Darf ich eine Fälschung bei EBAY verkaufen?

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Ich habe vor etwa einem Jahr die Lettische Niob-Münze "Coin of time 2004" günstig bei einem Chinesen gekauft.
Als ich die "Münze" erhielt habe ich festgestellt das es sich um eine Fälschung handelt.
1. Sie war zu schwer
2. Die Farbe stimmt nicht mit dem Original.
Ich hatte damals Glück und habe (komischerweise erst als ich mit einer Meldung an die Chinesische Regierung Bzw. Botschaft gedroht habe) fast den kompletten Preis erstattet bekommen.
Mittlerweile besitze ich die echte Version und möchte mich nun von dem Stück trennen.
Meine frage darf ich die Münze überhaupt verkaufen (auch wenn ich dies natürlich dazu schreibe das Sie nicht echt ist)?
Denn ich bringe doch dann Falschgeld in Umlauf?
Oder ist es anderst da es sich um ein Sammlerstück handelt?
Kann mir jemand weiter helfen, denn ich möchte auf keinen Fall mit dem Gesetz in Konflikt kommen:confused:
 
Gefälschte kursgültige Münzen zu verkaufen ist strafbar.
 
wie ist das aber bei gefälschten NICHT kursgültigen Münzen?

Man kann sich kaum vorstellen, dass Niob Münzen für die Zirkulation gemacht wurden?!

Gruß diwidat
 
Ich habe mir gleich so was gedacht.
Ist ja ein Zahlungsmittel in Lettland, auch wenn es eine Sondermünze ist.
Schade und ich wollte das Ding jetzt los werden.
 
Ich habe mir gleich so was gedacht.
Ist ja ein Zahlungsmittel in Lettland, auch wenn es eine Sondermünze ist.
Schade und ich wollte das Ding jetzt los werden.

Im Reich der Mitte wird alles gefälscht. Behalte das Stück einfach als Referenz für Studienzwecke. Vielleicht kannst Du es im Vergelcih mit dem Original hier im Forum vorstellen ? Dann können alle davon lernen.
 
Ich glaube eine 'richtige' Antwort wird Dir hierzu nur ein Rechtsanwalt geben können... Alles andere können nur Ratschläge sein, nur meine Meinung.
 
StGB § 147. Inverkehrbringen von Falschgeld

Dazu braucht man keinen Anwalt! Der § 147 des Strafgesetzbuchs ist eindeutig.
Ausnahme gilt nur, wenn die Scheibe als Copy oder beim Verkauf als Fälschung gekennzeichnet ist.
 
Dazu braucht man keinen Anwalt! Der § 147 des Strafgesetzbuchs ist eindeutig.
Ausnahme gilt nur, wenn die Scheibe als Copy oder beim Verkauf als Fälschung gekennzeichnet ist.

Ganz so einfach sehe ich das nicht. Der § 147 StGB sagt aus, dass es strafbar ist, falsches Geld als echt in Verkehr zu bringen. Logischerweise würde das wegfallen, wenn ich beim Verkauf die Fälschung auch als solche bezeichne. Allerdings ist es trotzdem ganz allgemein ein In-Verkehr-Bringen, denn laut Definition ist In-Verkehr-Bringen jede Handlung, durch die Falschgeld aus der Verfügungsgewalt einer Person so entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, mit ihm nach Belieben umzugehen.

Das heißt, dass ich selbst bei Bezeichnung der Münze als Fälschung den Käufer und somit neuen Besitzer des Falschgeldes in die Lage bringe, Unfug mit dem Falschgeld zu treiben. Er hat damit die Möglichkeit, das Falschgeld als echt in Umlauf zu bringen. Um dies auszuschließen, unterliegt Falschgeld nach § 150/II StGB der Einziehung, wenn ich nicht falsch liege.
 
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Der § 147 StGB sagt aus, dass es strafbar ist, falsches Geld als echt in Verkehr zu bringen. Logischerweise würde das wegfallen, wenn ich beim Verkauf die Fälschung auch als solche bezeichne. Allerdings ist es trotzdem ganz allgemein ein In-Verkehr-Bringen, denn laut Definition ist In-Verkehr-Bringen jede Handlung, durch die Falschgeld aus der Verfügungsgewalt einer Person so entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, mit ihm nach Belieben umzugehen.

Das heißt, dass ich selbst bei Bezeichnung der Münze als Fälschung den Käufer und somit neuen Besitzer des Falschgeldes in die Lage bringe, Unfug mit dem Falschgeld zu treiben. Er hat damit die Möglichkeit, das Falschgeld als echt in Umlauf zu bringen. Um dies auszuschließen, unterliegt Falschgeld nach § 150/II StGB der Einziehung, wenn ich nicht falsch liege.


Jetzt ist mir klar warum man manchmal in D nicht vorwärts kommt:rolleyes:

Wozu gibt es eigentlich die Worte Ja und Nein?
 
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