Deutsche Mark aus 1989 aus Gold

Ja, jetzt mit der Ergänzung hast du natürlich Recht. Also können wir uns darauf einigen, dass das "reine" Verfälschen einer außer Kurs gesetzten Münze eine OWi ist. Bei gültigen Münzen genügt das "reine" Verfälschen nicht aus, sondern muss den Zweck verfolgen, den Eindruck eines höheren Wertes zu vermitteln, um letztlich als Straftat i.S.d. § 146 StGB zu gelten.

Wobei das ja eigentlich unsinnig ist. Wenn ich beispielsweise heute eine Euromünze verfälsche (ohne die Absicht einen höheren Wert zu erzeugen) und morgen wird die Münze außer Kurs gesetzt, mache ich mich dann nachträglich strafbar?
 
Wobei das ja eigentlich unsinnig ist. Wenn ich beispielsweise heute eine Euromünze verfälsche (ohne die Absicht einen höheren Wert zu erzeugen) und morgen wird die Münze außer Kurs gesetzt, mache ich mich dann nachträglich strafbar?

Nein, es gibt kein Gesetz, was rückwirkend angewandt wird. Es gilt immer erst ab dem Tag des Inkrafttretens. Es sei denn du versuchst, eine früher verfälschte Münze dann in Verkehr zu bringen. ;)
 
Nein, es gibt kein Gesetz, was rückwirkend angewandt wird. Es gilt immer erst ab dem Tag des Inkrafttretens. Es sei denn du versuchst, eine früher verfälschte Münze dann in Verkehr zu bringen. ;)

Das Problem ist doch: wie will ich beweisen, dass ich die Münze bereits vor der Außerkurssetzung verfälscht habe, falls man sie erst danach bei mir entdecken würde? Ich weiß natürlich, dass das alles nur hypothetische Annahmen sind, aber man muss ja schließlich wissen, woran man ist mit den Gesetzen. Für den Fall der Fälle. ;)
 
Das Problem ist doch: wie will ich beweisen, dass ich die Münze bereits vor der Außerkurssetzung verfälscht habe, falls man sie erst danach bei mir entdecken würde? Ich weiß natürlich, dass das alles nur hypothetische Annahmen sind, aber man muss ja schließlich wissen, woran man ist mit den Gesetzen. Für den Fall der Fälle. ;)

Das ist eine interessante Frage. Denn bei DM-Münzen ist es ja dasselbe. Wenn du eine verfälschte DM-Münze besitzt, wie will man dann beweisen, dass du die Münze erst gestern und nicht schon vor 20 Jahren verfälscht hast, als sie noch gültiges Zahlungsmittel war? Hier ist ja nur das Verfälschen, nicht aber der Besitz einer solchen verfälschten Münze mit Geldbuße belegt. Aber da der Besitz nicht strafbar ist, ist es wirklich interessant, was mit früher verfälschten Münzen passiert. Fragen über Fragen.... :confused:
 
Nein, es gibt kein Gesetz, was rückwirkend angewandt wird. Es gilt immer erst ab dem Tag des Inkrafttretens. Es sei denn du versuchst, eine früher verfälschte Münze dann in Verkehr zu bringen. ;)

... doch solche Gesetze gibt es !!! Siehe Mauerschützen !! Diese haben zu DDR Zeiten nach geltendem Recht gehandelt, nachträglich wurde ein § erlassen und die Schützen verurteilt ... dies ist zwar kein vergleich zum fälschen von Münzen ... aber es gibt soleche Gesetze !!

Was den Fälscher Paragraph angegt und den höheren Wert, damit ist der Nennwert gemeint ... und nicht der Sammlerwert ... sprich ich darf bei einem 10er nicht einfach ein paar 00 dran hängen. ... Der Nennwert ein unvergoldeten und einer vergoldeten DM ist beidesmal 1 DM ! Daber bin ich mir nicht sicher ob das als Verfälschung im Sinne des genannten § zu verstehen ist ... gibts den keinen Rechtsanwalt der Münzen sammelt und "UNS" hier mal Klarheit verschafft !

Grüße

Marcus
(ich würde als Ladenbesitzer jederzeit eine Vergoldete DM als Zahlungsmittel akzeptieren ! ... Natürlich nehm ich auch die echte Goldmark !)
 
