Zurück zum Thema Ausgabechaos:
Heute erhalte ich ein Schreiben vom Bundesverwaltungsamt mit dem Ergebnis, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde unbegründet sei. (Zitate aus dem Brief sind gekennzeichnet)
Es wird behauptet :
"Die von Ihnen unterstellte Belieferung von Händlern und Privatkunden in zwei Tranchen ist unzutreffend."
"Die Belieferung erfolgt durch den Dienstleister für Händler und Privatkunden stets zum identischen Ausgabepreis. Es gibt auch zeitlich keine unterschiedlich terminierte Belieferung der Händler und der Kunden."
Blöd nur, dass ich ein schriftliches Dokument habe, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich meine Rechnung erst ab dem 14.11.2022 erhalte. Privatkunden haben die Ware bereits erhalten. Wer sagt hier nun die Wahrheit? Ich habe mehrfach telefonisch und dokumentiert mit Fristsetzung per Post um Abrechnung gebeten - ohne Erfolg. Wenn Händler und Privatsammler derzeit beliefert werden, was bin ich dann? Ein Außerirdischer?
Man versucht die Schuld abzuwälzen:
"Etwaige anderslautende Versandinformationen des Dienstleisters Deutsche Post AG waren nicht mit der Münze Deuzschland abgesprochen und entsprechen auch nicht unserer Praxis."
Auch wenn es so wäre, hätte das zuständige Referat nunmehr 3 Wochen Zeit gehabt, die Lieferung an mich zu tätigen und die angeblich nicht autorisierte Praxis in Weiden beenden können. Ich habe Zahlung per Sofortüberweisung angeboten. Der Versand hätte am nächsten Tage durchgeführt werden können. Insider Informationen aus Weiden sprechen aber eine andere Sprache.
In welcher Traumwelt leben die Beamten im BVA?
"Da es in diesm Jahr aufgrund der kurzfristig entstandenen weltweiten Störung der Lieferketten eine Verzögerung bei der Lieferung der Münz-Etuis gab, hat sich der Versand um einige Wochen verspätet."
Muss man wohl nicht kommentieren...
Noch ein Witz zum Schluß
"Ihnen ist durch die geringfügig verzögerte Belieferung der Ware kein Schaden entstanden."
Zu dem Ergebnis kann man kommen, wenn man den Goldpreischart verkehrt herum hält... Naja, deren Gehalt wird immer gezahlt - egal wie die Lage auch ist. Und in deren Universum sind 1,5 Monate Verzögerung auch kein Beinbruch, ich habe ja eine "
Abnahmeverpflichtung" zum alten Preis.
Ich habe natürlich Einspruch eingelegt und weitere Dokumente zur Beweisführung eingereicht. Alle schriftlichen Rückmeldungen können auch immer Teil eines rechtlichen Verfahrens werden. Das ist den Beamten dort scheinbar nicht bewusst. Anders kann ich mir die Umdeutung der Faktenlage nicht erklären. Im Falle eines Falles lasse ich auch den "Dienstleister" Deutsche Post AG vor Gericht aussagen.