf geben und etwas zu meiner Weiterbildung bzw. vielleicht sogar zu meiner zukünftigen Bereicherung beitragen... :D
 
Auch rechtlich nicht, das steht auch im Gesetz.

Welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen meinst Du da konkret ? ;)


Versuch es mal hiermit:

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Um bei dem Fall mit dem Lebenretten aufgrund eines Herzinfarktes zu bleiben, käme dies z.B. bei einer Unfallflucht in Frage. Das heißt, du fährst denjenigen ins Krankenhaus und verursachst dabei aus Versehen einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Eigentlich müsstest du anhalten und mit dem Unfallgegner Kontakt aufnehmen zwecks Personalienaustausch. Fährst du einfach weiter, begehst du eine Unfallflucht nach § 142 StGB. Dies kann dir aber aufgrund des rechtfertigenden Notstandes nicht angelastet werden und du gehst straffrei aus der Sache, weil die Lebensgefahr höher einzustufen ist als der Blechschaden.
 
Du hast mir leider nicht konkret sondern wieder nur mit Allgemeinplätzen geantwortet - dass andere die Bilder kommerziell verwerten hätten können wollen (wieviel % der Ebay-Privatverkäufer sind das denn :confused: ). ...

Natürlich kann man solche Fragen nur allgemein beantworten. Oder willst Du jeden Einzelfall extra im Gesetz verankern? Sicher ist es nichts Weltbewegendes, wenn ein Greenhorn mal ein Bild klaut. Der entstandene Schaden dürfte minimal sein. Wenn allerdings viele Greenhorns das machen, weil die Gesetzeslage zu lasch ist oder weil bei den Leuten das entsprechende Unrechtsbewusstsein fehlt, dann wird das sehr schnell ärgerlich. Daher ist auch die Gesetzeslage allgemein, aber eindeutig gehalten: die Veröffentlichung oder die kommerzielle Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (und dazu zählt nun mal per Gesetz ein popeliges Bild bei eBay) bedarf einer Genehmigung des Urhebers.

... Worin besteht nun der entstande Schaden (ohne hätti-wari) im Falle von corrado26 welchen Du in Deinem vorletzen Post erwähnt hast ?...

Ich weiß es nicht. Das kann nur corrado26 selbst wissen. Obwohl er es wahrscheinlich nie erfahren wird, weil ihn der Verbleib seiner Bilder ja nicht interessiert. Daher kann ich nur hypothetisch sprechen und es gilt auch hier: ein Greenhorn, das sein Bild klaut, wird ihn nicht arm machen. Vor allem, wenn er das Bild tatsächlich nicht mehr braucht. Aber was ist, wenn seine Bilder z. B. so toll sind, dass sie plötzlich tausendfach geklaut und für kommerzielle Zwecke verwendet werden? Okay, auch dann entgeht ihm nichts, wenn er selbst das Bild nicht mehr braucht. Nur was, wenn er den gleichen Verkauf mit identischer Ware noch einmal tätigen und dafür dasselbe Bild wieder verwenden will? Nun sind da plötzlich 1000 Konkurrenten da, die sein Bild ebenfalls verwenden.
 
... aber er macht für eine geleistete arbeit auch keinen umsatz. entgangener gewinn ist glaube ich das "fachwort".

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leute, die rechtslage ist eindeutig, obs dem einzelnen gefällt oder nicht.
mir gefallen einige rechtslagen nicht, trotzdem muss ich mich daran halten, oder ich werde bestraft (wenn ich erwischt werde :D ).

So ein blödsinn in beiden Fällen wird jemand um die Früchte seine Arbeit betrogen.


Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?
 
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?

das hast du falsch verstanden.

dem fotografen steht ein nutzungsentgelt für sein foto zu. so ist das eben und das ist auch gut so; und damit ist ihm ein gewinn entgangen.

ob der bilderklauer den fotografen beauftragt hätte, hat damit überhaupt nichts zu tun.

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Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?


Mal ein aderes Beispiel:

Eine Straßenbahn fahrt nach Fahrplan von A nach B ohne das auch nur ein Fahrgast mitfährt. Bei der nächsten Fahrt steige ich ein und löse kein Ticket, warum auch die Bahn würde ja auch so von A nach B fahren.:rolleyes:
Nach deinem Rechtsverständnis wäre das ja ok, oder?
 
Hallo,
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte?
nö, aber das ist die gleiche Argumentation wie: "ihr glaub doch nicht, dass der durchschnittliche Filesharer, der bei xxxx eine CD/ einen Film/ Software runterlädt, die ansonsten auch gekauft hätte?". Also auch kein Schaden entstanden... trotzdem nicht so ganz legal.

Gruß,
Thomas
 
Hallo,
nö, aber das ist die gleiche Argumentation wie: "ihr glaub doch nicht, dass der durchschnittliche Filesharer, der bei xxxx eine CD/ einen Film/ Software runterlädt, die ansonsten auch gekauft hätte?". Also auch kein Schaden entstanden... trotzdem nicht so ganz legal.

Gruß,
Thomas

Natürlich ist es nicht legal, trotzdem ist dem Fotografen kein Gewinn entgangen.
 
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