... doch solche Gesetze gibt es !!! Siehe Mauerschützen !! Diese haben zu DDR Zeiten nach geltendem Recht gehandelt, nachträglich wurde ein § erlassen und die Schützen verurteilt ... dies ist zwar kein vergleich zum fälschen von Münzen ... aber es gibt soleche Gesetze !!

Wie du schon selbst schreibst, ist das kein Vergleich zum Münzfälschen. Hier geht es ja um Verbrechen gegen die Menschheit. Da wird es immer solche Ausnahmen geben. Aber "normale" Gesetze gelten immer erst ab dem Tag des Inkrafttretens und nicht rückwirkend.

Was den Fälscher Paragraph angegt und den höheren Wert, damit ist der Nennwert gemeint ... und nicht der Sammlerwert ... sprich ich darf bei einem 10er nicht einfach ein paar 00 dran hängen. ... Der Nennwert ein unvergoldeten und einer vergoldeten DM ist beidesmal 1 DM ! Daber bin ich mir nicht sicher ob das als Verfälschung im Sinne des genannten § zu verstehen ist ...

Da hast du wohl Recht. Hab mir jetzt nochmal die Kommentierung durchgelesen. Da heißt es: Verfälschen mit dem Anschein eines höheren Wertes ist dann gegeben, wenn ein echtes Zahlungsmittel durch eine Veränderung ein Aussehen erhält, das einen Arglosen im gewöhnlichen Zahlungsverkehr in den Glauben an einen höheren Wert versetzt...

Und im gewöhnlichen Zahlungsverkehr spielt das Material keine Rolle. Da ist eine 100er Goldmünze eben nur 100 EUR wert, auch wenn sie nach aktuellem Goldpreis 390 EUR wert wäre. Also wie in deinem Beispiel an einen 10er-Schein noch eine Null anhängen, um es nach einem 100er-Schein aussehen zu lassen. Allerdings ist fraglich, wo soetwas funktionieren soll. Denn es sollte wohl jeder wissen, wie die Scheine normalerweise aussehen. Und bei Münzen stelle ich es mir sogar noch schwieriger vor, einen höheren Wert vorzutäuschen.
 
.... Da heißt es: Verfälschen mit dem Anschein eines höheren Wertes ist dann gegeben, wenn ein echtes Zahlungsmittel durch eine Veränderung ein Aussehen erhält, das einen Arglosen im gewöhnlichen Zahlungsverkehr in den Glauben an einen höheren Wert versetzt... ....

Wobei es sicher keine Rolle spielen wird, ob real existierende Banknoten oder Münzen gefälscht oder verfälscht werden. Es kann sich dabei auch um einen Fantasiedruck bzw. -prägung handeln. Entscheidend dürfte der Versuch sein, damit eine Kaufkraft zu erzeugen. Ich bin sicher, dass es draußen Unmengen an Leuten gibt, die z. B. nicht wissen, dass es keine 1000-Euro-Scheine gibt. Wenn man nun trotzdem einen herstellt und ihm dabei irgendein Fantasiemotiv verpasst, das mit den Motiven anderer echter Nominale nichts zu tun hat, das aber trotzdem wie ein richtiger Geldschein aussieht, und mit diesem dann versucht zu bezahlen, dann dürfte das genauso strafbar sein wie die Fälschung oder Verfälschung existierender Nominale.
 
Und im gewöhnlichen Zahlungsverkehr spielt das Material keine Rolle. Da ist eine 100er Goldmünze eben nur 100 EUR wert, auch wenn sie nach aktuellem Goldpreis 390 EUR wert wäre. Also wie in deinem Beispiel an einen 10er-Schein noch eine Null anhängen, um es nach einem 100er-Schein aussehen zu lassen. Allerdings ist fraglich, wo soetwas funktionieren soll. Denn es sollte wohl jeder wissen, wie die Scheine normalerweise aussehen. Und bei Münzen stelle ich es mir sogar noch schwieriger vor, einen höheren Wert vorzutäuschen.

... es gibt noch andere Gesetze die rechtliche Auswirkungen auf bereits vergangene Tatbestände haben ... aber das ist das falsche Forum dafür ! ...

