Bilderklau kostete 3000 Euro

Da liegst du aber leider völlig falsch! Es ging eben eingangs nicht um Bilder privater Ebay-Verkäufer, sondern um das Gerichtsurteil, wo ein solcher privater Ebay-Verkäufer das Foto eines Navigationsgeräteherstellers widerrechtlich benutzt hat...
Ich liege da überhaupt nicht falsch !

Ich hatte bei meinen letzten Posts vor der betreffenden Antwort primär von privaten Ebay-Verkäufern geschrieben und dies auch einige Male explizit erwähnt.

Bei einer Antwort an mich - will man auf meine Posts eingehen - ist dies natürlich auch zu berücksichtigen, sonst braucht er ja nicht gerade mir antworten... ;)
 
Ich liege da überhaupt nicht falsch! Ich hatte bei meinen letzten Posts vor der betreffenden Antwort primär von privaten Ebay-Verkäufern geschrieben und dies auch einige Male explizit erwähnt.

Das ist schon richtig, bei deinen letzten Posts ging es um private Ebay-Verkäufer und die Nutzung derer Bilder. Aber du hattest selbst geschrieben:

Wir schreiben hier vornehmlich ... von Bildern privater Ebay-Verkäufer (angeregt durch ein Statement von corrado26).

Und das Statement von corrado26, was die ganze Diskussion ausgelöst hat, bezog sich eben nicht auf die Nutzung von Fotos privater Ebay-Verkäufer, sondern auf den Ausgangspost, bei dem es um das bereits erwähnte Gerichtsurteil ging. Da fand ich es eher unangebracht, dass er alle als "bemitleidenswerte Kleingeister" bezeichnet hat, die der Meinung des Gerichtsurteils zustimmten. Aber ist ja auch Wurst, wollte mich daran nicht hochziehen, sondern nur darauf hinweisen. Mittlerweile ist die Diskussion ja in den von dir genannten Bereich der Nutzung privater Bilder abgeglitten. Und da sollte es jedem selbst überlassen sein, ob ihn das stört oder nicht. Mir wäre es selbst wahrscheinlich auch egal, ob jemand eines meiner Fotos verwendet. Kommt immer auf die Sache an.
 
Nein, Du lieferst keine Argumente und machst Dir nicht mal die Mühe, zu verstehen, was ich meine und schreibe. Das ist traurig.

Ich werde dabei aber niemals beleidigend, sondern bleibe bei einem sachlichen Tonfall. ;)

Ich verstehe schon sehr gut, was Du meinst. Und auch, worauf andere hier im Beitrag hinaus wollen. Was mich an dieser ganzen Diskussion hier aber stört, das ist die Tatsache, dass immer nur von einem finanziellen Schaden die Rede ist, der dem Urheber entstanden ist oder auch nicht. Und dass man einen Schadensersatz nur an eben diesem Schaden bemessen sollte. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn schließlich sind wir hier in einem Münzsammlerforum, in dem es doch zumeist nur um die Frage nach Wert oder Wertsteigerungen geht. Bei der Diskussion wird aber übersehen, dass bei Missachtung von Urheberrechten auch ein ideeller Schaden entsteht, der nicht unbedingt zu einem Vermögensschaden führen muss. Auch bei einem solchen an immateriellen Gütern entstandenen ideellen Schaden bzw. Nichtvermögensschaden sieht das Schadensersatzrecht einen entsprechenden Ausgleich vor. Dabei ist es unerheblich, welchen Aufwand der Urheber betrieben hat um sein Werk herzustellen. Und als jemand, der sich sein Brot ausschließlich durch künstlerische Arbeit verdient, finde ich das auch ganz gut so.
 
Ideeler Schaden für das "einmalige Ausborgen" von 2 Minuten Scan-Bilder (wenn hinten & vorne, sonst nur 1 Minute) ?
Ist das nicht schon ein klein wenig abgehoben ?

Also ich sehe das mal eher als indirektes Kompliment.

Das Problem sehe ich viel mehr darin, dass der Verkäufer ja nicht das selbe Stück wie ich verkauft (und er daher die Bieter eigentlich optisch falsch informiert) und dass er mich mit ein wenig Anstandsgefühl um Erlaubnis hätte fragen können.

Aber ansonsten:
immer fleißig klagen - wenn's vor Gericht kommt, gibt's dann nach der aktuellsten Rechtsprechung im Jackpot offensichtlich satte 40 € Schadenersatz zugesprochen (bei Amateur-Bildern vermutlich noch weniger); :rolleyes:
über die Aufteilung der erstatteten 100 € Abmahnkosten darf man sich dann wohl mit seinem Anwalt balgen. :D

Also ich jedenfalls bin mir sicher:
da habe ich besseres mit meiner Zeit anzufangen... ;)
 
