@ Tobias Honscha
Nur mal so aus eigenem Interesse, weil mir auch schon bilder geklaut wurden:
Was kommen auf einen Bilderklauer für Kosten zu? Wenn er die Post vom Anwalt bekommt, muss er dann nur die Anwaltskosten übernehmen, die zur Versendung dieser Abmahnung nötig waren, oder kommen noch zusätzlich irgendwelche Strafgebühren oder Schadensersatzforderungen?
Wenn ja, gibt es da festgelegte Sätze, oder nach eigenem ermessen.
Und wie genau sieht so ein Vorgang aus? Sie sehen ein geklautes Bild bei einer ebay Auktion, dann wird der Anbieter erstmal von ihnen persönlich angeschrieben, mit der Aufforderung das Bild zu entfernen, oder? Dann komt noch eine email an ebay, denke ich. Wenn die Entfernung trotz email nicht stattfindet, wird dann der Anwalt eingeschaltet? Schickt der dann nur nochmal eine schriftliche Aufforderung per Post?
Und wenn dann immer noch nicht der Aufforderung nachgekommen wird, wie geht es dann weiter?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, geht auch gerne per PN, muss ja nicht alles hier öffentlich gemacht werden. Mich interessiert nur ein solcher Ablauf, weil ich selbst hin und wieder betroffen bin, aber bis jetzt noch nicht so wirklich weiß wie man sich wert.