Der Platinpreis fällt und fällt

Dazu reicht ein simples Bundesgesetz!

Ganz so einfach nicht, weil es nur unter Einhaltung der Eigentumsgarantien nach Art. 14 und 15 geschehen könnte und eine Enteignung eben genau gesetzlich geregelt sein müsste.

Art. 14 GG
"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen."

Ich denke, da werden die Rechtsanwälte viel Arbeit bekommen. Denn was eine "gerechte Abwägung der Interessen" sei, ist wohl Interpretationssache; und die Streitigkeit darüber dürfte mal wieder erst nach einer Klärung beim Bundesverfassungsgericht enden.

Art. 15 GG
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung ..."

Da wäre noch zu klären, inwiefern verarbeitetes Gold ein Naturschatz bzw. ein Produktionsmittel sei!

Wer dies alles nicht abwarten will, dem kann man bloß raten frühzeitig die Konsequenzen zu ziehen.

Edit: Rein intuitiv möchte ich einmal folgendes Argument einbringen:
Durch den Goldkauf hat Käufer ja Geld in den Finanzmarkt geworfen. Eine nachträgliche Enteignung käme einer Schlechterstellung im Vergleich zum Erwerb anderer offener und legaler Marktgüter gleich.
 
[FONT=verdana,geneva]Verordnung 6102 über die Ablieferung von Goldmünzen, Gold Barren und Gold Zertifikaten an die Regierung.[/FONT]
[FONT=verdana,geneva]
[/FONT]

US-Gesetz zur Gold - Konfiskation



Der Präsident der Vereinigten Staaten, Franklin Delano Roosevelt 5.April 1933 Durchführungsverordnung Nr. 6102


Kraft der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 mit dem Titel „Maßnahmen zur Bekämpfung des Notstandes bei Banken und für andere Zwecke“, in denen der Kongress einen ernsthaften Notstand erklärte, verkünde ich, Franklin D. Roosevelt, als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, dass der nationale Notstand nach wie vor existiert und entsprechend der Verordnung tritt damit das Verbot des Hortens von Goldmünzen, Gold-Barren und Gold-Zertifikaten durch Personen, Gesellschaften, Vereinigungen und Firmen innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten in Kraft und erlasse per Verfügung folgende Vorschriften um diese Verordnung umzusetzen:


Abschnitt 1:
Die in der Verordnung verbotene „Hortung“ bedeutet Vorhalten und Zurückhalten von Goldmünzen, Gold-Barren und Goldzertifikaten in Bezug auf staatlich anerkannte Handelskanäle. Der Begriff „Person“ bedeutet jede natürliche Person, Personengesellschaft, Handelsgesellschaft und Firmen.


Abschnitt 2:
Alle Personen unterliegen der Verpflichtung, mit Beginn oder vor dem 1.Mai 1933 der Federal Reserve Bank, einer Zweigstelle oder Agentur dieser Bank, oder einem Mitglied des Federal Reserve Systems alle Goldmünzen, Gold-Barren und Gold-Zertifikate aushändigen, welche vor dem 28.April 1933 in ihrem Besitz sind oder in diesen gelangen. Mit folgenden Ausnahmen:
a)
Ein Betrag an Gold, der legitimer weise für industrielle Zwecke, Kunst oder Handwerk benötigt wird. Dies gilt auch für Gold aus Scheideprozessen und Vorräte, die im Rahmen der Goldgewinnung entstehen.
b)
Goldmünzen und Gold-Zertifikate die den Wert von 100 Dollar pro Person nicht überschreiten, sowie Goldmünzen die als historische Sammlerstücke qualifiziert sind.
c)
Goldmünzen und Barren, die als im Besitz ausländischer Staaten, ausländischer Zentralbanken oder der Bank für internationalen Zahlungsausgleich gekennzeichnet sind
d)
Goldmünzen und Barren, die für rechtsmäßige Transaktionen lizenziert sind (nicht zum Zwecke des Hortens) inklusive jener Goldmünzen und Goldbarren die für den Im- und Export bestimmt sind und auf eine Export-Lizenz warten.


Abschnitt 3:
Sofern nichts anderes bestimmt ist muss jede Person, die Eigentümer von Goldmünzen, Goldbarren oder Gold-Zertifikate nach dem 28. April 1933 wird, diese spätestens drei Tage nach dessen Empfang, in der Art und Weise wie in Abschnitt 2) beschrieben, abliefern. Ausgenommen sind die in Paragraphen a,b,c des Abschnitts 2 erwähnten Ausnahmen. (...)


Abschnitt 4:
Bei Entgegennahme von Goldmünzen, Goldbarren oder Gold-Zertifikaten, die gemäß in Abschnitt 2 und 3 abgeliefert wurden, wird die Federal Reserve Bank oder eine Mitgliedsbank einen Betrag in Münzen oder Währungen zahlen, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten herausgegeben wurde.
(…)


Abschnitt 9:
Wer vorsätzlich gegen diese Durchführungsverordnung oder gegen eine in dieser Verordnung aufgeführten Regeln verstößt kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10000$ bestraft werden und, im Falle einer natürlichen Person kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden oder beides; Vorstände, Direktoren oder Handlungsbefugte von Firmen, welche vorsätzlich einen Regel-Verstoß begehen, können mit der gleich hohen Geldbuße, Gefängnis oder beidem bestraft werden.


Diese Verordnung und Regulierungen können verändert und jederzeit zurückgezogen werden.



Gruß
9999
 
Mich interessiert die ganze Diskussion gar nicht, ich hab gar kein Gold.
 
@four9fine

Die von Ihnen ausführlich zitierte Verordnung 6102 aus den USA im Jahre 1933, wäre bei uns in D so nicht möglich, da wir momentan keinen erklärten Notstand haben und solche Notverordnungsgesetze nicht in Kraft sind.

Damit sage ich explizit nicht, dass es auch bei uns zu einer ähnlichen "Lösung" kommen könnte,
die aber die Ausrufung des Notstands oder aber
eine gesetzliche Regelung wie weiter oben erwähnt
zur Voraussetzung hätten.
 
Mich interessiert die ganze Diskussion gar nicht, ich hab gar kein Gold.

:D

Was ist mit den 100 Euros, die Du von Peer hast?

Alle gleich verschenkt?

Spaß beiseite, es dürfte sehr sehr schwer fallen, Münzen mit einem Bundesadler drauf zu verbieten.
Wenn überhaupt, sehe ich Gefahr nur für Barren und evt. Anlagemünzen.


Blechbatzen, die Notstandsgesetze wurden erst vor 2 oder 3 Jahren überarbeitet, die sind innerhalb von Stunden in Kraft, wenn es pressiert.

Irgendwo im Gold-Thread hatte ich dazu geschrieben.

Gruß
9999
 
@four9fine

Die von Ihnen ausführlich zitierte Verordnung 6102 aus den USA im Jahre 1933, wäre bei uns in D so nicht möglich, da wir momentan keinen erklärten Notstand haben und solche Notverordnungsgesetze nicht in Kraft sind.

Damit sage ich explizit nicht, dass es auch bei uns zu einer ähnlichen "Lösung" kommen könnte,
die aber die Ausrufung des Notstands oder aber
eine gesetzliche Regelung wie weiter oben erwähnt
zur Voraussetzung hätten.

Das ist eben das entscheidende Wort!
Und was ein "erklärter Notstand" ist definieren nicht wir, sondern die Regierung. Sobald der Notstand erklärt wird, wird das entsprechende Gesetz erlassen, die Entschädigung erfolgt in Papier ("Betrag in Münzen oder Währungen zahlen") und die sicher folgenden Gerichtsverfahren interessieren überhaupt nicht, da sie erst 10 Jahre später entschieden werden (Erfahrungswert). Abgeben muß man sein Gold trotzdem, da man sonst gegen geltende Gesetze verstößt.
 
:D

... die Notstandsgesetze wurden erst vor 2 oder 3 Jahren überarbeitet, die sind innerhalb von Stunden in Kraft, wenn es pressiert.
...

Kennen Sie oder jemand anderes aus diesem Forum den neueren/aktuellen Wortlaut dieser Notstandsgesetze?

Als Alt-68iger war ich schon früher ein erklärter (und hartnäckiger) Gegner dieser unglaublichen "Ermächtigungsgesetze".
 
Kennen Sie oder jemand anderes aus diesem Forum den neueren/aktuellen Wortlaut dieser Notstandsgesetze?

Als Alt-68iger war ich schon früher ein erklärter (und hartnäckiger) Gegner dieser unglaublichen "Ermächtigungsgesetze".

Der folgende Artikel machte mich damals darauf aufmerksam:

Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Rot-Grün bereitet die Kommandowirtschaft vor

Eine Liste der wichtigsten Gesetze gibt es dort auch:

Übersicht: die wichtigsten Notstandsgesetze in Deutschland

Gruß
9999
 
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