Klar sind 40 Euro nun nicht gerade ein Vermögen, mit dem man sich eine Urlaubsreise in die Karibik finanzieren könnte. Aber es geht ja hier auch ein Stückweit um Abschreckung. Nehmen wir doch mal an, man hätte keinerlei Strafe zu befürchten, wenn man mal eben ein (wie Du es nennst) 2-Minuten-Scan-Bild klaut und für eigene gewerbliche Zwecke nutzt. Was denkst Du, wie schnell das ausufern würde?! Plötzlich wäre es nicht nur Einer, der sich Dein Bild "ausborgt", sondern Tausende. Das allerdings wäre dann eine schöne Urlaubsreise. ;)
 
Bei der Diskussion wird aber übersehen, dass bei Missachtung von Urheberrechten auch ein ideeller Schaden entsteht, der nicht unbedingt zu einem Vermögensschaden führen muss. Auch bei einem solchen an immateriellen Gütern entstandenen ideellen Schaden bzw. Nichtvermögensschaden sieht das Schadensersatzrecht einen entsprechenden Ausgleich vor. Dabei ist es unerheblich, welchen Aufwand der Urheber betrieben hat um sein Werk herzustellen. Und als jemand, der sich sein Brot ausschließlich durch künstlerische Arbeit verdient, finde ich das auch ganz gut so.

Den immateriellen Schaden kann ich nicht nachvollziehen. Was soll denn für ein immaterieller Schaden entstehen, wenn jemand das Bild benutzt? Demütigung?

Aber es geht ja hier auch ein Stückweit um Abschreckung. Nehmen wir doch mal an, man hätte keinerlei Strafe zu befürchten, wenn man mal eben ein (wie Du es nennst) 2-Minuten-Scan-Bild klaut und für eigene gewerbliche Zwecke nutzt. Was denkst Du, wie schnell das ausufern würde?! Plötzlich wäre es nicht nur Einer, der sich Dein Bild "ausborgt", sondern Tausende. Das allerdings wäre dann eine schöne Urlaubsreise. ;)
Für die Abschreckung ist es aber nicht erforderlich, dass ein nicht vorhandener Schaden ersetzt wird. Es reicht ja, wenn das unterbunden und bestraft wird, die Zahlung kann ja auch an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Dann würde nämlich auch der Urheber abwägen, ob es ihn denn wirklich so sehr stört und ob Schaden und Aufwand in vernünftigem Verhältnis stehen. Was mich aber stört ist, dass einige Bildurheber Abmahnungen als Haupteinnahmequelle entdecken und damit wahrscheinlich mehr verdienen als mit ihren Werken.
 
.... Was mich aber stört ist, dass einige Bildurheber Abmahnungen als Haupteinnahmequelle entdecken und damit wahrscheinlich mehr verdienen als mit ihren Werken.

In diesem Punkt sind wir uns absolut einig. Es ist nicht nur unmoralisch, sondern wirft auch ein sehr schlechtes Bild auf alle, die mit künstlerischer Arbeit auf ehrliche Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten.
 
Guten Morgen.
Hier sollte man meiner Meinung nach deutlich unterscheiden.
-Deswegen hält ja auch Justitia eine Waage in den Händen.-

Einige Händler lassen beim Fotografen extra für ihre wiederkehrenden Auktionen Profibilder anfertigen, die natürlich richtig Geld kosten.
Oder sie kaufen sich eine teure Kamera und fertigen die Bilder selbst mit Arbeit und Mühe an.
Da verstehe ich es , daß dise Händler stinkesauer sind.
In diesem Fall würde ich den unberechtigten Benutzer auch verklagen!

Wenn ich aber eine alte Römermünze mit der Webcam fotografiere, die es sowieo nur ein einziges Mal gibt, dann
sehe ich keinen Sinn darin, den Bilderdieb zu verklagen.
Wenn die Münze versteigert wurde, ist sie eh weg und das Bild ist unwichtig für mich.

Ich gebe zu:
Etwas seltsam fühlte es sich auch bei mir persönlich in einem (bisher einmalig) passierten Fall an, als der Käufer der Münze dasselbe Bild beim Wiederverkauf verwendete und sein Copyrightzeichen mit seinem Ebaynamen draufgesetzt hatte!
Aber deswegen höflich um Erklärung gebeten, erwartete mich leider die freche Antwort:
" Die Münze befindet sich jetzt in meinem Eigentum, also habe ich auch die Rechte am Bild dieser"
Wo ich nun kein Interesse, bzw zwingenden Grund hatte, diese Aussage auf Wahrheit zu überprüfen.


Deshalb:
Jeder muß selber wissen, wie er reagiert und wie er seine physischen und psychischen Kräfte aufbraucht.
Fakt ist natürlich, daß es sich hier um einen Diebstahl handelt.
Aber jeder Richter wird abwägen, wie schwer nun dieser Diebstahl anhand der Qualität des Bildes und des eingesetzten Aufwandes einzuordnen ist.

Sicherlich handelte es sich bei dem 3000 Euro-Fall nicht um ein in 5 Minuten mit der Webcam erstelltes Foto.

Beim einfachen Webcambild für die einmal vorhandene Münze aber wird eine Staatsanwaltschaft wohl eher winkend und gähnend ablehnen.
 
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