Hallo !
Eigentlich ist doch alles schon gesagt:
- jemand bestellt etwas per Vertrag, den er sich aber entweder nicht durchgesehen hat, oder der keinen genauen Preis beinhaltet; das zeigt auch die Antwort:
Kaufvertrag "gibt es (glaub ich ), vielleicht ist es aber auch nur ein Bestellformular und ob da draufsteht wie sich der Preis zusammensetzt weis ich nich, werd ich beim nächsten Besuch unbedingt nachfragen"; Vielleicht, wenn und aber...
- in beiden Fällen liegt m.E. die "Schuld" beim Käufer, da er sich vorher hätte ausreichend informieren können
- Banken sind nicht die Caritas, sie wollen und müssen auch Geld verdienen und einen Aufschlag berechnen; und der Aufschlag berechnet sich immer auf den Einkaufspreis, ob der jetzt von der Versandstelle oder dem Zweitmarkt stammt
- der Gold-Kurs/Wert der Münze wurde am 30.09.08 festgesetzt
Hier hat einfach jemand ohne Wissen und Sorgfaltspflicht etwas bestellt, der sich nachträglich über den Tisch gezogen fühlt. Dabei sollte er sich erstmal an die eigene Nase fassen. In diesem Fall von einem möglichen Betrug zu reden, halt ich für sehr gewagt und gefährlich.
Wer so handelt, zahlt halt Lehrgeld, beim nächsten Mal ist er dann vorsichtiger.
Gruß,
Joshua