Du hast mir leider nicht konkret sondern wieder nur mit Allgemeinplätzen geantwortet - dass andere die Bilder kommerziell verwerten hätten können wollen (wieviel % der Ebay-Privatverkäufer sind das denn ).Ob er seine Bilder später kommerziell verwerten wollte? Keine Ahnung. Wie soll ich das als Bilderdieb denn wissen können? Ich muss jedenfalls immer davon ausgehen, dass er sie kommerziell verwerten will. Stehle ich die Bilder einfach ungefragt und verwende sie für meine Verkäufe, dann nehme ich dem Urheber doch dieses Recht der kommerziellen Verwertung, zumindest was meinen eigenen Verkauf angeht, von dem der Urheber ja gar nichts hat. Wie gesagt: wenn Dir und corrado26 das egal ist, weil Ihr Eure Bilder sowieso nicht kommerziell verwerten wollt, dann ist das okay. Aber als Bilderdieb kann ich das ja nicht wissen, weshalb ich mich auch nicht einfach so bedienen darf.
Worin besteht nun der entstande Schaden (ohne hätti-wari) im Falle von corrado26 welchen Du in Deinem vorletzen Post erwähnt hast ?
Das ist keine rhetorische Frage; vielleicht kannst Du mir ja eine interessante, lehrreiche Antwort darauf geben und etwas zu meiner Weiterbildung bzw. vielleicht sogar zu meiner zukünftigen Bereicherung beitragen...