Der absolute Knaller!!

Tisc1 schrieb:
Auch immer wieder "gern" gesehen: Man wird durch Pusher über das Limit getrieben und erhält, oh Wunder, nach Auktionsende ein "Angebot an den unterlegenen Bieter". Wenn es mir meine gute Erziehung nicht verbieten würde, würde ich demjenigen schreiben, wo er sich sein Angebot hinstecken kann. :motz:

Also ich geb sowas dann an Ebay weiter, dann sollen die sich kümmern oder nicht. Nur einmal habe ich diese Angebote angenommen - da wußte der Pusher nicht, was sein Zeug eigentlich wert ist und hat dann sauber draufgezahlt. Hab ich ihm aber erst geschrieben, wie die Münzen da waren. :lachtot:
 
Wäre es nicht an der Zeit ein kleines estra in die Bewertung einzubauen, eine Anzeige wie oft der Käufer schon geboten hat bei dem Verkäufer. Und auch Verkäufe ohne Bewertung in die Statistik aufzunehmen. Dann könnte man sich ja gleich ein Bild machen. Das ist doch ein Vorschlag für eBÄH.
Ansonst denke ich ist der Markt bald kaputt auch zu Recht.
Wenn ich einen guten Preis für meinen Artikel will, dann muß ich den Startpreis anpassen.

aber die Gier!!!!
Und noch zu dem brief des Geschäftsführers der Münzauktion Berlin, sind Sie sich sicher das das eine seriöse Praktik ist?

Und gratuliere zu den vielen guten Bewertungen. Sind die auf selbigem Wege zustande gekommen?

1000 x gepuscht und nix passiert......
 
Nein, das kalkuliere ich mitein. wenn ich beabsichtige, z.b in USA eine Münze zum Weitereverkauf zu ersteigern gebe ich mein Limit so hoch ein, wie ich maximal dafür bezahlen will, um später ohne Verlust verkaufen zu können. Bei vielen Münzen ist bekannt, was sie bei ebay in Deutschland bringen.Und auch die meisten Händler z.b in USA wissen darüber bescheid.
Und weiß man bei bestimmten Münzen genau, wie hoch der Händler pushen könnte.Nämlich nicht unter dem Marktpreis( Nicht Ebayverkaufspreis!).Da geht man dann noch etwas drüber und hat vielleicht Glück.
Woher erfährt man das?
Erfahrungen aus älteren Auktionen.Oder der Händler betreibt noch eine Homepage mit festen Preisen.
Jeder Händler hat so seine Gewohnheiten, die man erforschen kann.
Natürlich nur, wenn man sehr oft beim selben Anbieter kauft.
Warum beim selben Anbieter kaufen, wenn man weiß, daß er pusht?
Es gibt Münzhändler in großer Zahl.Es gibt aber sehr wenige echte Münzgroßhändler, die z.B orientalische Münzen verkaufen.
So verkaufen, daß man mit Gewinn weiterverkaufen kann.

Themawechsel:Gerichtsurteile
Vor einigen Wochen kam in den Medien immer ein Bericht über ein Gerichtsurteil.Da hatte jemand etwas ersteigert und herausbekommen, daß gepusht wurde. nun ging er vors Gericht und wollte sein Höchstgebot nicht mehr bezahlen.Er wollte nur den Betrag bezahlen, der ohne Pusherei zustande gekommen wäre.
Bei ebay hatte er eine Manipulation einer Auktion gemeldet und der Verkäufer wurde gesperrt.
Das Gericht hat aber entschieden , daß der Kaufvertrag gültig sei und das Endgebot bezahlt werden müsse.

Und daher habe ich die Sache mit den Auktionshäusern und den mitbietenden Angestellten aufgeschnappt.

Ich habe mal im Internet receherchiert, um etwas darüber zu finden, aber bisher nichts gefunden.
Allerdings fand ich aber auch kein Urteil über eine gepushte Auktion, die unwirksam geworden ist, weil der Verkäufer selbst oder mit anderen Bekannten geboten hat.Ich werde aber gleich nochmal suchen.

