@Monaco2005; die Gefahr besteht durchaus. Zumal hier zwei Personen mit einem durchaus nicht unterentwickeltem Sendungsbewusstsein aufeinander getroffen sind. Und es wohl einen geben wird, der sich da verrant hat und von den beiden naturgemäß nur einer in der Sache Recht behalten kann.
Ich habe keine persönliche Meinung zu dem Fall, vermute aber, daß sich eine Person da möglicher Weise und unbeabsichtigt in eine Situation hineinmanövriert hat, aus der unbeschadet herauszukommen um so schwieriger werden wird, je später eine Klärung der Situation herbeigeführt werden wird.
Möglicher Weise wurde hier auch absichtlich etwas inszeniert: das Problem bei "Leserzuschriften" ist, daß die Urheber durchaus annonym, d.h. nicht ermittelbar sein und bleiben können. Und daß es Leute oder auch Interessensgruppen gibt, die sich dieser Möglichkeiten gezielt bedienen um jemanden fertig zu machen, dabei selber aber im Verborgenen bleiben.
Das können sowohl Mitbewerber / Neider von Herrn Eichelburg, als auch von Herrn Schneider sein. Denn nicht nur der Münzenmarkt ist sehr hart umkämpft und auch ist es so, daß ein Herr Eichelburg in den USA mittlerweile eine gewisse "Popularität" besitzt (TV-Show, in der er dort öffentlich verulkt wurde) um es einmal durch die Blume zu formulieren.
Bei so etwas gibt es leider immer nur Verlierer (meine Meinung).
Und beide haben sich mit ihrem Wirken bzw. ihrem Auftreten, da bin ich mir sehr sicher, viele bzw. mächtige Feinde geschaffen.
Und die wahren Ursachen / Gründe für solche möglichere Weise ganz bewusst und gezielt herbeigeführten Konflikte bleiben manchmal, selbst sogar den Beteiligten, für immer verborgen.
Abgesehen davon bin ich kein Freund / Anhänger von Rechtsanwälten und Gerichten. Das was dabei herauskommt ist sehr teuer und meist für alle Beteiligten sehr ernüchternd. Kommt es hart auf hart, dann wird jedes Wort mehrfach umgedreht, zurecht gebogen und auch mal verdreht. Problematisch und unkalkulierbar wird es immer dann, wenn verschiedene Rechtsnormen kollidieren. Und da sehe ich persönlich, losgelöst von diesem Fall also ganz allgemein betrachtet zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung einerseits und dem Recht auf persönliche Ehre andererseits durchaus gewisse Grauzonen mit fließenden Übergängen.
Ich habe keine persönliche Meinung zu dem Fall, vermute aber, daß sich eine Person da möglicher Weise und unbeabsichtigt in eine Situation hineinmanövriert hat, aus der unbeschadet herauszukommen um so schwieriger werden wird, je später eine Klärung der Situation herbeigeführt werden wird.
Möglicher Weise wurde hier auch absichtlich etwas inszeniert: das Problem bei "Leserzuschriften" ist, daß die Urheber durchaus annonym, d.h. nicht ermittelbar sein und bleiben können. Und daß es Leute oder auch Interessensgruppen gibt, die sich dieser Möglichkeiten gezielt bedienen um jemanden fertig zu machen, dabei selber aber im Verborgenen bleiben.
Das können sowohl Mitbewerber / Neider von Herrn Eichelburg, als auch von Herrn Schneider sein. Denn nicht nur der Münzenmarkt ist sehr hart umkämpft und auch ist es so, daß ein Herr Eichelburg in den USA mittlerweile eine gewisse "Popularität" besitzt (TV-Show, in der er dort öffentlich verulkt wurde) um es einmal durch die Blume zu formulieren.
Bei so etwas gibt es leider immer nur Verlierer (meine Meinung).
Und beide haben sich mit ihrem Wirken bzw. ihrem Auftreten, da bin ich mir sehr sicher, viele bzw. mächtige Feinde geschaffen.
Und die wahren Ursachen / Gründe für solche möglichere Weise ganz bewusst und gezielt herbeigeführten Konflikte bleiben manchmal, selbst sogar den Beteiligten, für immer verborgen.
Abgesehen davon bin ich kein Freund / Anhänger von Rechtsanwälten und Gerichten. Das was dabei herauskommt ist sehr teuer und meist für alle Beteiligten sehr ernüchternd. Kommt es hart auf hart, dann wird jedes Wort mehrfach umgedreht, zurecht gebogen und auch mal verdreht. Problematisch und unkalkulierbar wird es immer dann, wenn verschiedene Rechtsnormen kollidieren. Und da sehe ich persönlich, losgelöst von diesem Fall also ganz allgemein betrachtet zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung einerseits und dem Recht auf persönliche Ehre andererseits durchaus gewisse Grauzonen mit fließenden Übergängen.