Der Karlsruher Münzskandal von 1975

Rittmann schrieb:
Der Karlsruher Münzskandal ist mit dem Urteil vom 14. Juni 1978 also strafrechtlich noch immer nicht abgeschlossen: auf die Revision wird sich ein Strafgericht zum vierten Male damit befassen müssen. Wir werden wieder berichten.

Recht schönen Dank für die Texte. Hast Du auch einen Text über die Revision ?

Gruss

Michael
 
@ diwidat

Sehr interessanter, detallierter Bericht. Vielen Dank. Mich würde -wie Namibia- auch der endgültige Ausgang interessieren.

Am meisten mußte ich über den Planck 1959 G schmunzeln. Daß die nicht auch noch BRD-Münzen von 1947 geprägt haben.....:D

Zur Ergänzung hierzu noch ein Presseartikel aus 1975.
 

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weis man eigentlich wie viele 2 DM 1959G
und 5 DM 1956G geprägt wurden ?
Wie werden diese Stücke gehandelt ?

Daniel
 
Hallo Wastl, vielen Dank für die Zeitungsartikel.Ich hoffte schon, dass ich fast komplett bin, aber es tauchen immer wieder neue Artikel auf, jedoch ohne in der Sache neue Erkenntnisse zu bringen. Deine Artikel habe ich gleich in mein Archiv eingereiht.
Das Revisionsurteil hat im Grunde keine neuen Erkenntnisse gebracht, es ist nur das Strafmaß herabgesetzt worden, da alle drei Beteiligten eigentlich garnicht schuldig sind.:confused:

@ B1260 Man weiß nur wie viele Stücke beschlagnahmt wurden, die genauen Prägezahlen haben die Fäscher logischerweise nicht fest gehalten.
Diese Münzen dürfen aber garnicht gehandelt werden, da die Strafkammer des Landgerichts sie für Falschgeld erklärt hat und öffentlicher Handel mit Falschgeld verboten ist! Wenn mir ein Händler so etwas anbietet reagiere ich entsprechend.

Einen anderen Kommentar aus einem Interview konnte ich mir nicht verkneifen:
 

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diwidat schrieb:
Das Revisionsurteil hat im Grunde keine neuen Erkenntnisse gebracht, es ist nur das Strafmaß herabgesetzt worden, da alle drei Beteiligten eigentlich garnicht schuldig sind.:confused:

Kennst Du denn das genaue Strafmaß für die 3 Bediensteten der Karlsruher Münze und den Ausgang der sich anschließenden Diszi-Verfahren gegen die beiden Beamten ?
 
Dr. Peter H. Martin schrieb:
Angesichts des so hysterisch angeheizten Münzmarktes wird heute jeder Preis bezahlt, selbst für technischen Ausschuss, das heißt z. B. verprägte Münzen, die eigentlich in den Schmelzofen zurück gehörten.
:hahaha: Diese Aussage wird aber einigen Forenmitgliedern nicht so gut gefallen...

Gruss,
jeggy
 
diwidat schrieb:
Ich hoffte schon, dass ich fast komplett bin....

Komplett bist Du erst mit einem 50 G BdL in PP, einem 2 DM Planck 1959 G, einem Silberadler 1956 G und den Autogrammen aller Beteiligten ...... ;) ;) ;)
 
diwidat schrieb:
Diese Münzen dürfen aber garnicht gehandelt werden, da die Strafkammer des Landgerichts sie für Falschgeld erklärt hat und öffentlicher Handel mit Falschgeld verboten ist! Wenn mir ein Händler so etwas anbietet reagiere ich entsprechend.

Zwischenzeitlich hat die DM Ihre Geldeigenschaft verloren,
daher dürfen die Gepräge nach Belieben gehandelt werden.

Daniel
 
Wäre ich mir nicht so sicher, lies mal das MünzG:
§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in
den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;

2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu
bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt
worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
Gruss,
jeggy
 
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