Außerdem duldet ebay das Pushen ganz offiziell, solange es bezahlt wird.
-Einführung des reserve-price in Deutschland und Österreich.
Hierbei wird anstatt versteckt zu bieten, ein versteckter Pushpreis gegen Gebühr eingestellt. Startpreis ab 1 Euro möglich, aber Zuschlag erst ab Erreichen des versteckten. Reserve( Push-Preises).
Nun meine Frage: Was macht einen Pusher besser , der mit Reservepreis arbeitet genüber dem, der mit Geboten pusht, um Einstellgebühren zu sparen?
 
@mehlhausen

Das Eis auf was Sie sich bewegen sit sehr dünn. Ihre Begründung, dass es die meißten sowieso machen, kann doch nicht der Maßstab der Geschäftspraktika sein. Frei nach dem Motto: "Es gibt genug Geisterfahrer, da kommt es auf einen mehr auch nicht mehr drauf an."

Auch Ihre Argumentation (bzw. Schutzbehauptung), bezüglich "unseriöser" Händler, spiegelt Ihre Handlung in ein besseres Licht. Da Sie ja nicht in der Lage sind elementare Geschäftsbedingungen von Ebay zu akzeptieren, bezweifle ich (habe noch nie bei Ihnen gekauft), dass Sie Ihre eigenen AGB für bare Münze nehmen. Um es absolut übertreiben auszudrücken: "Ein Bankräuber bleibt, auch wenn er seine Visitenkarte am Tatort hinterlässt, ein Bankräuber." Was aber nicht heißt, dass Sie ein Bankräuber sind, oder ich Ihre handeln auf die gleiche Stufe stelle. diese Aussage diente nur zum Vergleich im übertragenen Sinne.

Die "Hobbyhändler" haben keine Rücknahmeverpflichtung und wissen nicht einmal, wie man MEHRWERTSTEUER usw. schreibt. Daß der professionelle Handel sehr genau rechnen muß und dennoch oft genug durch Schwarzhändler unterboten wird, ist eine leidige, aber wohl nicht zu ändernde Sache.

So Sie schimpfen also auf die Hobbyhändler. Das ist Ihr gutes Recht, aber Sie sollten an den alten Spruch denken, "Wer im Glashaus sitzt,......" Ihr Auftreten auf Ebay halte ich persönlich für eines "Geschäftsführers" für unwürdig. Es fehlt das Impressum, Widerrufsbelehrung, Steuernummer und noch so einiges, was in einem Angebot von einem seriösen Fachhändler so gehört.

Wenn ich dann das noch in Ihren Beschreibungen lese,

Zahlungshinweise des Verkäufers
Bitte bezahlen Sie auf mein Konto bei der Berliner Sparkasse: XXXXXXXX Bankleitzahl xxxxxxxx Selbstverständlich zahlen Sie nur 1 x Porto, wenn Sie mehrere Artikel erwerben. E-Brief oder Paket: 4,50 EUR und unversichert, bei billigen Artikeln auf Ihr Risiko im geeigneten, streng neutralen wattierten Umschlag nur 1 EUR- Entscheiden SIE. ACHTUNG: Sie kaufen beim FACHHANDEL, selbstverständlich garantiere ich für die ECHTHEIT aller gelieferten Artikel. Qualität siehe BILD und Beschreibung

stellt sich mir die Frage, ob hier sich nicht für einige Münzhändler der Weg zum Anwalt auch finanziell lohnen würde.

Aber ich möchte auch etwas Gutes schreiben.
:respekt: vor der Courage, Ihre Meinung zu sagen und Ihren Versuch Ihre Handlungsweise zu rechtfertigen.

Gruß

Beate

PS: Ihr Arbeitgeber, bräuchte auch noch ein paar Nachhilfestunden bezüglich gewisser Gesetze. :rolleyes: ;)
 
Ist es notwendig zu pushen?

Geht das Geschäft so schlecht?

Wenn ich etwas nicht ohne Gewinn verkaufen kann, dann lasse ich es. Wieso werden immer die Kunden angesch....?

Ich lese aus den Beiträgen teilweise ein sehr großes Befürworten zum Preistreiben. Wieso soll ich als Münzsammler und Käufer da noch bei ebay kaufen?

Wenn ich wenigstens nicht draufkomme, aber manchmal ist es ja extrem frech.
Siehe diese Auktion:
http://offer.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=3967339248
59,95, dann nochmals nachsetzen, vielleicht ist der Käufer ja noch grün hinter den Ohren. Man beachte auch die anderen Käufe durch" achmich ". Und wenn der achmich nicht gerade Münzen bei baldi1939 kauft, dann handelt er mit Autoteilen!!!!

