Copyright bei Abbildungen von 2-€-Gedenkmünzen

Reaktion aus Brüssel

Innerhalb eines Tages kam bereits die Antwort der Leitung der EU-Abteilung
"Eurocash and Legal Issues" der Financial institutions and stability mechanisms Unit:

[FONT=&quot]Two issues have to be differentiated: access to reliable information on the coins and reproduction of the design.

[/FONT] [FONT=&quot]Reproduction[/FONT][FONT=&quot] of the national sides of the euro coins (ie. of "regular" euro circulation coins and 2 euro commemorative coins other than 2 euro common commemorative coins) is governed by the legislation of the issuing euro area countries, since they are the holders of the copyright of the design of the national sides.

[/FONT] [FONT=&quot]Therefore, reproduction of these designs is governed by the respective national law. Against this background, the statement that "[/FONT][FONT=&quot]apparently, some Euro countries might not hold the copyright of their coin's national sides[/FONT][FONT=&quot]" is not correct legally speaking.

[/FONT] [FONT=&quot]For reproduction of the national design features, euro cash users and collectors must revert to the national authorities, it being understood that [/FONT][FONT=&quot]Member States acting under national law competence may indeed put restrictions on using their design for reproduction.

[/FONT] [FONT=&quot]For information on the national design features, [/FONT][FONT=&quot]citizens interested in learning more on the 2 euro commemoratives can always find the information on the European Commission website.[/FONT] [FONT=&quot]Euro coins - European Commission, regardless of Member States in principle providing information on the designs on their official websites.

[/FONT]
Ende der Fahnenstange?
 
Fahnenstangen

Lieber Gert,
als Leid-geprüfter Commons-Hochlader scheint es mir, als gäbe es keinen leichten Ausweg aus der Misere. Da die europäische Ebene nicht rechtlich zuständig ist, werden die an so einer sensiblen Stelle (immerhin die nationale Rest-Repräsentation der Länder auf den Geldstücken) nichts unternehmen, was potenziellen Ärger macht. Den Versuch war es aber allemal wert. Ich hoffe aber, dass es genau wegen Fällen wie diesem hier noch ziemlich lange ein eigenes de-WP-Bildarchiv geben wird.
Viele Grüße, Aspera
 
[FONT=&quot]Reproduction[/FONT][FONT=&quot] of the national sides of the euro coins (ie. of "regular" euro circulation coins and 2 euro commemorative coins other than 2 euro common commemorative coins) is governed by the legislation of the issuing euro area countries, since they are the holders of the copyright of the design of the national sides.[/FONT]

Verstehe ich das richtig, dass die Brüsseler Eurokraten die nationalen Seiten der "regulären" Euro-Kursmünzen und die der "nationalen" 2-€-Gedenkmünzen in einen Topf werfen, aber die Motivseiten der Gemeinschafts-Gedenkmünzen (die ja auch national unterschiedliche Beschriftungen aufweisen) juristisch anders einzugruppieren scheinen?

Wikimedia Commeons hat nichts gegen die Publizierung der nationalen Seiten der Euro-Kursmünzen, sondern nur gegen die aller (nationalen und gemeinschaftlichen) Gedenkmünzen-Motivseiten [mit Ausnahme derer von Estland und Finnland].

Aspera, wie siehst Du das? Da die EU die Designs der Gedenkmünzen genehmigen muss und auf ihren Amtsblättern veröffentlicht, gelten sie dann nicht als "Amtliches Werk" (~ "public domain")?
Sicherlich hast Du recht, dass die EU-Juristen die Konfrontation mit den nationalen Gesetzgebern scheuen, aber sollte man dann nicht stattdessen Wikimedia Commons auf den Widerspruch ihrer Behandlung von Euro-Kursmünzen und von der EU genehmigten und publizierten Gedenkmünzen hinweisen? Diese Stoßrichtung ist ja u.U. eine echte Alternative zur Problemlösung...

Gruß, Gerd
 
Lieber Gert,

ich bin kein Urheberrechts-Jurist vermute aber, dass die Motive der Gemeinschafts-Sondermünzen direkt von der ECB in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Daher liegt dort das Urheberrecht. Daher weiterhin die unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den nationalen Seiten sowohl der Gedenk- wie der Kursmünzen.

Weil die nun alle unterschiedslos im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, gilt in Deutschland das "Amtliche Werk"-Prinzip und daher die Möglichkeit auf deWP zu hochzuladen. Commons unterliegt zuvorerst dem US-Recht und wendet dann im möglichen Rahmen die nationalen Standards der Länder an, in denen das Urheberrecht anfällt. Das sind dann aber die einzelnen Euro-Staaten, nicht Deutschland. So reime ich mir das zusammen. Kompliziert, aber nicht ganz ohne Logik. Das juristische Prinzip der Gleichbehandlung gilt nur für Gleichartiges. Commons wird argumentieren, dass eben Unterschiede vorliegen - daher der "Widerspruch".

