Darf MDM „Münzen“ als BRD prägen?

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Dürfen die das?
 

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Nun, zumindest kann man Original und Nachprägung nicht verwechseln:

Die Neuen haben bei 0,28 Gramm nur einen Minidurchmesser von 8,1 mm
 
Durchaus.
Es gibt selbstverständlich vorgaben unter welchen Umständen dies zu geschehen hat.
Ziemlich viele und nicht ganz einfache zu verstehen.
Runtergebrochen auf das wesentliche, ja wenn eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann und dies ist hier der Fall.
Denn bis auf das Design passt hier nichts. Größe, Gewicht, Material alles anders.

Nichts desto trotz kann es mal vorkommen, das eine Produktion oder ein (Weiter-)verkauf untersagt wird.
Gab es (in meinen Augen eher kurios) 2016 bei der Uhr zum blauen Planeten. Diese mußte letztendlich geändert werden weil sie zu nahe an der originalen Münze war.
Muss ich nicht verstehen, war aber so. Ich konnte keine Stelle in der EU Verordnung finden die einen Verkauf behindert hätte aber sei es drum.

Ich will es nur erwähnt haben:
Man muss sich natürlich überlegen ob man eine Medaille aus 585er Gold mit einem Gewicht von 0,28 Gramm für 29,99€ kaufen möchte. Später wenn man am Haken zappelt, 49,99€
 
Etwas fern der eigentlichen Fragestellung, aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang:


„1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zustimmungspflichtige Bearbeitung nach § 23 S. 1 UrhG liegen.“

Etc.
 
Durchaus.
Es gibt selbstverständlich vorgaben unter welchen Umständen dies zu geschehen hat.
Ziemlich viele und nicht ganz einfache zu verstehen.
Runtergebrochen auf das wesentliche, ja wenn eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann und dies ist hier der Fall.
Denn bis auf das Design passt hier nichts. Größe, Gewicht, Material alles anders.

Nichts desto trotz kann es mal vorkommen, das eine Produktion oder ein (Weiter-)verkauf untersagt wird.
Gab es (in meinen Augen eher kurios) 2016 bei der Uhr zum blauen Planeten. Diese mußte letztendlich geändert werden weil sie zu nahe an der originalen Münze war.
Muss ich nicht verstehen, war aber so. Ich konnte keine Stelle in der EU Verordnung finden die einen Verkauf behindert hätte aber sei es drum.

Ich will es nur erwähnt haben:
Man muss sich natürlich überlegen ob man eine Medaille aus 585er Gold mit einem Gewicht von 0,28 Gramm für 29,99€ kaufen möchte. Später wenn man am Haken zappelt, 49,99€
Aus geld- und währungsrechtlicher Perspektive sehr gut erläutert!
Weißt du zufällig auch, ob es evtl dennoch zu Konflikten mit dem Urheberrecht führen könnte?
 
Etwas fern der eigentlichen Fragestellung, aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang:


„1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zustimmungspflichtige Bearbeitung nach § 23 S. 1 UrhG liegen.“

Etc.

Es ist wieder ein Beispiel für manche hier, wie dann einfach mal Gesetzestexte umgedichtet werden.

Hier man der original 23 UrhG

(1)Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Das UrhG dürfte hier keine Anwendung finden.
 
Etwas fern der eigentlichen Fragestellung, aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang:


„1. Wird eine urheberrechtlich geschützte Gedenkmünze an sich unverändert durch Ergänzung mit einem farbigen Polymerring und einem weitere Prägungen aufweisenden Metallring ergänzt, kann darin eine zustimmungspflichtige Bearbeitung nach § 23 S. 1 UrhG liegen.“

Etc.
Interessantes Urteil - wer wurde denn da beklagt? Eine Firma aus Hamburg oder aus Braunschweig?
 
Keine Ahnung, aber MDM wurde ja
1970 anlässlich der Ausgabe dieser 10er Sondermünzen zur Olympiade gegründet, obwohl die Familie Borek ja in der Numismatik bereits einen guten Namen hatte.
Ich vermute, dass MDM bzw. Borek und das zuständige Ministerium wissen was sie machen, jenes seit 50 Jahren.
 
Interessantes Urteil - wer wurde denn da beklagt? Eine Firma aus Hamburg oder aus Braunschweig?
Dazu kann ich nichts sagen, diese „anonymisierte“ Darstellung des LG-Urteils war ein Zufallsfund, als ich zu Polymermünzen sowie deren (süddeutscher) Entwicklung samt Rondenproduktion und Patenten etc. gesucht habe.
 
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