Wird doch mal was passieren, oder?
 
@rethorn

Für mich hat halt Handeln auch was mit Fairness zu tun. Den Reserve-Price kann man ganz offiziell wählen und verkauft seinen Artikel halt dann oder nicht. Viele US-Händler schreiben den Reserve-Price auch in den Text rein. Über den Sinn kann man sich tatsächlich Gedanken machen, aber es hat nichts mit Pushen zu tun. US-Ebay kennt ja auch Sofort-kauf mit Best-Offer-Option, was ich sehr gelungen finde.

Pushen (u.a. um Einstell-Gebühren zu sparen) ist aber zumindest unehrlich und wird von Ebay jedenfalls offiziell nicht toleriert, wie man dort auch nachlesen kann.

Außerdem zahlt ein Händler viel niedrigere Gebühren als ein Privatverkäufer, was für mich das Pushen bei einem Händler nur noch schlimmer macht. Viele Händler verkaufen gleich mit angemessenem Startpreis oder nur mit Sofort-Kauf und leben auch anscheinend ganz gut davon.

Aber manche bekommen eben nie genug, darunter leider auch viele sog. "Hobby-Händler". Das es den Markt kaputt macht, soweit würde ich nicht gehen. Aber der Ruf von Ebay leider sicher darunter, und das bekommen auch die ehrlichen Verkäufer zu spüren.

So, und jetzt wünsche ich allerseits erstmal eine gute Nacht, ich werde diesen interessanten Disput morgen weiterverfolgen.

Gruß Razorback
 
Ich weiß, daß es unfair ist.Es geht hier doch um Klärung, ob Pushen erlaubt ist oder nicht?
So.ich habe 1 Stunde recherchiert:

Laut AGB von Ebay und anderen Plattformen ist es verboten, Eigengebote abzugeben.
In der Versteigerugsordnung für echte Auktionen ist es auch verboten, eigengebote abzugeben.
ABER:
KG Berlin (AZ: 5 U 9586/00)

Online-Auktionen stellen keine Versteigerung nach § 34b GewO dar, die Vorschriften der Versteigerungsordnung gelten nicht.


Also greift hier nicht die Versteigerungsordnung.
der Verkäufer, welcher pusht, kann nur von Ebay gemaßregelt werden.Es gibt keine rechtliche Handhabe dagegen.
Ebay kann ihn sperren oder verwarnen.
Aber man kann nicht vors Gericht ziehen und Strafantrag wegen Betrug stellen, weil es bisher keine Strafbare Handlung ist.
Wenn aber nun schon jemand , obwohl er das Pushen gemerkt hat, weiterbietet, dann hat er bei Privatverkäufen keine Möglichkeit , vom Kaufvertrag zurückzutreten.Er hat stillschweigend zugestimmt, daß der Anbieter während der Ausstellungszeit der Ware, den Preis erhöht hat.
Warum "Ausstellungszeit?"
Weil eine Ebay Auktion, ausser bei Shop und Sofortkaufauktionen kein verbindliches Angebot darstellt.
Gäbe es keine Ebay AGB , wäre es ein heiteres Verhandlungsspiel. Ware beginnt bei garnichts( bzw Ebay start 1Euro) -a bietet, b bietet, c bietet, Verkäufer will höheren Preis und bietet mit, d bietet usw, bis die Ausstellungszeit abgelaufen ist.Der nun entstandenen Preis is der Angebotspreis.( Vergleich dazu ein arabischer Bazar).Dieser Angebotspreis muß rechtlich dann in einem Kaufvertrag gesetzt werden, den beide Parteien annehmen und erfüllen müssen.Vorher ist es nichts.
Beim gewerblichen Händler dagegen kann man ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsbelehrung vom Kauf zurücktreten.