Interessant ist auch File:Lof Der Zotheid 500jr Munt 2011.png - Wikipedia, the free encyclopedia - eine niederländische Gebenkmünze aus 2008. Hier wird mit "fair use"-nach US-Recht argumentiert.

Viele Grüße, Aspera
 
Verstehe ich das richtig, dass die Brüsseler Eurokraten die nationalen Seiten der "regulären" Euro-Kursmünzen und die der "nationalen" 2-€-Gedenkmünzen in einen Topf werfen, aber die Motivseiten der Gemeinschafts-Gedenkmünzen (die ja auch national unterschiedliche Beschriftungen aufweisen) juristisch anders einzugruppieren scheinen?

Wikimedia Commeons hat nichts gegen die Publizierung der nationalen Seiten der Euro-Kursmünzen, sondern nur gegen die aller (nationalen und gemeinschaftlichen) Gedenkmünzen-Motivseiten [mit Ausnahme derer von Estland und Finnland].

Das ist exakt. Für Gemeinschaftsausgaben liegt das Copyright bei der EZB - für ALLE anderen ist das nationale - aber jeweils gleiche - Recht zuständig. Damit müssen alle Euro-Münzen eines Landes in wikimedia-commons gleich behandelt werden. Wenn von einem Land die 10-Cent-Wertseite legal in Wikipedia reproduziert werden darf, dann gilt das auch für alle 2€ CC - und umgekehrt.
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Jedenfalls ist das die Botschaft, die ich aus der Antwort aus Brüssel lese
 
Dammbruch

Der Damm um die "Insel der Seligen" bricht:
Die deutsche Wikipedia beginnt, Reproduktionen von nationalen Seiten der Euromünzen mit Löschvermerken zu versehen...

Aus der Diskussion darum hier einige Zitate von Seiten der Wikipedia:

Bis vor einiger Zeit waren wir davon ausgegangen, dass die Münzen durch die Veröffentlichung in diesen Amtblättern als Amtliche Werke anzusehen und damit gemeinfrei sind. Diese Ansicht ist allerdings nicht haltbar: Sowohl analoge Gerichtsurteile (hier waren Briefmarken anstelle von Münzen betroffen, die Argumentation war aber dieselbe) als auch Fachliteratur zum Urheberrecht sind sich weitestgehend einig, dass diese Argumentation falsch ist.

Wir bräuchten insofern eine Auskunft zum urheberrechtlichen Status der Münzen bzw. im Idealfall eine Freigabe durch die Rechteinhaber.

Die Abbildung von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter ist nicht gestattet. Erst recht ist es nicht gestattet, Fotos anderer Urheber ohne Genehmigung bei der Wikipedia hochzuladen, denn es handelt es sich bei den Fotos nicht um Amtliche Werke im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG. Wir benötigen also tatsächlich eine Freigabe der Rechteinhaber (Nationalbanken) für die Abbildungen der Münzen. Weil Fotos von den Münzen ins Netz gestellt werden, bedeutet das keineswegs, dass die Motive frei lizenziert
sind, was notwendig ist, um sie bei Wikipedia nutzen zu dürfen.

Freie Lizenz: https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Lizenz

Ein Jammer!
 
Brüssel ist ein einiges Jammertal.
Die glauben zwar wissen , wie lang oder krumm eine Gurke oder Banane sein muss, sind aber nicht in der Lage, ein so unlogisches Problem zu lösen.
Was haben wir da noch zu erwarten?
Du musst lediglich den Regierungen der Mitgliedstaaten klarmachen, dass sie bestimmte Rechte an "Brüssel" abtreten sollen. Ach nee, das würde ja den Unmut dort über "Brüssel" weiter schüren - geht also nicht. Übrigens: Dass die Europäische Kommission 2008 die Gurkenkrümmungsgrad-Regelung abschaffen wollte, damit aber zunächst am Widerstand der deutschen Bundesregierung gescheitert ist, weißt Du sicherlich ...

Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: Zum einen dürfte es rechtlich OK sein, Münzen zu fotografieren, die man selbst (oder ein Freund usw.) besitzt, zu fotografieren und diese für Wikipedia (PD oder CC) zu nutzen. Zum anderen - und das ist natürlich der schwierigere Weg - könnten sämtliche Mitgliedstaaten sowie die vier weiteren Euro-Länder deutlich erklären, dass eine Nutzung in der Form, um die es hier geht, kein Problem darstellt.

Tschüs,
Christian
 
Hallo zusammen...
Das rechtliche hin und her ist ja ganz schön irritierend. Betrifft das ganze erstmal nur Wikipedia oder wohl auch private Homepages? Auch Bilder auf Ebay etc.? Haben wir bald ein Internet ohne Münzbilder? Was ist mit den Münzkatalogen, haben die alle Genehmigungen?
Gab es von der ecb oder den entsprechenden Ländern selber schonmal die Aufforderung Bilder aus dem Netz zu entfernen?
 
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