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Aus geld- und währungsrechtlicher Perspektive sehr gut erläutert!Durchaus.
Es gibt selbstverständlich vorgaben unter welchen Umständen dies zu geschehen hat.
Ziemlich viele und nicht ganz einfache zu verstehen.
Runtergebrochen auf das wesentliche, ja wenn eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann und dies ist hier der Fall.
Denn bis auf das Design passt hier nichts. Größe, Gewicht, Material alles anders.
Nichts desto trotz kann es mal vorkommen, das eine Produktion oder ein (Weiter-)verkauf untersagt wird.
Gab es (in meinen Augen eher kurios) 2016 bei der Uhr zum blauen Planeten. Diese mußte letztendlich geändert werden weil sie zu nahe an der originalen Münze war.
Muss ich nicht verstehen, war aber so. Ich konnte keine Stelle in der EU Verordnung finden die einen Verkauf behindert hätte aber sei es drum.
Ich will es nur erwähnt haben:
Man muss sich natürlich überlegen ob man eine Medaille aus 585er Gold mit einem Gewicht von 0,28 Gramm für 29,99€ kaufen möchte. Später wenn man am Haken zappelt, 49,99€
Etwas fern der eigentlichen Fragestellung, aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang:
LG Köln, Urteil vom 22.04.2021 - 14 O 256/19
1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zus ...openjur.de
„1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zustimmungspflichtige Bearbeitung nach § 23 S. 1 UrhG liegen.“
Etc.
Interessantes Urteil - wer wurde denn da beklagt? Eine Firma aus Hamburg oder aus Braunschweig?Etwas fern der eigentlichen Fragestellung, aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang:
LG Köln, Urteil vom 22.04.2021 - 14 O 256/19
1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zus ...openjur.de
„1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zustimmungspflichtige Bearbeitung nach § 23 S. 1 UrhG liegen.“
Etc.
Keine Ahnung, aber MDM wurde jaDürfen die das?
Dazu kann ich nichts sagen, diese „anonymisierte“ Darstellung des LG-Urteils war ein Zufallsfund, als ich zu Polymermünzen sowie deren (süddeutscher) Entwicklung samt Rondenproduktion und Patenten etc. gesucht habe.Interessantes Urteil - wer wurde denn da beklagt? Eine Firma aus Hamburg oder aus Braunschweig?
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