Also wer pusht, verstößt zwar gegen AGBs, vergrault sich eventuell seine Bieter, muß eventuell Provision für selbstgekauftes zahlen, hat kommt ausserdem unsympathisch und unfair rüber, ist meistens auch unfair.
Aber: Er bleibt ein nach dem Gesetz unbescholtener Bürger!
Kein Richter in Deutschland wird den Verkäufer Xy schuldig sprechen, weil er nachweislich BEI EBAY gepusht hat! Und wenn jemand pusht, dann ok, darf man sich seinen Teil denken, ihn als Pusher bezichtigen( ist keine Beleidigung).Aber man darf ihn nicht als Betrüger bezeichnen oder mit ähnlichen Worten den Begriff Betrug umschreiben.

Es fehlt das Gesetz, das auch Ebay u.ä beinhaltet.Wo kein Gesetz, da kein Tatbestand des Betruges.

Das habe ich versucht, zu erklären.Auch wenn sehr viel Text dazu gebraucht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Razorbak: Du hast eine falsche Aussage getätigt:
Zitat"Außerdem zahlt ein Händler viel niedrigere Gebühren als ein Privatverkäufer, was für mich das Pushen bei einem Händler nur noch schlimmer macht. Viele Händler verkaufen gleich mit angemessenem Startpreis oder nur mit Sofort-Kauf und leben auch anscheinend ganz gut davon."

Wie kommst du da denn drauf???
Einstellgebühren und Provision sind gleich, ob Händler oder Hobbyverkäufer.
Im Gegenteil:
Wenn du 1 Euro für eine Briefmarke an den Verkäufer bezahlst, dann muß der Gewerbliche Händler 16% Umsatzsteuer auf die Briefmarke bezahlen= 1,16 Euro Kosten für eine Briefmarke.Du als Kunde bestehst aber warscheinlich wieder auf die 1 Euro, die du auf dem Umschlag kleben siehst!
1 Euro bei der Post, wenn er deinen Brief abgibt und 16% beim Finanzamt.
das versenden des Briefes zählt als Dienstleistung, die der Verkäufer für dich erbringt.
Während dein Hobbykäufer, wenn er überhaupt so ehrlich ist und es macht, in seiner Auktion die Gewährleistung bei Privatverkäufen bei Sachmängeln beschränkt( es schreiben ja sehr viele unwissenderweise: " keine Garantie keine Rücknahme).
Auszug:bei Geschäften unter Privatleuten gibt es eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren - sowohl für neue wie auch für gebrauchte Waren.

Das gilt,wenn die Ware einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. D.h., wenn die Ware bei Übergabe nicht die vereinbarten Eigenschaften hat.




Während er sich also in Bezug auf Rücknahme sehr bedeckt hält, muß der Händler alles ohne irgendwelche Begründung zurücknehmen.
das bedeutet auch, wenn der Bieter nach dem Bezahlen woanders Münzen billiger sieht, kann er einfach innerhalb von 14 Tagen widerufen , zurückschicken und bekommt sein Geld zurück.

Und mit dem Geld kauft er dann bei einem "Privatverkäufer" oder "Hobbyverkäufer" ein, der nichts zurücknehmen braucht, solange es mangelfrei ist.
Und da diese "Freizeitverkäufer" weder Steuern zahlen, noch irgendwelche Auflagen und Kalkulationen erfüllen müssen, bieten sie auch oftmals günstiger an, wie gewerbliche Händler.
Die machen die Preise kaputt, nicht die Händler!

Ich glaube nicht, daß Händler ihr Geld so locker verdienen, wie Hobbyverkäufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tisc1 schrieb:
Auch immer wieder "gern" gesehen: Man wird durch Pusher über das Limit getrieben und erhält, oh Wunder, nach Auktionsende ein "Angebot an den unterlegenen Bieter". Wenn es mir meine gute Erziehung nicht verbieten würde, würde ich demjenigen schreiben, wo er sich sein Angebot hinstecken kann. :motz:

Kenne ich nur zu gut. Dieses "Angebot an den zweithöchsten Bieter" bekomme ich nach überbotenen Auktionen öfter. In der Regel will mir der Verkäufer seine Ware dann zu meinem Höchstgebot verkaufen. Meine Antwort ist eigentlich immer die gleiche: nämlich dass ich seine Ware gerne kaufe, allerdings nur zu dem Preis, den ich hätte zahlen müssen, wenn es den Höchstbietenden (Auktionssieger) bzw. dessen Gebot nicht gegeben hätte. Bislang ist aber kein Verkäufer darauf eingegangen und das sagt mir doch schon alles. :newwer:
 
Mehlhausen schrieb:
Hallo, ich finde es gut,daß es ganz "Wachsame" gibt. Was da herausgefunden und "enttarnt" wurde, sollte gar nicht getarnt sein! Und es zu erkunden war sicher sehr sehr einfach. JA.

