Bilderklau

Tobias Honscha

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I do not know if you are "protected" by some law if you have not put a mark on the picture what could be use as evidence to proof the original picture is really from you.
Plus I ask myself what eBay will or can do against this as it quite normal in the eBay world to use scan/pictures of other auctions.

But generally speaking it is maybe not very polite to use pictures made by others without asking them their permission.
 
Das tut ebay...

Liebes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten mit einem anderen Mitglied haben.

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir die von Ihnen beanstandete Datei bzw. Auktion bislang nicht geloescht haben. Eine Pruefung, ob es sich um eine urheberrechtlich relevante Verletzung handelt, koennen wir leider nicht durchfuehren, weil uns die Umsetzung schlechthin unmoeglich ist.

Wir koennen zu einer solchen Auseinandersetzung nur begrenzt beitragen. Beachten Sie bitte, dass jedes Mitglied fuer sein Angebot und dessen Darstellungsform selbst verantwortlich ist. Leider duerfen wir Ihnen keinen rechtlichen Rat erteilen, da uns dies gesetzlich verboten ist. Auf Ihre Mitteilung hin, dass das eBay Mitglied [...] in seinen eBay - Auktionen durch unerlaubte Verwendung von fremdem Text- bzw. Bildmaterial Ihre Rechte verletzt, haben wir das betreffende Mitglied verwarnt.

Bitte klaeren Sie den Sachverhalt mit dem betreffenden Mitglied selbst. Es ist sicherlich hilfreich, wenn Sie zunaechst denjenigen, der Ihr Text- bzw. Bildmaterial widerrechtlich verwendet hat, darueber informieren. In der Vielzahl der Faelle veranlasst dieser Schritt das entsprechende Mitglied bereits zur Loeschung seiner Auktion bzw. zur Entfernung der Texte bzw. Bilder.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben. Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfuegung.


Mit freundlichen Gruessen

...

eBay Deutschland
Community Watch
 
Hallo !
Da braucht EBay gar nichts zu machen - das regelt unser Rechtsanwalt. Leider denken immer noch viele Internet-User, daß auf einem Bild explizit ein Copyright-Vermerk aufgedruckt sein muß, damit es dem Urheberrecht unterliegt. Das ist aber nicht der Fall.

Aber in diesem Fall hat es sich ja erledigt, da die Auktion beendet wurde ... (von wem wohl :) )
 
aber wenn kein copyright drauf vermerkt ist, kann es doch unter Umständen schwierig werden, später nachzuweisen, von wem das Bild kommt.
Besonders wenn das Bild von vielen Benutzern geklaut wird. Was ist, wenn plötzlich einer behauptet, er habe das bild gemacht?

Außerdem schreckt der Bilderklau doch ab, sobald ein copyright vermerk zu sehen ist.
 
Hallo Herrn Honscha.

Then this auction was probably from somebody reading your topic in this forum :D

About this copyright issue.
As far as I know there is only an explicit right on picture of you as a person (in Dutch we call it "portret recht")
In other words, no one is allowed to publish pictures of you without your permission.
I am not so sure this right can be used with picture of ordinary, daily "goods"
If you are right, I think in this case if such issue is brought to the court, you have to proove these pictures were originally taken by you.
 
pong38

auf jeden Fall gibt ers dieses copyright auch auf Bilder mit allen anderen Motiven. In unserer Branche gibt es viele Verlage, die Bilder von Blumenarten und -Sorten anbieten und dafür Geld verlangen. Wir brauchen immer wieder solche Bilder für unsere Kataloge. Auch Kalenderverlage nutzen diese Bilder sehr oft. Diese Bilder-Firmen sind verständlicherweise sehr rigoros in der Verfolgung von unerlaubten Veröffentlichungen, und verfolgen alles, was unerlaubt aus ihren Archiven kommt.
Wenn man so ein Bild kaufen und nutzen will, kostet das ganz schnell zwischen 150 und 250 €.
Und wenn man ein BIld unerlaubt nutzt, kann das in die Tausende gehen.
 
Wie geht denn das????
Die Auktion endet um:
Endet 15.06.02 11:14:25 MESZ
und das Bild wurde hinzugefügt um:
Am 15.06.02 um 11:15:38 MESZ hat der Verkäufer die folgenden Informationen hinzugefügt

Da hat er aber schnell Schiss bekommen ;) ;)
 
Folgende Mail erhielt ich mal von einem Anbieter, der sich ungefragt ein Bild von mir ausgeliehen hatte.
Mein Schreiben an ihn lautete folgendermaßen:

Sehr geehrter ___,

ich erlaube mir, Sie hiermit darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Nutzung des in dieser Auktion gezeigten Bildes nicht gestattet ist.

Dieses Bild habe ich für meine Auktionen angefertigt (siehe Auktion ___) und unsichtbar signiert. Sollten Sie die Auktion nicht beenden und ohne dieses Bild neu einstellen, sehe ich mich gezwungen, ebay zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
___
Und hier die Antwort, ungekürzt und nichts hinzugefügt:

Na da bin ich ja mal glatt gespannt, was Sie da unternehmen werden.

Unter Verweis auf das Gesetz über den Urheberrechtsschutz in der geltenden
Fassung würde ich die Auktion gern sofort beenden, wenn Sie mir glaubhaft
machen können, dass eventuell geschütztes Material meinerseits verwendet
wurde.

Selbstredend wird dann auch die Ihnen zustehende Gebrauchsgebühr entrichtet.
Allerdings ist es hierzu notwendig, und das werden Sie sicherlich verstehen,
dass eine entsprechende Urkunde über die Eintragung eines Musters (Vordruck
E2642 des PatA) vorgelegt werden müsste.

Zudem trägt das streitbefangene Bild das Wappen der dortigen Nationalbank.
Es ist unschwer nachzuvollziehen, dass eine Eintragung "Ihrer" Graphik,
sofern es wirklich Ihre Graphik ist, unter Abbildung eines Hoheitszeichens
eines der Mitgliedsländer der EU rechtlich gar nicht möglich sein sollte.

Ich möchte Sie jedoch um Stellungnahme hierzu bitten und weise vorsorglich
darauf hin, dass ich alle, mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel
ausnutzen werde, um einen eventuell gestellten Anspruch abzuwehren und ggf.
meine damit verbundenen Aufwendungen ersetzt bekomme.

Sollte ich keine Rückmeldung Ihrerseits erfahren, so gehe ich davon aus,
dass der gestellte Anspruch aufrecht gehalten wird.

Diesbezüglich scheint es unabdingbar, dass ich mich am Donnerstag mit meinem
Rechtsanwalt in Verbindung setzen werde.


Mit freundlichen Grüßen


gez. ___ (Dipl-VFW i.A.)
Ich habe mich nicht mehr gerührt, meinen Anwalt aber in Alarmbereitschaft versetzt. Das Thema ist 6 Wochen her, sollte sich also erledigt haben. Abgemahnt wurde er von ebay in jedem Fall.
 
Nochmal :

Auch wenn es immer wieder wiederholt wird, wird es nicht besser... ich habe mich extra beim Rechtsanwalt erkundigt : Ein veröffentlichtes Bild unterliegt dem Urheberrecht . Selbstverständlich habe ich Merkmale angebracht, die zweifelsfrei belegen können, daß das Bild von mir aufgenommen wurde :)
 
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