Bilderklau

Das ist richtig, aber was muss man mind. und was muss man höchstens für ein geklautes Bild zahlen ?

Ich bezweifle, dass es für sowas eine Art "Bußgeldkatalog" gibt, vergleichbar mit solchen bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Falschparken. Die Höhe der Strafe wird wohl eher dadurch beeinflusst, wie oft und wofür das geklaute Bild verwendet wurde und (falls welcher erzielt wurde) wieviel Gewinn man mit Hilfe des Bildes gemacht hat.
 
Ich bezweifle, dass es für sowas eine Art "Bußgeldkatalog" gibt, vergleichbar mit solchen bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Falschparken. Die Höhe der Strafe wird wohl eher dadurch beeinflusst, wie oft und wofür das geklaute Bild verwendet wurde und (falls welcher erzielt wurde) wieviel Gewinn man mit Hilfe des Bildes gemacht hat.

Wieviel Gewinn man mit Hilfe des Bildes gemacht hat, kann man aber nicht wirklich bestimmen. Das muss doch irgendwo/irgendwie geregelt sein. Wenn ich ein Bild bei Ebay verwende, kann der eigentliche Besitzer doch nicht einfach 1000 Euro fordern oder ?
 
Wieviel Gewinn man mit Hilfe des Bildes gemacht hat, kann man aber nicht wirklich bestimmen. Das muss doch irgendwo/irgendwie geregelt sein. Wenn ich ein Bild bei Ebay verwende, kann der eigentliche Besitzer doch nicht einfach 1000 Euro fordern oder ?
Wenn das geklaute Bild gewerblich genutzt wird kann es sogar noch wesentlich teurer werden ...
 
Meinste es spielt keine Rolle, ob z.B. ein Kleinunternehmer ein Bild mit seiner Digi macht oder ein Großhändler sein Bild in einem prof. Studio fertigen lässt?

Für das Urheberrechtsgesetz spielt es keine Rolle, auf welche Weise das Lichtbild erstellt wurde und wie aufwändig oder kostspielig das war.
 
Danke. Habe wohl falsch geschlußfolgert aus:

In aller Regel wird der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dies bedeutet, dass der Urheber von dem Verletzer den Betrag als Schadensersatz verlangen kann, den der Verletzer an den Urheber hätte bezahlen müssen, wenn er ordnungsgemäß eine Erlaubnis (Lizenz) zur Nutzung des Werkes von dem Urheber eingeholt hätte - Quelle http://www.internetrecht-rostock.de/

Dachte, wenn einer sich richtig prof. die Bilder machen lässt und nicht einfach mit Digikamera welche macht, hat die Nutzung seines Werkes einen höheren Wert sprich höhe Nutzungsgebühr sprich höhere Strafe.
 
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