Nun, Ich bin Geschäftsführer bei der BERLINER MÜNZAUKTION, dies ist das Auktonshaus mit Ladengeschäft, und ich habe am 1.4.2005 eine neue Firma: BERLINER MÜNZVERSAND gegründet, die ausschließlich mir gehört. Und die beiden Firmen können voneinander kaufen und verkaufen, was und wo sie wollen, dagegen ist nichts einzuwenden. Was das "Moralische" angeht: Irgendwelche eigenen Artikel bei eBay "hochzutreiben" ist doch kein Problem, wenn man nur einige Leute darum bittet. NIEMAND würde das merken - und merkt das. Doch warum "schummeln"? Ehrlichkeit, Transparenz und Offenheit muß doch nicht gleich mit "Doofheit" verwechselt werden, um es mal so unumwunden auszudrücken!

Nach Gründung der neuen Firma sollte eBay starten, aber... erst ab 10 Punkten ist es erlaubt, Sofortverkaufsofferten zu machen. Und die neue Firma sammelt nun auch Sternchen und hofft auf zufriedene Kunden. Wenn dabei Ware nicht verschleudert wird, also ruinöse Gebote akzeptiert werden und dann lieber Ware an die andere Firma geht, und zwar WARE - nicht "elektronisch", sondern körperlich und mit Rechnung, so ist das doch verständlich. Niemand hatte einen Schaden, weder moralisch noch finanziell. Vielen Dank für einige nette Hinweise, wie man "besser schummeln kann", doch das wollte ich genau NICHT. Die vielen klugen Beobachter sollten lieber auf die "Hobbyhändler" achten, die gewissenlos falsche Münzen einstellen mit Bemerken "keine Rückgabe,habe keine Ahnung", obwohl sie bald jeder Insider kennt. Und noch etwas - an dieer Stelle: Die "Hobbyhändler" haben keine Rücknahmeverpflichtung und wissen nicht einmal, wie man MEHRWERTSTEUER usw. schreibt. Daß der professionelle Handel sehr genau rechnen muß und dennoch oft genug durch Schwarzhändler unterboten wird, ist eine leidige, aber wohl nicht zu ändernde Sache. So - das zur Antwort. Herzlich WM

Sehr geehrter Herr Mehlhausen,
es gibt bei Ebay die Möglichkeit auch andere Startpreise als 1 EUR einzugeben. Wenn Sie nicht bereit sind, eine Ware schon für einen Euro zu verkaufen, so können Sie auch ihren absoluten Mindestpreis als Startpreis vorgeben.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, einen Sofort-Kauf-Preis vorzugeben. Wenn Sie zu dem Preis kurz vor Ablauf Ihrer Auktion selbst kaufen (beispielsweise um ihre 10 Punkte voll zu kriegen) dürfte das kaum zu beanstanden sein.

Pushing und Schwarzhandel hat nichts miteinander zu tun. Beides ist nicht in Ordnung.

Jemand der hingeht und seine eigenen Auktionen mit einem Account hochtreibt, der ebenfalls ihm oder mit ihm verbundenen Personen / Gesellschaften zuzurechnen ist, der setzt sich selbst in den Verdacht eines unseriösen Geschäftsgebahrens.

Was wohl sollen diejenigen Sammler nun denken, die auf Auktionen anderer, Ihnen ebenfalls zuzurechnenden Firmen vorzeitige, d.h. schriftliche Gebote abgegeben haben?.

Ich sag´s einfach mal so:
Jeder, der so argumentiert, wie Sie, der ruhiniert sich oder seinen Ruf so, wie man seinen Ruf nicht schlimmer ruhinieren kann.....

....und steckt sich so schnell selbst in eine Schublade, in der er vielleicht nicht hingehört.

Beim Durchsehen diese Forums werden Sie sehr wohl feststellen, daß auch Fälscher, Schwarzhändler, Betrüger und unseriöse Terminverkäufer hier ihr Fett wegbekommen. Aber eben auch Leute, die auf ihre eigenen Auktionen bieten.
 
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