Ja, jetzt mit der Ergänzung hast du natürlich Recht. Also können wir uns darauf einigen, dass das "reine" Verfälschen einer außer Kurs gesetzten Münze eine OWi ist. Bei gültigen Münzen genügt das "reine" Verfälschen nicht aus, sondern muss den Zweck verfolgen, den Eindruck eines höheren Wertes zu vermitteln, um letztlich als Straftat i.S.d. § 146 StGB zu gelten.
Wobei das ja eigentlich unsinnig ist. Wenn ich beispielsweise heute eine Euromünze verfälsche (ohne die Absicht einen höheren Wert zu erzeugen) und morgen wird die Münze außer Kurs gesetzt, mache ich mich dann nachträglich strafbar?