Ich kann mich noch erinnern ... als die 10 € Scheine rauskammen, gab es die 100 € schon eine ganze Zeit ... viele Leute haben damals die 10 € Scheine für die 100 €er gehalten un zuviel Wechselgeld rausgegeben.
Damit Mann Geldscheine nicht so Leicht fälschen und verfälschen kann, hat mann sich in den letzten Jahren schon einiges Einfallen lassen .... dies war aber nicht immer so ... und ist auch heute in einigen Ländern noch nicht der Fall ... schau dir einfach mal nen lumpingen US Dollar an ! ... Während der Inflation hat mann einfach über die Scheine neue Werte gedruckt, bzw, Gestempelt ... in dieser Zeit war es an der Tagesordnung aus 100 Mark .. 100.000.000 Mark zu machen ... und jeder der eine Kartoffel hatte konnte ganz einfach einen Kartoffelstempel anfertigen und noch ein paar 00 dranhängen ... was die Inflation ja noch weiter vorangetrieben hatte ... auf die Werte hat damals niemand mehr vertraut ... 1 Plastiktüte Geld = ein Brot ... so wurde damals gehandelt ... mehr oder weniger, bis niemand mehr die Tüten gegen Wertgegenstände (und damit meine ich jetzt auch ein Brot) getauscht hat ...

Guten Abend ... Viele G. Marcus
 
Wobei es sicher keine Rolle spielen wird, ob real existierende Banknoten oder Münzen gefälscht oder verfälscht werden. Es kann sich dabei auch um einen Fantasiedruck bzw. -prägung handeln. Wenn man nun trotzdem einen (1000-Euro-Schein) herstellt und ihm dabei irgendein Fantasiemotiv verpasst, das mit den Motiven anderer echter Nominale nichts zu tun hat, das aber trotzdem wie ein richtiger Geldschein aussieht, und mit diesem dann versucht zu bezahlen, dann dürfte das genauso strafbar sein wie die Fälschung oder Verfälschung existierender Nominale.

Ich denke, das dürfte mit unter den ersten Teil des Gesetzestextes fallen:

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, ...

Denn in der Erläuterung zum Thema "Nachmachen" ist als Beispiel aufgeführt: Herstellen eines Stückes, das in dieser Höhe als echtes gar nicht existent ist (z.B. 7-Euro-Münze)
 
Ich kann mich noch erinnern ... als die 10 € Scheine rauskammen, gab es die 100 € schon eine ganze Zeit ... viele Leute haben damals die 10 € Scheine für die 100 €er gehalten un zuviel Wechselgeld rausgegeben.

Während der Inflation hat mann einfach über die Scheine neue Werte gedruckt, bzw, Gestempelt ... in dieser Zeit war es an der Tagesordnung aus 100 Mark .. 100.000.000 Mark zu machen ... und jeder der eine Kartoffel hatte konnte ganz einfach einen Kartoffelstempel anfertigen und noch ein paar 00 dranhängen ... was die Inflation ja noch weiter vorangetrieben hatte ...

Das ist sicher richtig was du schreibst. Allerdings beziehst du dich zum einen auf die Einführungszeit des Euro, wo er für alle neu war, bzw. auf die Zeit der Inflation. Ich bezog mich auf die jetzige "normale" Zeit. Mit der Inflation ist es (noch) nicht so weit, dass es niemandem auffallen würde, wenn plötzlich die eine oder ander Null zuviel auf einem Schein wäre. Und wir sind jetzt im 8. Jahr, in dem es den Euro als Bargeld gibt. Da sollte jeder wissen, wie die Scheine aussehen.

Allerdings habe ich mir mal an einer Tankstelle mit einem Kumpel den Spaß gemacht, die Kassiererin total zu verunsichern. Da hat vor uns einer einen 200-Euro-Schein hingelegt und ich habe dann zu meinem Kumpel gesagt: "Sind die 200er nicht eigentlich lila?" Und zwar in einer Lautstärke, dass es die Verkäuferin auch hören konnte. Da wurde sie erstmal total nervös. Hab sie dann aber beruhigt, dass es nur ein Spaß war. Aber ich bin mir sicher, wenn ihr jemand einen gefälschten 200er hingelegt hätte (z.B. einen lilafarbenen), wäre ihr das bestimmt nicht aufgefallen. ;)
 
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