BTN Münzen zurück schicken

Hallo,
weshalb haben sie Dir die Münze geschickt ?
Hat irgend eine Geschäftsbeziehung bestanden ?

Hallo doedel

Ich hatte tatsächlich mal eine Bestellung bei xxx getätigt.
Das war aber kein Grund, mir über ein Jahr später einen nicht bestellten Goldeuro zuzuschicken.
 
Hallo jeggy,
für den Absatz (2) bin ich zu blöde. Dafür kannst Du natürlich nichts ;--))).
Kannst Du mir den eventuell erklären ?
Habe zwar mal studiert und denke, daß ich nicht verblödet bin, doch wer so einen Gesetzestext verfasst ist "HYPER-GESCHEID" oder eher pläm pläm.
Um es einmal für mich einfach auszudrücken.

Zum Thema Briefe schreiben gibt es bei mir nur noch eine kurze bündige Antwort , diese lautet : " Verklagen Sie mich doch bitte !" .
Habe früher Unmengen Zeit mit Erklärungen etz. verbraucht. Wie schon oben erwähnt, es ist meine Lebenszeit und die ist mir wichtiger als irgend so ein "MIST", welchen ich nicht verzapft habe.
Gruß Euer doedel
 
@doedel

Folgende Beispiele würde ich mir zu 2 überlegen:
- Wenn du die Sendung behältst, die für den Nachbar bestimmt ist
- Wenn deine rachsüchtige Exfrau dir eine Runde nutzloses Zeug auf deine Liefer- und Rechnungsadresse bestellt
- Wenn dein minderjähriger Sohn dir über dein Amazon-Konto ein halbe Tonne Blueray-Filme bestellt

etc.
 
BTN Versandhandel GmbH versendet Ware ohne dass jemand bestellt hat.

Ich habe das Urteil als Anhang beigefügt.


Warenlieferung ohne Bestellung unzulässig
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Versandhändler von Medaillen und Münzen

16.06.2010
Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BTN Versandhandel GmbH entschieden.

Das Unternehmen, das Münzen und Medaillen vertreibt, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Damit sei der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten Dauer einverstanden gewesen, behauptete der Versandhändler vor Gericht.

Das Landgericht Hildesheim stufte dieses Vorgehen dagegen als unzumutbare Belästigung ein. Der Verbraucher konnte sich an den Anruf nicht erinnern, war aber sicher, niemals etwas bestellt zu haben. Die Richter hielten es zudem für ausgeschlossen, dass er während des kurzen Telefonats eine freie Entscheidung darüber hätte treffen können, ob er mit der Zusendung der Medaille und den Bedingungen dafür einverstanden sei. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.

Nach den Erfahrungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands gibt es im Versandhandel schwarze Schafe, die versuchen, Kunden telefonisch eine Warenbestellung unterzuschieben. Dabei spekulieren die Unternehmen offenbar darauf, dass der Empfänger die Rechnung bezahlt, weil er sich nicht mehr genau an den Anruf erinnert und keinen Ärger bekommen will. Dazu ist der Verbraucher jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn er die Ware nicht bestellt hat. Genauso wenig muss er die ungebetene Sendung aufbewahren oder zurücksenden. Dies wäre nur bei einem offensichtlichen Missverständnis der Fall, beispielsweise wenn eine Sendung beim falschen Adressaten landet.
 

Anhänge

  • btn_lg_hildesheim_11_o_42_09.pdf
    240,9 KB · Aufrufe: 512
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet