Wie im vorigen Posting ausgeführt, habe ich zumindest keine Vorschrift gefunden, die das Verfälschen bzw. Manipulieren unter Strafe stellt.
Naja, unter Strafe im Sinne einer Straftat nicht. Aber unter Geldbuße schon. Denn nach dem Münzgesetz stellt das Verfälschen einer Münze immerhin eine Ordnungswidrigkeit dar, die dann eben mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
Das Vergolden von DM-Stücken stellt meiner Meinung nach eine Verfälschung dar, die einen höheren Wert vorgaukeln kann (Abschieds-Goldmark). Insoweit wäre das "In-Verkehr-bringen" ohne Hinweis darauf, dass die Mark lediglich vergoldet ist, eine Straftat im Sinne des StGB.
In diesem speziellen Fall hast du sicher Recht. Wenn man z.B. ein 50-Pfennig-Stück vergolden würde, wäre die Täuschung nicht wirklich vorhanden. Aber da es von dem 1-DM-Stück tatsächlich eine echte Goldmark gab, kann es hier durchaus problemlos zu Verwechslungen bei Unwissenheit kommen. Somit ist die Täuschung durchaus gegeben.