Bilderklau kostete 3000 Euro

...Ich gebe zu:
Etwas seltsam fühlte es sich auch bei mir persönlich in einem (bisher einmalig) passierten Fall an, als der Käufer der Münze dasselbe Bild beim Wiederverkauf verwendete und sein Copyrightzeichen mit seinem Ebaynamen draufgesetzt hatte!
Aber deswegen höflich um Erklärung gebeten, erwartete mich leider die freche Antwort:
" Die Münze befindet sich jetzt in meinem Eigentum, also habe ich auch die Rechte am Bild dieser"
Wo ich nun kein Interesse, bzw zwingenden Grund hatte, diese Aussage auf Wahrheit zu überprüfen.

Da hast Du schon recht getan, Dich wegen der blöden Antwort nicht zu stressen.

Der Typ hat nicht kapiert, dass zwischen der Münze und einem Bild davon ein Unterschied besteht (vielleicht ist er aber geistig noch auf Steinzeit-Niveau und hält das Bild für den Gegenstand).
Die Rechte an der Münze hat er, die Rechte an Deinem zuvor davon gemachten Bild nicht.
 
Folgender Bilderklau-Fall bei einem Bekannten:

Bekannter: gewerblicher Ebayer findet bei einem privaten Ebayer in zwei verschiedenen Auktionen einwandrei sein Bild wieder.

Schreiben gefertigt und (in meinen Augen) humane 100,00 EUR für die unberechtigte Nutzung des Lichtbildes incl. unterschr. Verpflichtungserklärung gefordert.

Antwort vom "Bilderklauer": Erbitte konkreten Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens und ohne Nachweis wird 30,00 EUR erstattet.

Was meint ihr gerade im Hinblick auf das jüngste Urteil? Bild wurde mit seiner eigenen Digi-Kamera gemacht - also kein Nachweis über Kosten beim Fotografen etc.
 
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