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Auch wenn sicher nicht alles lupenrein ist bei der Geschichte, disqualifiziert sich die obige Aussage m.E. schon selbst.
Letztlich wird es immer so bleiben, dass Ebay nur gegen krasse Regelverstöße vorgeht, denn wer gräbt sich schon selbst das Wasser ab? Ich bleibe aber dabei, dass dem Käufer hier auf einigermaßen faire Weise dargelegt wird, auf was er bietet (sogar der exakte Goldanteil mit Reinheitsangabe ist ausgewiesen; außerdem steht in der Auktionsüberschrift "PP", was für dt. 100er unmöglich wäre). Wer nur Überschriften liest, ist auch selbst schuld.
Die Sache ist sicherlich sehr grenzwertig, aber ich glaube kaum, dass eine Klage hier großen Erfolg hätte. Einen Richter wird es nicht interessieren in welcher Rubrik die "Münze" eingestellt wurde, denn nach meinem Kenntnisstand sind die Ebay-Regeln noch kein Bestandteil des BGBs. Und hier die AGBs heranzuziehen wird auch schwerlich gehen.
Das Objekt der Begierde hier wurde ja tatsächlich genau beschrieben, und nur auf eine Überschrift zu bieten ist, wie die meisten wohl wissen, mehr als fatal. Wobei der Ausdruck "PP" für die meisten Ebay-Kunden eher unbekannt und somit kein Warnhinweis sein wird.
Die Aussage von ErfurtMünzen ist denke ich soweit richtig, wenn man das rot markierte streicht...