Bundesbankangestellte

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Gelten Angestellte der Bundesbank, die für Zuteilungen, Ausgabe/"Verkauf" von Münzen etc. zuständig sind, eigentlich als Amtsträger gemäß § 334 Strafgesetzbuch ?
 
Gelten Angestellte der Bundesbank, die für Zuteilungen, Ausgabe/"Verkauf" von Münzen etc. zuständig sind, eigentlich als Amtsträger gemäß § 334 Strafgesetzbuch ?

Die Frage zusammen mit dem Hinweis auf den Bestechungs-Paragraphen.......Karsten, da muss doch jetzt noch was kommen.
Spann uns mal nicht so lange auf die Folter... ;)
 
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